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   OLG Brandenburg, 03.06.2010 - 10 UF 69/09   

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https://dejure.org/2010,11724
OLG Brandenburg, 03.06.2010 - 10 UF 69/09 (https://dejure.org/2010,11724)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03.06.2010 - 10 UF 69/09 (https://dejure.org/2010,11724)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 03. Juni 2010 - 10 UF 69/09 (https://dejure.org/2010,11724)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • fr-blog.com

    Trennungsunterhalt, Kinder 10 und 12 Jahre alt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361 Abs. 2
    Berechnung des Trennungsunterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.02.2008 - XII ZR 14/06

    Berücksichtigung späterer Änderungen des verfügbaren Einkommens bei der Bemessung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2010 - 10 UF 69/09
    Dies ist auch von der Klägerin unterhaltsrechtlich hinzunehmen, da keine Anhaltspunkte für ein unterhaltsrechtlich leichtfertiges Verhalten des Beklagten vorliegen (vgl. hierzu BGH, FamRZ 2008, 968, Tz. 45).

    Mit Rücksicht auf die wandelbaren ehelichen Lebensverhältnisse gilt dies aber auch für das am 8.1.2007 geborene, aus einer neuen Verbindung des Beklagten stammende Kind S... (vgl. BGH, FamRZ 2008, 968, Tz. 47).

    Unter Beachtung der Bedarfskontrollbeträge (vgl. BGH, FamRZ 2008, 968, Rz. 48) und im Hinblick darauf, dass der Beklagte nicht nur den drei Kindern, sondern auch der Klägerin und, wie sogleich auszuführen ist, der Mutter des Kindes S... zum Unterhalt verpflichtet ist, besteht ein Unterhaltsanspruch des Kindes S... gegen den Beklagten nur in Höhe des Mindestunterhalts zuzüglich der Kindergartenbeiträge als Mehrbedarf (vgl. zum Bedarfskontrollbetrag Nr. 11.2 der Unterhaltsleitlinien des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Stand 1.1.2008).

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2010 - 10 UF 69/09
    Das Zeitmoment kann bereits für Zeitabschnitte, die mehr als ein Jahr vor Rechtshängigkeit der Klage oder einem erneuten Tätigwerden liegen, bejaht werden (BGH, FamRZ 1988, 370, 372f.; FamRZ 2007, 453, Tz. 22).

    Da ein Unterhaltsanspruch nicht verwirkt sein kann, bevor er überhaupt fällig geworden ist, müssen gegebenenfalls die in Frage kommenden Zeitabschnitte gesondert betrachtet werden (BGH, FamRZ 1988, 370).

  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 177/06

    Zum Unterhaltsbedarf und zum Rang der Ansprüche, wenn der Unterhaltspflichtige

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2010 - 10 UF 69/09
    Schuldet der Unterhaltspflichtige sowohl einem geschiedenen als auch einem neuen Ehegatten Unterhalt, so ist der nach den ehelichen Lebensverhältnissen, § 1578 Abs. 1 BGB, zu bemessende Unterhaltsbedarf jedes Berechtigten im Wege der Dreiteilung des Gesamteinkommens des Unterhaltspflichtigen und beider Unterhaltsberechtigter zu ermitteln (BGH, FamRZ 2008, 1911).
  • BGH, 22.11.2006 - XII ZR 152/04

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2010 - 10 UF 69/09
    Das Zeitmoment kann bereits für Zeitabschnitte, die mehr als ein Jahr vor Rechtshängigkeit der Klage oder einem erneuten Tätigwerden liegen, bejaht werden (BGH, FamRZ 1988, 370, 372f.; FamRZ 2007, 453, Tz. 22).
  • OLG Celle, 11.03.2010 - 17 UF 154/09

    Erwebsobliegenheit der geschiedenen Ehefrau eines Zahnarztes; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2010 - 10 UF 69/09
    Auch in diesem Fall ist der Vorsorgeunterhalt vorab zu ermitteln und erhöht den Unterhaltsbedarf desjenigen Unterhaltsberechtigten, der diesen Vorsorgebedarf geltend macht (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 15.5.2009 - 4 WF 50/09 -, BeckRS 2009 28330; OLG Celle, Urteil vom 11.03.2010 - 17 UF 154/09 -, BeckRS 2010, 11045).
  • OLG Bremen, 15.05.2009 - 4 WF 50/09

    Zurechnung fiktiven Einkommens des neu verheirateten, gegenüber der geschiedenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2010 - 10 UF 69/09
    Auch in diesem Fall ist der Vorsorgeunterhalt vorab zu ermitteln und erhöht den Unterhaltsbedarf desjenigen Unterhaltsberechtigten, der diesen Vorsorgebedarf geltend macht (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 15.5.2009 - 4 WF 50/09 -, BeckRS 2009 28330; OLG Celle, Urteil vom 11.03.2010 - 17 UF 154/09 -, BeckRS 2010, 11045).
  • OLG Hamm, 18.12.1992 - 7 UF 276/92

    Ehescheidung; Aufstockungsunterhalt; Zumutbarkeit der Erwerbstätigkeit der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2010 - 10 UF 69/09
    Ein Anspruch auf Krankheitsvorsorgeunterhalt besteht aber dann nicht, wenn dem Unterhaltsberechtigten ein fiktives Einkommen aus abhängiger Beschäftigung zugerechnet wird (OLG Hamm, FamRZ 1994, 107).
  • BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05

    Bemessung der für den Unterhalt ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2010 - 10 UF 69/09
    Dem steht die bloß pauschale Behauptung der Klägerin, für sie bestehe eine reale Beschäftigungschance nicht, nicht entgegen (vgl. BGH, FamRZ 2007, 1532, Tz. 36).
  • BGH, 25.11.2009 - XII ZR 8/08

    Ausschluss der Abänderbarkeit eines Unterhaltsvergleichs bei Fehlen einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2010 - 10 UF 69/09
    Denn das Verfahren ist in erster Instanz vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden, vgl. Art. 111 Abs. 1 FGG-RG (BGBl. 2008 I, S. 2586, 2743; 2009 I, S. 700, 723; siehe auch BGH, NJW 2010, 1138, Tz. 6; NJW 2010, 440, Tz. 5).
  • BGH, 13.01.2010 - XII ZR 123/08

    Betreuungsunterhalt: Voraussetzungen der Verlängerung über die Vollendung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 03.06.2010 - 10 UF 69/09
    Denn das Verfahren ist in erster Instanz vor dem 1.9.2009 eingeleitet worden, vgl. Art. 111 Abs. 1 FGG-RG (BGBl. 2008 I, S. 2586, 2743; 2009 I, S. 700, 723; siehe auch BGH, NJW 2010, 1138, Tz. 6; NJW 2010, 440, Tz. 5).
  • OLG Hamm, 12.04.2002 - 11 WF 1/02
  • OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 1 UF 22/00

    Abfindung, Arbeitsplatzverlust, Verbrauch

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