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OLG Brandenburg, 06.12.2018 - 6 W 55/18 |
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Verfahrensgang
- LG Potsdam, 05.04.2018 - 8 O 336/14
- OLG Brandenburg, 06.12.2018 - 6 W 55/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2018 - 6 W 55/18
Sie trifft jedoch die Obliegenheit, unter mehreren gleich geeigneten Maßnahmen die jeweils kostengünstigste auszuwählen (BGH, B. v. 16.10.2002 - VIII ZB 30/02, WM 2003, 1617, Rn 14, zit. nach juris).Nach diesen Grundsätzen ist regelmäßig die Hinzuziehung eines an dem Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig (BGH, B. v. 16.10.2002 - VIII ZB 30/02, WM 200 3, 1617, zit. nach juris Rn. 15).
- BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02
Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2018 - 6 W 55/18
Nicht notwendig in diesem Sinne ist hingegen regelmäßig der Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass eine Partei, die an ihrem allgemeinen Gerichtsstand klagt oder verklagt wird, mit ihrer Vertretung einen bei dem Prozessgericht postulationsfähigen, aber nicht zugelassenen Rechtsanwalt beauftragt (BGH, B. v. 20.12.2011 - XI ZB 13/11, MDR 2012, 312 Rn 7; v. 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901; v. 22.02.2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071 Rn 10; v. 22.04.2008 - XI ZB 20/07; jew. zit. nach juris).Solche besonderen Umstände des Einzelfalles können ausnahmsweise dann vorliegen, wenn ein spezialisierter auswärtiger Rechtsanwalt beauftragt wird und ein vergleichbar qualifizierter ortsansässiger Rechtsanwalt nicht mandatiert werden kann (BGH, B. v. 20.12.2011 - XI ZB 13/11 Rn 9; v. 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 902; jew. zit. nach juris).
- BGH, 20.12.2011 - XI ZB 13/11
Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten: Rechtsanwalt am dritten Ort
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2018 - 6 W 55/18
Nicht notwendig in diesem Sinne ist hingegen regelmäßig der Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass eine Partei, die an ihrem allgemeinen Gerichtsstand klagt oder verklagt wird, mit ihrer Vertretung einen bei dem Prozessgericht postulationsfähigen, aber nicht zugelassenen Rechtsanwalt beauftragt (BGH, B. v. 20.12.2011 - XI ZB 13/11, MDR 2012, 312 Rn 7; v. 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901; v. 22.02.2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071 Rn 10; v. 22.04.2008 - XI ZB 20/07; jew. zit. nach juris).Solche besonderen Umstände des Einzelfalles können ausnahmsweise dann vorliegen, wenn ein spezialisierter auswärtiger Rechtsanwalt beauftragt wird und ein vergleichbar qualifizierter ortsansässiger Rechtsanwalt nicht mandatiert werden kann (BGH, B. v. 20.12.2011 - XI ZB 13/11 Rn 9; v. 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 902; jew. zit. nach juris).
- BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2018 - 6 W 55/18
Nicht notwendig in diesem Sinne ist hingegen regelmäßig der Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass eine Partei, die an ihrem allgemeinen Gerichtsstand klagt oder verklagt wird, mit ihrer Vertretung einen bei dem Prozessgericht postulationsfähigen, aber nicht zugelassenen Rechtsanwalt beauftragt (BGH, B. v. 20.12.2011 - XI ZB 13/11, MDR 2012, 312 Rn 7; v. 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901; v. 22.02.2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071 Rn 10; v. 22.04.2008 - XI ZB 20/07; jew. zit. nach juris). - BGH, 12.09.2013 - I ZB 39/13
Reisekostenerstattung: Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Wahlrechts unter …
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2018 - 6 W 55/18
Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden kann, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Verteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (BGH, B. v. 12.09.2013 - I ZB 39/13, MDR 2014, 807 Rn 5, zit. nach juris). - BGH, 22.04.2008 - XI ZB 20/07
Erstattungsfähigkeit der Kosten auswärtiger Rechtsanwälte
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2018 - 6 W 55/18
Nicht notwendig in diesem Sinne ist hingegen regelmäßig der Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass eine Partei, die an ihrem allgemeinen Gerichtsstand klagt oder verklagt wird, mit ihrer Vertretung einen bei dem Prozessgericht postulationsfähigen, aber nicht zugelassenen Rechtsanwalt beauftragt (BGH, B. v. 20.12.2011 - XI ZB 13/11, MDR 2012, 312 Rn 7; v. 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901; v. 22.02.2007 - VII ZB 93/06, NJW-RR 2007, 1071 Rn 10; v. 22.04.2008 - XI ZB 20/07; jew. zit. nach juris). - OLG Jena, 17.10.2011 - 9 W 488/11
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Anwalts
Auszug aus OLG Brandenburg, 06.12.2018 - 6 W 55/18
Vielmehr kommt die Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts ausnahmsweise dann in Betracht, wenn besondere Umstände des konkreten Einzelfalles die Einschaltung eines an einem dritten Ort ansässigen Anwalts im Hinblick auf eine optimale Interessenvertretung als vernünftig erscheinen lassen (Senat, B. v. 18.01.2018 - 6 W 46/17; OLG Jena, B. v. 17.10.2011 - 9 W 488/11 Rn 4, zit. nach juris).