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   OLG Brandenburg, 07.09.2006 - 9 UF 23/06   

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https://dejure.org/2006,18315
OLG Brandenburg, 07.09.2006 - 9 UF 23/06 (https://dejure.org/2006,18315)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.09.2006 - 9 UF 23/06 (https://dejure.org/2006,18315)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. September 2006 - 9 UF 23/06 (https://dejure.org/2006,18315)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gewährung von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt; Anforderungen an die Notwendigkeit einer Heimunterbringung; Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Einkommens von Verwandten bei der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1
    Äußerste Frist für die Übergabe eines vollständig abgefaßten, unterschriebenen Urteils an die Geschäftsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.05.2004 - XII ZR 270/02

    Aufhebung einer nicht mit Gründen versehenen Entscheidung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.09.2006 - 9 UF 23/06
    Das Urteil ist als nicht mit Gründen versehen zu betrachten, da es nicht binnen fünf Monaten nach seiner Verkündung schriftlich niedergelegt, unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist (vgl. GemS BGH NJW 1993, 2603; BGH FamRZ 2004, 22; 2004, 1277).

    Zur Vermeidung von Fehlerinnerungen und damit aus Gründen der Rechtssicherheit ist somit das angefochtene Urteil aufzuheben (vgl. insbes. BGH FamRZ 2004, 1277).

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.09.2006 - 9 UF 23/06
    Das Urteil ist als nicht mit Gründen versehen zu betrachten, da es nicht binnen fünf Monaten nach seiner Verkündung schriftlich niedergelegt, unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist (vgl. GemS BGH NJW 1993, 2603; BGH FamRZ 2004, 22; 2004, 1277).
  • BGH, 15.10.2003 - XII ZB 102/02

    Anforderungen an die Begründung einer zur Fristwahrung eingelegten Berufung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.09.2006 - 9 UF 23/06
    Das Urteil ist als nicht mit Gründen versehen zu betrachten, da es nicht binnen fünf Monaten nach seiner Verkündung schriftlich niedergelegt, unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist (vgl. GemS BGH NJW 1993, 2603; BGH FamRZ 2004, 22; 2004, 1277).
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