Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 09.02.2012 - 5 U 29/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Verpflichtung zur Duldung eines Eingriffs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1004 Abs. 1
Voraussetzungen der Verpflichtung zur Duldung des Eingriffs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 06.04.2011 - 14 O 401/10
- OLG Brandenburg, 09.02.2012 - 5 U 29/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.02.2005 - V ZR 142/04
Umfang der Pflicht zur Beseitigung einer Bodenkontamination auf dem …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2012 - 5 U 29/11
Geschuldet ist die Beseitigung der Störungsquelle (BGH NJW 2005, 1366).Unter einer Eigentumsbeeinträchtigung i.S.v. § 1004 Abs. 1 BGB ist jeder dem Inhalt des Eigentums widersprechende Zustand zu verstehen (BGH NJW 2005, 1366).
- BGH, 18.04.1997 - V ZR 28/96
Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2012 - 5 U 29/11
Soweit die Vorschrift eingreift, bringt dies allerdings nicht den Beseitigungsanspruch zu Fall, sondern beschränkt die Verurteilung zur Beseitigung durch die Feststellung, dass der beeinträchtigte Eigentümer sich in Höhe seiner Haftungsquote an den Kosten der Beseitigung zu beteiligen hat (BGHZ 135, 235).Anders als in dem der von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung BGHZ 135, 235 zugrundeliegenden Fall hat der Kläger nicht durch Umgestaltung oder Einwirkung auf sein Grundstück zu dessen Beeinträchtigung beigetragen; ihm könnte demnach allenfalls vorgeworfen werden, nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt auf seine Eigentümerstellung hingewiesen und Abwehransprüche geltend gemacht zu haben.
- BGH, 19.12.1975 - V ZR 38/74
Duldung von Niederspannungsleitungen
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.02.2012 - 5 U 29/11
Nicht die Rechtswidrigkeit des Eingriffs, sondern der dem Inhalt des Eigentums widersprechende Zustand begründet den Abwehranspruch (BGH NJW 1976, 416).
- BGH, 16.05.2014 - V ZR 181/13
Inanspruchnahme eines Grundstücks durch den Nachbarn: Gestattungswiderruf und …
Ob die Zustimmung von Er. G. auf einer aus Gefälligkeit erteilten, jederzeit widerruflichen Gestattung (zu dieser: OLG Brandenburg, Urteil vom 9. Februar 2012 - 5 U 29/11, juris Rn. 32) oder auf einem zwischen ihm und seinen Nachbarn abgeschlossenen Vertrag (Leihvertrag: BGH, Urteil vom 4. Oktober 1979 - III ZR 28/78, WM 1980, 118, 119; Urteil vom 17. März 1994 - III ZR 10/93, BGHZ 125, 293, 298; OLG Köln, OLGR 2003, 41, 44 oder Duldungsvereinbarung: Senat, Urteil vom 14. Juli 1997 - V ZR 405/96, NJW 1997, 3022, 3023; Urteil vom 24. Januar 2003 - V ZR 175/02, NJW-RR 2003, 953, 954) beruhte, kann dahinstehen.