Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 12 U 3/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- verkehrslexikon.de
Forderungsübergang auf den Dienstherrn im Beamtenverhältnis bei voller Haftung des Schädigers
- verkehrslexikon.de
Zur Haftung bei einem mit einem Polizisten an einer mit Blaulicht gesicherten Unfallstelle auf der Autobahn
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsverteilung bei Kollision eines eine Unfallstelle passierenden Pkw mit einem den Verkehr regelnden Polizeibeamten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision eines eine Unfallstelle passierenden Pkw mit einem den Verkehr regelnden Polizeibeamten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 12.11.2008 - 3 O 238/05
- OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 12 U 3/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.05.1981 - VI ZR 108/79
Umfang des Schadensersatzes zur Abgeltung vermehrter Bedürfnisse eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 12 U 3/09
Schließlich sind auch die Leistungen der Unfallfürsorge (Unfallausgleich, Pflegegeld und Hilflosigkeitszuschlag) nach den entsprechenden Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes kongruent mit dem Anspruch des Beamten auf Ersatz seiner vermehrten Bedürfnisse gem. § 843 Abs. 1 BGB (vgl. BGH VersR 1982, 238, 239). - BGH, 13.10.1970 - VI ZR 31/69
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall; Übergang …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 12 U 3/09
Die Pflicht zur Fortzahlung der Dienst- und Versorgungsbezüge während der Dienstunfähigkeit des Beamten folgt aus § 56 S. 1 BbgLBG a. F. und ist kongruent mit dem Anspruch des verletzten Beamten auf Ersatz seines Erwerbsschadens (vgl. BGH NJW 1971, 240). - BGH, 12.04.2005 - VI ZR 50/04
Voraussetzungen des Forderungsübergangs auf den Versorgungsträger
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 12 U 3/09
Der Forderungsübergang erfolgt dem Grunde nach bereits im Augenblick des Unfalls; ausreichend ist, dass die Möglichkeit zur Erbringung von Versorgungsleistungen besteht (vgl. BGH VersR 1995, 600, 601; BGH VersR 2005, 1004, 1005). - BGH, 28.03.1995 - VI ZR 244/94
Umfang des gesetzlichen Forderungsübergangs bei Eintrittspflicht mehrerer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 12 U 3/09
Der Forderungsübergang erfolgt dem Grunde nach bereits im Augenblick des Unfalls; ausreichend ist, dass die Möglichkeit zur Erbringung von Versorgungsleistungen besteht (vgl. BGH VersR 1995, 600, 601; BGH VersR 2005, 1004, 1005). - OLG Koblenz, 05.01.2004 - 12 U 1352/02
Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein eine Unfallstelle mit Blaulicht …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 12 U 3/09
Zudem musste der Beklagte zu 3. jedenfalls zunächst davon ausgehen, dass in dem durch Blaulicht markierten Bereich die gesamte Breite der Fahrbahn von den Auswirkungen des möglichen Unfalls betroffen war, so dass er nur langsam auf diese Stelle zufahren durfte, um sich rechtzeitig ein eigenes Bild vom Ausmaß der Gefahr zu machen und situationsgerecht reagieren zu können (vgl. OLG Koblenz NZV 2004, 525, 526).
- OLG Brandenburg, 27.04.2023 - 12 U 65/21
Berechnung unfallbedingten Verdienstausfallschadens; Ausgleich von Erwerbsschäden …
Dem Geschädigten bleibt es sodann unbenommen, die Behauptung des Schädigers zu widerlegen, dass ihm tatsächlich ein solcher Aufwand durch seine Berufstätigkeit entsteht (…OLG Naumburg, SchadPrax 2014, S. 284;… 1999, S. 90;… OLG Celle, SchadPrax 2006, S. 96; so auch der Senat im Urteil vom 10.06.2010, Az. 12 U 3/09, veröffentlicht etwa in SchadPrax 2011, S. 4).