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OLG Brandenburg, 11.07.2007 - 13 U 147/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzhaftung des Beklagten ; Vortäuschens der Zahlungsfähigkeit einer GmbH; Insolvenzreife infolge Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO § 543 Abs. 2
- brandenburg.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 20.10.2006 - 17 O 134/06
- OLG Brandenburg, 11.07.2007 - 13 U 147/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.06.1992 - II ZR 30/91
Bareinlageverpflichtung bei Zahlung der Stammeinlage vor GmbH-Gründung - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.07.2007 - 13 U 147/06
Es liegt mithin nicht ein Fall vor, in dem die Stammeinlage schon vor der Gesellschaftsgründung auf ein von der später errichteten Gesellschaft übernommenes Konto gezahlt worden ist und des die Tilgung der Einlageschuld nur dann eintritt, wenn das Geld als unversehrter und noch ausscheidbarer Vermögensgegenstand von der GmbH oder ihrer Vorgesellschaft übernommen worden ist (vgl. BGH NJW 1992, 2698, 2699; ZIP 2004, 1046, 1047; OLG Düsseldorf GmbHR 1994, 398, 399). - BGH, 22.03.2004 - II ZR 7/02
Leistung der Stammeinlage bei der Höhe nach identischer Barein- und -auszahlung
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.07.2007 - 13 U 147/06
Es liegt mithin nicht ein Fall vor, in dem die Stammeinlage schon vor der Gesellschaftsgründung auf ein von der später errichteten Gesellschaft übernommenes Konto gezahlt worden ist und des die Tilgung der Einlageschuld nur dann eintritt, wenn das Geld als unversehrter und noch ausscheidbarer Vermögensgegenstand von der GmbH oder ihrer Vorgesellschaft übernommen worden ist (vgl. BGH NJW 1992, 2698, 2699; ZIP 2004, 1046, 1047; OLG Düsseldorf GmbHR 1994, 398, 399). - OLG Düsseldorf, 10.12.1993 - 17 U 19/93
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.07.2007 - 13 U 147/06
Es liegt mithin nicht ein Fall vor, in dem die Stammeinlage schon vor der Gesellschaftsgründung auf ein von der später errichteten Gesellschaft übernommenes Konto gezahlt worden ist und des die Tilgung der Einlageschuld nur dann eintritt, wenn das Geld als unversehrter und noch ausscheidbarer Vermögensgegenstand von der GmbH oder ihrer Vorgesellschaft übernommen worden ist (vgl. BGH NJW 1992, 2698, 2699; ZIP 2004, 1046, 1047; OLG Düsseldorf GmbHR 1994, 398, 399).