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   OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 2 AR 49/06   

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https://dejure.org/2007,22903
OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 2 AR 49/06 (https://dejure.org/2007,22903)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.07.2007 - 2 AR 49/06 (https://dejure.org/2007,22903)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 2 AR 49/06 (https://dejure.org/2007,22903)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 2008, 66
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00

    Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 2 AR 49/06
    Bei Verteidigerhandeln bestehen erhöhte Nachweisanforderungen an das voluntative Element der Strafvereitelung (BGHSt 24, 38 f.; 46, 53 f.), denn der Verteidiger macht sich nur dann nach § 258 Abs. 1 StGB strafbar, wenn er die Tat "absichtlich oder wissentlich" begeht.

    Der Wirkkraft dieser letztlich im Recht des Angeklagten auf ein faires, rechtsstaatliches Strafverfahren wurzelnden verfahrensrechtlichen Verbürgung ist deshalb bei der Auslegung und Anwendung des Straftatbestands Genüge zu tun (BGHSt 46, 53 f.).

    Anderenfalls würde er in Kauf nehmen, ein möglicherweise zuverlässiges, entlastendes Beweismittel zu unterdrücken (BGH, Urteil vom 8. Januar 1957 - 5 StR 360/56 sowie zu allem Vorhergehenden BGHSt 46, 53 f.).

  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92

    Vorlage gefälschter Unterlagen durch Verteidiger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 2 AR 49/06
    Der Verteidiger darf grundsätzlich alles tun, was in gesetzlich nicht zu beanstandender Weise seinem Mandanten nützt (BGHSt 38, 345, 347).

    Ihm ist es insbesondere untersagt, durch aktive Verdunkelung und Verzerrung des Sachverhalts die Wahrheitserforschung zu erschweren, insbesondere Beweismittel zu verfälschen (BGHSt 9, 20, 22; 38, 345, 348; BGH NStZ 1999, 188).

  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 2 AR 49/06
    Auch darf er einen Zeugen nicht absichtlich in einer vorsätzlichen Falschaussage bestärken (BGHSt 29, 99, 107; BGH NStZ 1983, 503).
  • BGH, 24.05.2006 - 2 ARs 199/06

    Volksverhetzung im Rahmen von Verteidigerhandeln

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 2 AR 49/06
    Eine andere Beurteilung des Verteidigerhandelns kann allerdings geboten sein, wenn es sich als verteidigungsfremdes Verhalten erweist, das trotz des äußeren Anscheins der Verteidigung nach den Maßstäben des Strafverfahrensrechts und des materiellen Strafrechts nichts zu solcher beizutragen vermag (BGH NJW 2006, 2421).
  • BGH, 10.02.2000 - 4 StR 616/99

    Zeugnisverweigerung nach "Vernehmung" durch den Verteidiger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 2 AR 49/06
    Er kann eigene Ermittlungen führen und insbesondere Zeugen auch außerhalb der Hauptverhandlung befragen (BGH NJW 2000, 1277).
  • BGH, 02.12.1970 - 2 StR 455/70

    eidesstattliche Versicherung im Strafverfahren - § 156 StGB, "zuständige

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 2 AR 49/06
    Bei Verteidigerhandeln bestehen erhöhte Nachweisanforderungen an das voluntative Element der Strafvereitelung (BGHSt 24, 38 f.; 46, 53 f.), denn der Verteidiger macht sich nur dann nach § 258 Abs. 1 StGB strafbar, wenn er die Tat "absichtlich oder wissentlich" begeht.
  • BGH, 26.11.1998 - 4 StR 207/98

    Strafvereitelung durch Verteidiger (Hilfe zur Vorspiegelung der Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 2 AR 49/06
    Ihm ist es insbesondere untersagt, durch aktive Verdunkelung und Verzerrung des Sachverhalts die Wahrheitserforschung zu erschweren, insbesondere Beweismittel zu verfälschen (BGHSt 9, 20, 22; 38, 345, 348; BGH NStZ 1999, 188).
  • BGH, 20.05.1952 - 1 StR 748/51

    Begünstigung durch Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 2 AR 49/06
    Standesrechtlich unzulässiges Verhalten führt nicht ohne weiteres zur Strafbarkeit (BGHSt 2, 375, 377; 10, 393, 395).
  • BGH, 18.10.1957 - 5 StR 383/57

    Qualifizierung einer Empfehlung der Wahrnehmung eines Zeugnisverweigerungsrechts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 2 AR 49/06
    Standesrechtlich unzulässiges Verhalten führt nicht ohne weiteres zur Strafbarkeit (BGHSt 2, 375, 377; 10, 393, 395).
  • BGH, 16.05.1983 - 2 ARs 129/83

    Zur Abgrenzung zulässigen Verteidigerhandelns von versuchter Strafvereitelung -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 2 AR 49/06
    Auch darf er einen Zeugen nicht absichtlich in einer vorsätzlichen Falschaussage bestärken (BGHSt 29, 99, 107; BGH NStZ 1983, 503).
  • BGH, 15.02.1956 - StE 1/56

    Ausschluss eines Verteidigers bei Einwirkung auf das Gericht in einer die

  • OLG Hamm, 19.10.1998 - 2 Ws 481/98

    Ausschluss des Verteidigers, Anforderungen an Vorlage, Bezugnahme auf Anlagen zur

  • BGH, 16.09.1981 - 3 StR 234/81

    Verurteilung wegen versuchter Maßnahmevereitelung bei unklaren

  • BGH, 08.01.1957 - 5 StR 360/56

    Annahme einer Begünstigung durch den Strafverteidiger - Vereidigungsverbot wegen

  • KG, 25.07.2001 - 2 AR 104/00
  • OLG Bamberg, 01.08.2011 - 1 Ws 378/11

    Ausschließung des Verteidigers: Anforderungen an den auf versuchte

    Diesen erhöhten Nachweisanforderungen muss auch die Antragsschrift im Verfahren auf Verteidigerausschluss nach §§ 138 a f. StPO genügen, indem sie die für die Begründung eines hinreichenden Tatverdachts der versuchten Strafvereitelung durch den Verteidiger erforderlichen inneren Tatbestandsmerkmale darlegt und die Beweismittel genauestens bezeichnet, aus denen der Rückschluss auf die Verwirklichung des subjektiven Tatbestands gezogen werden soll (so Brandenburgisches OLG StV 2008, 66-68).
  • OLG Jena, 15.01.2009 - 1 Ws 21/09

    Verteidigung

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