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OLG Brandenburg, 13.06.2007 - 3 U 39/07 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 07.07.1993 - VIII ZR 103/92
Präklusion von Tatsachen bei Abrechnung eines gekündigten Factoringvertrags
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2007 - 3 U 39/07
Zum Lebenssachverhalt gehören alle Tatsachen, die bei einer natürlichen vom Standpunkt der Parteien ausgehenden Betrachtung zu dem durch ihren Sachvortrag zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören oder gehört hätten (vgl. BGHZ 123, 137, 141).Zum Lebenssachverhalt gehören alle Tatsachen, die bei einer natürlichen vom Standpunkt der Parteien ausgehenden Betrachtung zu dem durch ihren Sachvortrag zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören oder gehört hätten (vgl. BGHZ 123, 137, 141).
- BGH, 24.09.2003 - XII ZR 70/02
Rechtskräftige Feststellung des Fortbestehens eines Mietverhältnisses
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2007 - 3 U 39/07
So wäre etwa die Klägerin bei einer Stattgabe der Wiederklage in einem Folgeprozess aufgrund der der Rechtskraft innewohnenden Präklusionswirkung (vgl. hierzu etwa auch BGH, Urteil vom 24.09.2003 - XII ZR 70/02 = NJW 2004, 294) mit der Geltendmachung des Fortbestandes des bereits saldierten Anspruchs ausgeschlossen gewesen, nachdem sie im vorangegangenen Abrechnungsprozess dem dort vorgebrachten gemachten Untergang durch Verrechnung/Saldierung nicht oder nicht wirksam entgegengetreten wäre. - LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2004 - L 6 U 110/04
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.06.2007 - 3 U 39/07
Im Berufungsverfahren vor dem OLG Brandenburg - 6 U 110/04 - schlossen die Parteien am 21.06.2005 einen Vergleich.