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   OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 3 U 1/12   

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OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 3 U 1/12 (https://dejure.org/2013,5666)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.03.2013 - 3 U 1/12 (https://dejure.org/2013,5666)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. März 2013 - 3 U 1/12 (https://dejure.org/2013,5666)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen einer Erbengemeinschaft wegen Verfügungen über Konten zu Lebzeiten des Erblassers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen einer Erbengemeinschaft wegen Verfügungen über Konten zu Lebzeiten des Erblassers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 3 U 1/12
    Die Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO gilt auch für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung (BGH, NJW 2008, 1953 Rn. 11).

    Dieser wird durch zwei Elemente bestimmt, nämlich durch den Klageantrag, mit dem der Kläger die von ihm in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und durch den Lebenssachverhalt (Anspruchsgrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGH, NJW 2008, 1953 Rn. 15).

  • BGH, 05.07.2000 - XII ZR 26/98

    Rechenschaftspflicht eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 3 U 1/12
    Ein besonderes Vertrauensverhältnis kann, gerade auch in Bezug auf die Einräumung einer Kontovollmacht, für ein Gefälligkeitsverhältnis sprechen (vgl. BGH, NJW 2000, 3199 im Verhältnis von Ehegatten zueinander; OLG Düsseldorf, BeckRS 2007, 02637 in Bezug auf Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft).

    Darin liegt der Unterschied zu dem besonderen Vertrauensverhältnis, wie es zwischen Ehegatten besteht (vgl. BGH, NJW 2000, 3199, 3200).

  • BGH, 21.06.2012 - III ZR 290/11

    Anspruch eines "Schenkenden" gegen die Übermittlungsperson auf Rückzahlung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 3 U 1/12
    Ein Bindungswille wird deshalb in der Regel bei dem sogenannten Gefälligkeitshandeln des täglichen Lebens, bei Zusagen im rein gesellschaftlichen Verkehr oder bei Vorgängen, die diesem ähnlich sind, zu verneinen sein (BGH, Urteil vom 21.6.2012 - III ZR 290/11, BeckRS 2012, 14989 Rn. 14).

    Die Darlegung- und Beweislast für die auftragsgemäße (abredegemäße) Verwendung der vom Auftraggeber überlassenen Mittel trifft hingegen den Geschäftsführer (BGH, Urteil vom 21.6.2012, a.a.O., Rn. 32; NJW-RR 2008, 1373 Rn. 15; Horn/Schabel, NJW 2012, 2473, 2477).

  • OLG Brandenburg, 07.12.2011 - 3 U 94/11

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Auskunft- und Rechnungslegung aus der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 3 U 1/12
    Der Erteilung einer Vorsorgevollmacht mit umfangreichen Befugnissen zugunsten des Bevollmächtigten hingegen liegt in der Regel nicht nur ein bloßes Gefälligkeitsverhältnis, sondern ein Auftragsverhältnis zugrunde (Senat, Urteil vom 7.12.2011 - 3 U 94/11, BeckRS 2012, 20726; Palandt/Diederichsen, a.a.O., vor § 1896 Rn. 6).

    Dieser Entscheidung ist aber nicht notwendig zu entnehmen, dass die Annahme eines Gefälligkeitsverhältnisses stets ausscheidet, soweit es um die (Rechts)Beziehung von Personen geht, die zwar familiär miteinander verbunden, nicht jedoch verheiratet sind (Senat, Urteil vom 7.12.2011 - 3 U 94/11, BeckRS 2012, 20726).

  • BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 3 U 1/12
    Vielmehr ist eine klare Grenze zwischen Geschäftsfähigkeit und Geschäftsunfähigkeit zu ziehen (vgl. BGH, NJW 1970, 1680, 1681; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 104 Rn. 6).
  • BGH, 14.11.2006 - X ZR 34/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Abhebung von Beträgen von einem Bankkonto aufgrund

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 3 U 1/12
    Wer allerdings gestützt auf eine Bankvollmacht Beträge vom Konto des Vollmachtgebers abgehoben hat, trägt im Rückforderungsprozess die Beweislast für die Behauptung, mit der Abhebung ein formnichtiges Schenkungsversprechen des Vollmachtgebers mit dessen Willen vollzogen zu haben (BGH, NJW-RR 2007, 488, 489 f.).
  • BGH, 26.06.2008 - III ZR 30/08

    Begründung eines Auftragsverhältnisses unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 3 U 1/12
    Der BGH hat aber auch entschieden, dass seine Rechtsprechung, nach der zwischen Eheleuten ein Auftragsverhältnis im Sinne der §§ 662 ff. BGB selbst dann nicht besteht, wenn sie übereingekommen sind, während ihres Zusammenlebens die Aufgabenbereiche in der Weise zu regeln, dass einer von ihnen die Wirtschaftsführung allein übernimmt und die verfügbaren Mittel im Wesentlichen aus den Einkünften oder dem Vermögen des anderen Ehegatten zufließen, auf Fallgestaltungen mit sonstigem familiären oder personalen Einschlag nicht übertragbar ist (BGH, Urteil vom 26.6.2008 - III ZR 30/08, BeckRS 2008, 17591).
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2006 - 4 U 102/05

    Zum Auskunftsanspruch eines Erben wegen Abhebungen aufgrund einer Kontovollmacht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 3 U 1/12
    Ein besonderes Vertrauensverhältnis kann, gerade auch in Bezug auf die Einräumung einer Kontovollmacht, für ein Gefälligkeitsverhältnis sprechen (vgl. BGH, NJW 2000, 3199 im Verhältnis von Ehegatten zueinander; OLG Düsseldorf, BeckRS 2007, 02637 in Bezug auf Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft).
  • BGH, 17.04.2008 - III ZR 27/06

    Erfüllung des Anspruchs auf Herausgabe der erlangten eines mit der Veräußerung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 3 U 1/12
    Die Darlegung- und Beweislast für die auftragsgemäße (abredegemäße) Verwendung der vom Auftraggeber überlassenen Mittel trifft hingegen den Geschäftsführer (BGH, Urteil vom 21.6.2012, a.a.O., Rn. 32; NJW-RR 2008, 1373 Rn. 15; Horn/Schabel, NJW 2012, 2473, 2477).
  • OLG Brandenburg, 19.03.2009 - 12 U 171/08

    Auftrag: Rückzahlung von aufgrund einer Kontovollmacht abgehobenen Geldbeträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2013 - 3 U 1/12
    Allein aufgrund einer eingeräumten Kontovollmacht kann noch nicht auf das Vorliegen eines Auftrages geschlossen werden (OLG Brandenburg, 12. Zivilsenat, Urteil vom 19.3.2009 - 12 U 171/08, BeckRS 2009, 10120).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.1991 - 5 U 256/90

    Haftung von Baubetreuer und Treuhänder

  • OLG Brandenburg, 02.04.2019 - 3 U 39/18

    Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch eines Miterben gegen einen anderen

    Eine vertragliche Bindung wird insbesondere dann zu bejahen sein, wenn erkennbar ist, dass für den Leistungsempfänger, also den Auftraggeber, wesentliche Interessen wirtschaftlicher Art auf dem Spiel stehen und er sich auf die Zusage des Leistenden verlässt (Senatsurteil vom 19.03.2013, 3 U 1/12).
  • OLG Hamm, 18.10.2018 - 10 U 91/17

    Anspruch des Testamentsvollstreckers oder der Erben auf Abrechnung von

    Bei derartigen Vertrauensverhältnissen soll der Handelnde grundsätzlich auch im Nachhinein nicht dem einseitigen Risiko ausgesetzt werden, Ausgaben genauer angeben und belegen zu müssen (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 18.03.2014, 3 U 50/13 - juris Rn. 21; OLG Brandenburg, Urteil vom 19.03.2013, 3 U 1/12 - juris Rn.83; OLG Köln, Urteil vom 19.09.2012, 16 U 196/11 - juris Rn. 6 ff.; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 06.07.2007, 10 U 27/07 Rn. 31- juris Rn. 31 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.03.2006, 4 U 102/05 - juris Rn.23; BGH NJW 2000, 3199).
  • OLG Schleswig, 18.03.2014 - 3 U 50/13

    Erteilung einer Vorsorge- und Kontovollmacht: Rechtliche Qualifikation als

    Bei der Erteilung einer umfassenden Vorsorgevollmacht wird in der Regel nicht von einem bloßen Gefälligkeitsverhältnis, sondern von einem Auftragsverhältnis auszugehen sein (OLG Brandenburg, Urt. v. 19.3.2013 - 3 U 1/12, bei juris Rn. 82; Palandt/Götz, 73. Aufl. 2014, Einf.

    Dass die Beklagte sich um die Erblasserin gekümmert hat, begründet im Übrigen nicht schon ein besonderes Vertrauensverhältnis, in dem die Erblasserin auf Auskunftserteilung, Rechenschaftslegung und Herausgabe des Erlangten von vornherein verzichten wollte (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 19.3.2013, a.a.O., Rn. 86).

  • OLG Braunschweig, 08.04.2021 - 9 U 24/20

    Rechnungslegung gegenüber einer Erbengemeinschaft; Rechnungslegungspflicht wegen

    Ein Auftragsverhältnis kann nicht schon aus einer bloßen Bevollmächtigung also solcher abgeleitet werden (OLG Brandenburg, Urt. v. 19.3.2013 - 3 U 1/12, Rn. 82, juris; OLG Köln, Urt. v. 19.9.2012 - I-16 U 196/11, Rn. 6, juris; OLG Saarbrücken BeckRS 2015, 778; FG Köln, Urt. v. 14.10.2020 - 14 K 1414/19, Rn. 44, juris).
  • OLG Karlsruhe, 21.11.2018 - 7 U 44/18

    Miterbengemeinschaft - Auskunftsanspruch bzgl. erhaltener Zuwendungen und

    a) Bei der Erteilung einer umfassenden Vorsorgevollmacht ist allerdings - wie auch hier - in der Regel nicht von einem bloßen Gefälligkeitsverhältnis, sondern von einem Auftragsverhältnis auszugehen (OLG Schleswig, FamRZ 2014, 1397 ff., juris Tz. 21; OLG Brandenburg, Urteil vom 19.03.2013, 3 U 1/12, juris Tz. 81 ff.; vgl. auch: Horn/Schabel, NJW 2012, 3473 f.).
  • VerfGH Saarland, 23.04.2019 - Lv 4/18
    (BGH, Beschl. v. 28.7.2015, XII ZB 674/14, Rz. 13, zitiert nach juris; OLG Schleswig-Holstein, Urt. 18.3.2014, 3 U 50/13; OLG Brandenburg, Urt. v. 7.12.2011, 3 U 94/11, BeckRS 2012, 20726; OLG Brandenburg, Urt. v. 19.3.2013, 3 U 1/12, zitiert nach juris; OLG München, Be- schl.

    In der diesbezüglichen Rechtsprechung wird, worauf sich die Beschwerdeführerin auch berufen hat, durchaus verbreitet vertreten, dass einer Kontovollmacht je nach den Umständen des Einzelfalls auch ein bloßes Gefälligkeitsverhältnis zu Grunde liegen kann (vgl. u.a. Saar- ländisches OLG, Urt. v. 17.10.2014, 5 U 7/14 [Kontovollmacht für eine Enkelin aufgrund eines Gefälligkeitsverhältnisses; maßgeblich Botengänge zur Bargeld- versorgung; Vollmachtgeber konnte seine Angelegenheiten noch selbst erledi- gen], zitiert nach juris; OLG Köln, Urt. v. 19.9.2012, 16 U 196/11 und Beschl. v. 11.5.2017, 16 U 99/16 [allein aus der Erteilung einer Kontovollmacht kann bei Vorliegen eines besonderen Vertrauensverhältnisses nicht auf ein Auftragsver- hältnis geschlossen werden], zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Urt. v. 7.12.2011, 3 U 4 90/11, [Gefälligkeitsverhältnis], BeckRS 2012, 20726; zu Ehe- gatten: BGH, Urt. v.5.7.2000, XII ZR 26/98, zitiert nach juris; zu Lebenspart- nern: OLG Zweibrücken, Urt. v. 9.9.2004, 4 U 168/03, zitiert nach juris; siehe aber: BGH, Beschl. v. 26.6.2008, III ZR 30/80 [Rechtsprechung zu Ehegatten nicht übertragbar auf alle Fallgestaltungen mit familiären oder personalen Ein- schlag], zitiert nach juris; a.A: OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.12.2014, 3 U 88/14 [Auftragsverhältnis bei umfassender Wirtschaftsführung mit Befugnis zu Grund- stücksgeschäften], zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Urt. v. 19.3.2013, 3 U 1/12 [große Vermögenswerte], zitiert nach juris).

  • OLG Köln, 27.01.2015 - 12 U 20/13

    Verwertbarkeit eines im Betreuungsverfahren erstatteten Gutachtens hinsichtlich

    Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht mit umfangreichen Befugnissen zugunsten des Bevollmächtigten lässt hingegen regelmäßig auf einen Rechtsbindungswillen des Bevollmächtigten schließen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. März 2013, 3 U 1/12, zitiert nach juris, Rn. 80 - 82).
  • FG Köln, 14.10.2020 - 14 K 1414/19

    Werbungskostenabzug von als Darlehenszinsen bezeichneten Zahlungen des Klägers an

    Denn es dürfte sich bei der vorliegenden Vollmacht am ehesten um eine Vollmacht auf das Alter der Mutter bzw. den Betreuungsfall gehandelt haben, vergleichbar einer sog. Betreuungsvollmacht, der im Innenverhältnis typischerweise ein Auftragsverhältnis zugrunde liegt, welches beginnt, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr für sich selbst auftreten kann (OLG Brandenburg, Urteil vom 19.03.2013 3 U 1/12, juris, Rn. 82; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 18.03.2014 3 U 50/13, FamRZ 2014, 1397, unter II.1.a.aa, Rn. 21).
  • OLG Hamm, 23.07.2020 - 21 U 19/20
    In Bezug auf die Verfügungen in Höhe von insgesamt 3.532,78 EUR vom Girokonto (00000006) bei der Bbank Q hat das Landgericht zutreffend festgestellt, dass die Klägerin nach entsprechendem Bestreiten durch die Beklagte bereits nicht bewiesen hat, dass es zu einer Entnahme durch die Beklagte gekommen ist, die Beklagte mithin etwas erlangt habe (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. März 2013 - 3 U 1/12 -, Rn. 90, juris).
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