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   OLG Brandenburg, 23.11.2018 - 9 UF 120/18   

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OLG Brandenburg, 23.11.2018 - 9 UF 120/18 (https://dejure.org/2018,62039)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.11.2018 - 9 UF 120/18 (https://dejure.org/2018,62039)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. November 2018 - 9 UF 120/18 (https://dejure.org/2018,62039)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 330
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 4/85

    Voraussetzungen einer über längere Zeit begangenen gröblichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2018 - 9 UF 120/18
    Die Verletzung einer Unterhaltspflicht oder einer Betreuungspflicht durch einen Ehegatten kann zu einem Ausschluss des Versorgungsausgleichs nur führen, wenn die Pflicht für längere Zeit gröblich (BGH FamRZ 1987, 49 - zitiert nach juris) bzw. in schwerwiegender Weise oder beharrlich (OLG Köln FamRZ 2008, 2282- zitiert nach juris) verletzt wird.

    Dass ein Ehegatte für einen Zeitraum eine Mehrfachbelastung durch Haushalt, Kindererziehung und Erwerbstätigkeit auf sich genommen hat, kann zu einem Ausschluss des Versorgungsausgleichs führen (BGH FamRZ 1987, 49), der Ausschluss ist jedoch nicht zwingend und hängt von den übrigen Umständen des Einzelfalls ab (OLG Hamm, Beschluss vom 5. März 2004, Az. 11 UF 186/03 - Rdnr. 11 ff. bei juris).

    Notwendig ist eine gröbliche Pflichtverletzung durch den Ausgleichsberechtigten, die voraussetzt, dass der andere Ehegatte und ggf. gemeinsame Kinder nachhaltig in ernsthafte Schwierigkeiten gebracht wurden (BGH FamRZ 1987, 49; OLG Schleswig FamRZ 2009, 1414 - zitiert nach juris).

  • BGH, 25.05.2005 - XII ZB 135/02

    Begriff der unbilligen Härte; Berücksichtigung von Vermögen des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2018 - 9 UF 120/18
    Allerdings kann ein zu einer Unbilligkeit führendes Ungleichgewicht zu Lasten des Ausgleichspflichtigen nur angenommen werden, wenn die Altersversorgung des Ausgleichsberechtigten aufgrund seines vorhandenen Vermögens uneingeschränkt abgesichert ist, während der Verpflichtete auf die von ihm erworbenen Versorgungsanrechte zur Sicherung seines Unterhalts dringend angewiesen ist (BGH FamRZ 2005, 1238; 1999, 714 - zitiert nach juris).
  • BGH, 24.02.1999 - XII ZB 47/96

    Begriff der groben Unbilligkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2018 - 9 UF 120/18
    Allerdings kann ein zu einer Unbilligkeit führendes Ungleichgewicht zu Lasten des Ausgleichspflichtigen nur angenommen werden, wenn die Altersversorgung des Ausgleichsberechtigten aufgrund seines vorhandenen Vermögens uneingeschränkt abgesichert ist, während der Verpflichtete auf die von ihm erworbenen Versorgungsanrechte zur Sicherung seines Unterhalts dringend angewiesen ist (BGH FamRZ 2005, 1238; 1999, 714 - zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 05.03.2004 - 11 UF 186/03

    Zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2018 - 9 UF 120/18
    Dass ein Ehegatte für einen Zeitraum eine Mehrfachbelastung durch Haushalt, Kindererziehung und Erwerbstätigkeit auf sich genommen hat, kann zu einem Ausschluss des Versorgungsausgleichs führen (BGH FamRZ 1987, 49), der Ausschluss ist jedoch nicht zwingend und hängt von den übrigen Umständen des Einzelfalls ab (OLG Hamm, Beschluss vom 5. März 2004, Az. 11 UF 186/03 - Rdnr. 11 ff. bei juris).
  • OLG Schleswig, 16.07.2008 - 10 UF 22/08

    Ehescheidung: Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei gröblicher Verletzung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2018 - 9 UF 120/18
    Notwendig ist eine gröbliche Pflichtverletzung durch den Ausgleichsberechtigten, die voraussetzt, dass der andere Ehegatte und ggf. gemeinsame Kinder nachhaltig in ernsthafte Schwierigkeiten gebracht wurden (BGH FamRZ 1987, 49; OLG Schleswig FamRZ 2009, 1414 - zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 23.06.2008 - 12 UF 46/08

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen schwerwiegender Verletzung ehelicher

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2018 - 9 UF 120/18
    Die Verletzung einer Unterhaltspflicht oder einer Betreuungspflicht durch einen Ehegatten kann zu einem Ausschluss des Versorgungsausgleichs nur führen, wenn die Pflicht für längere Zeit gröblich (BGH FamRZ 1987, 49 - zitiert nach juris) bzw. in schwerwiegender Weise oder beharrlich (OLG Köln FamRZ 2008, 2282- zitiert nach juris) verletzt wird.
  • BGH, 18.09.1985 - IVb ZB 184/82

    Ermittlung der auszugleichenden Versorgungsanwartschaften bei einer Notarkasse

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2018 - 9 UF 120/18
    Auch ein Fehlverhalten eines Ehegatten im persönlichen Bereich kann zum (teilweisen) Ausschluss des Versorgungsausgleichs führen, wenn es wegen seiner Auswirkungen auf den anderen Ehegatten besonders ins Gewicht fällt, etwa weil er die diesem gegenüber bestehenden Pflichten lange Zeit nachhaltig oder unter besonders kränkenden Begleitumständen verletzt hat (BGH FamRZ 1985, 1236 - Rdnr. 38 bei juris).
  • BGH, 07.09.2011 - XII ZB 546/10

    Versorgungsausgleich: Verzinsung des Ausgleichswertes beim Vollzug der externen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2018 - 9 UF 120/18
    Ferner war anzuordnen, dass der Zahlbetrag vom Ende der Ehezeit an bis zur Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich in Höhe des Rechnungszinses der auszugleichenden Versorgung zu verzinsen ist (vgl. dazu im Einzelnen BGH FamRZ 2011, 1785).
  • OLG Frankfurt, 04.06.2013 - 6 UF 50/12

    Versorgungsausgleich: Voraussetzungen für Ausschluss nach § 27 VersAusglG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2018 - 9 UF 120/18
    Für die hier einzig in Betracht kommenden Fallgruppen eines Härtefalls aufgrund persönlichen oder auch finanziellen Fehlverhaltens eines Ehegatten gilt Folgendes (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Juni 2013, Az. 6 UF 50/12 - Rdnr. 12 bei juris, unter Bezugnahme auf die zusammenfassende Darstellung der Kasuistik bei Ruland, Versorgungsausgleich, 3. Aufl., Rdnr. 805 ff.): Der Versorgungsausgleich ist ganz oder teilweise auszuschließen, wenn die Inanspruchnahme des ausgleichspflichtigen Ehegatten unter Berücksichtigung der beiderseitigen Verhältnisse, insbesondere beiderseitigen Vermögenserwerbs während der Ehe oder im Zusammenhang mit der Scheidung grob unbillig wäre.
  • BGH, 19.09.2012 - XII ZB 649/11

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Rentenanrecht in der irischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.11.2018 - 9 UF 120/18
    Die Generalklausel des § 27 VersAusglG enthält zwar im Gegensatz zum früheren Recht keine Regelbeispiele mehr; damit ist aber nach dem Willen des Gesetzgebers keine Änderung der Rechtslage verbunden, so dass zur Auslegung auf die bislang entwickelten Fallgruppen und die zu § 1587 c BGB a.F. entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden kann (BT-Drucks. 16/10144, S. 68; BGH FamRZ 2013, 106 und 690 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; OLG Hamburg FamRZ 2010, 1440; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. August 2011, Az. 17 UF 145/11 - zitiert nach juris; erkennender Senat, Beschluss vom 26. September 2011, Az. 9 UF 63/11).
  • BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 237/97

    Verletzung von GG Art 6 Abs 1 iVm Art 3 Abs 2 durch Außerachtlassung wesentlicher

  • OLG Stuttgart, 22.08.2011 - 17 UF 145/11

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Unterlassene Altersvorsorge eines

  • BGH, 13.01.1999 - XII ZB 148/95

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs bei vorzeitiger Dienstunfähigkeit eines

  • BGH, 09.05.1990 - XII ZB 58/89

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten

  • OLG Brandenburg, 26.09.2011 - 9 UF 63/11

    Teilweiser Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit

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