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   OLG Brandenburg, 26.04.2017 - 4 U 178/15   

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OLG Brandenburg, 26.04.2017 - 4 U 178/15 (https://dejure.org/2017,18502)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.04.2017 - 4 U 178/15 (https://dejure.org/2017,18502)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. April 2017 - 4 U 178/15 (https://dejure.org/2017,18502)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arglistanfechtung einer zur Finanzierung eines Grundstückskaufvertrages eingegangenen Darlehensverpflichtung

  • rechtsportal.de

    BGB § 488 Abs. 1 ; BGB § 358 Abs. 3
    Arglistanfechtung einer zur Finanzierung eines Grundstückskaufvertrages eingegangenen Darlehensverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Arglistanfechtung einer Darlehensverpflichtung beim Kauf einer Eigentumswohnung

Verfahrensgang

  • LG Potsdam - 8 O 390/14
  • OLG Brandenburg, 26.04.2017 - 4 U 178/15
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2017 - 4 U 178/15
    Im Hinblick auf die Kenntnis der Klägerin von einer derartigen Täuschung durch die Verkäuferin oder die Vermittler kommt den Beklagten ebenfalls nicht die erstmals mit Urteil vom 16.05.2006 Az. XI ZR 6/04 entwickelte Rechtsprechung des BGH zur Darlegungserleichterung in Fällen institutionellen Zusammenwirkens zwischen Darlehensgebern, Vermittlern und Verkäufern in Fällen des Erwerbs von z.B. Eigentumswohnungen zu Anlagezwecken zu Gute.

    Vielmehr ist erforderlich, dass zwischen Verkäufer oder Fondsinitiator, den von ihnen beauftragten Vermittlern und der finanzierenden Bank ständige Geschäftskontakte bestanden haben oder sich daraus ergeben, dass den Vermittlern von der Bank Büroräume überlassen worden oder - von der Bank unbeanstandet - Formulare des Kreditgebers benutzt wurden oder etwa daraus, dass der Verkäufer oder die Vermittler dem finanzierenden Institut wiederholt Finanzierungen desselben Anlageobjekts angeboten haben (grundlegend BGH Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04 ebenso die ständige Rechtsprechung des Senats vgl. nur: Urteil vom 05.10.2011 - 4 U 200/10).

  • BGH, 29.04.2008 - XI ZR 221/07

    Zur Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank über sittenwidrige Überteuerung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2017 - 4 U 178/15
    Der Mitarbeiter ist dann nach Treu und Glauben nicht berechtigt, seine Augen vor solchen Tatsachen zu verschließen (BGH a.a.O Rn. 10; BGH Urteil vom 28. April 2008 - XI ZR 221/07).

    Eine Vermutung für die Kenntnis der Bank von einer sittenwidrigen Überteuerung besteht selbst im Falle eines sog. institutionellen Zusammenwirkens mit dem Verkäufer einer Immobilie oder dem Vermittler nicht (vgl. nur: BGH Beschluss vom 15. Juni 2010 - XI ZR 318/09; BGH Urteil vom 29. April 2008 - XI ZR 221/07).

  • BGH, 15.06.2010 - XI ZR 318/09

    Behauptung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der sittenwidrigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2017 - 4 U 178/15
    Dementsprechend kann sich aus einer lediglich zu bankinternen Zwecken erfolgten oder unterlassenen Beleihungswertermittlung grundsätzlich keine Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditnehmer und somit auch keine diesbezügliche Aufklärungspflicht ergeben (so wörtlich: BGH Urteil vom 15.06.2010 - XI ZR 318/09 - Rn. 9).

    Eine Vermutung für die Kenntnis der Bank von einer sittenwidrigen Überteuerung besteht selbst im Falle eines sog. institutionellen Zusammenwirkens mit dem Verkäufer einer Immobilie oder dem Vermittler nicht (vgl. nur: BGH Beschluss vom 15. Juni 2010 - XI ZR 318/09; BGH Urteil vom 29. April 2008 - XI ZR 221/07).

  • OLG Hamm, 21.10.2015 - 31 U 56/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung in einem Darlehensvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2017 - 4 U 178/15
    Wie bereits das OLG Hamm zutreffend ausgeführt hat (Urteil vom 21.10.2015 - I -31 U 56/15, 31 U 56/15 - Rn. 94), ist entscheidend, dass die Belehrung dem Verbraucher gemäß § 355 Abs. 2 S. 1 BGB in der im Zeitraum vom 11.06.2010 bis zum 12.06.2014 geltenden, d.h. auf den Vertragsschluss am 25.07.2012 anwendbaren, Fassung "mitgeteilt" werden, d.h. dem Verbraucher zugehen muss.
  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 32/99

    Zum Gerichtsstand bei der Rückabwicklung von Realkreditverträgen im Sinne des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2017 - 4 U 178/15
    Der Gesetzgeber sah sich aufgrund der sogenannten H...-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13.12.2001 und des daraufhin ergangenen Urteils des Bundesgerichtshofs vom 04.04.2002 (XI ZR 32/99) zu einer Neuregelung der Widerruflichkeit von Immobiliardarlehensverträgen veranlasst.
  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2017 - 4 U 178/15
    Hierbei hatte der Gesetzgeber die Konstellationen im Blick, bei denen einem Kreditgeber nach der seinerzeitigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 31. März 1992 - XI ZR 70/91 - NJW-RR 1992, 879 ff und vom 5. Mai 1992 - XI ZR 242/91 - NJW 1992, 2560 ff.) ausnahmsweise Aufklärungspflichten in Bezug auf Risiken des kreditfinanzierten Geschäfts oblagen.
  • BGH, 05.05.1992 - XI ZR 242/91

    Einwendungsdurchgriff bei Verbindung von Kauf- und Finanzierungsgeschäft zu

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2017 - 4 U 178/15
    Hierbei hatte der Gesetzgeber die Konstellationen im Blick, bei denen einem Kreditgeber nach der seinerzeitigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 31. März 1992 - XI ZR 70/91 - NJW-RR 1992, 879 ff und vom 5. Mai 1992 - XI ZR 242/91 - NJW 1992, 2560 ff.) ausnahmsweise Aufklärungspflichten in Bezug auf Risiken des kreditfinanzierten Geschäfts oblagen.
  • BGH, 07.03.2017 - XI ZR 282/16

    Verbraucherdarlehen: Widerrufsbelehrung bei mehreren Darlehensnehmern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2017 - 4 U 178/15
    Diese Sichtweise des Senats ist im Übrigen inzwischen mit Beschluss vom 07.03.2017 - XI ZR 282/16 - auch durch den BGH bestätigt worden.
  • OLG Brandenburg, 28.09.2011 - 4 U 196/10

    Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz; Schadensersatz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2017 - 4 U 178/15
    Die Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung wird nur dann widerleglich vermutet, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren und die von ihnen beauftragten Vermittler sowie die finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirken, auch die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler, sei es auch nur über einen von ihm benannten besonderen Finanzierungsvermittler, angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts nach den Umständen des Falles evident ist, so dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (Senat, Urteil vom 28. September 2011 - 4 U 196/10 -, Rn. 138).
  • OLG Brandenburg, 05.10.2011 - 4 U 200/10

    Haftung des Anlage- und Kreditvermittlers eines in der Schweiz voll finanzierten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.04.2017 - 4 U 178/15
    Vielmehr ist erforderlich, dass zwischen Verkäufer oder Fondsinitiator, den von ihnen beauftragten Vermittlern und der finanzierenden Bank ständige Geschäftskontakte bestanden haben oder sich daraus ergeben, dass den Vermittlern von der Bank Büroräume überlassen worden oder - von der Bank unbeanstandet - Formulare des Kreditgebers benutzt wurden oder etwa daraus, dass der Verkäufer oder die Vermittler dem finanzierenden Institut wiederholt Finanzierungen desselben Anlageobjekts angeboten haben (grundlegend BGH Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04 ebenso die ständige Rechtsprechung des Senats vgl. nur: Urteil vom 05.10.2011 - 4 U 200/10).
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