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   OLG Brandenburg, 26.08.2019 - 1 Ws 133/19   

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https://dejure.org/2019,27472
OLG Brandenburg, 26.08.2019 - 1 Ws 133/19 (https://dejure.org/2019,27472)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.08.2019 - 1 Ws 133/19 (https://dejure.org/2019,27472)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. August 2019 - 1 Ws 133/19 (https://dejure.org/2019,27472)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 11.02.2008 - 1 Ws 50/08

    Erforderlicher Tatverdacht für eine Arrestanordnung nach § 111b

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.08.2019 - 1 Ws 133/19
    Nach ständiger Spruchpraxis des Senats bedeutet dies, dass eine realistische Chance für ein straffreies Verhalten des Verurteilten außerhalb des Strafvollzuges gegeben sein muss, wobei Zweifel an der Verantwortbarkeit der Aussetzung zu Lasten des Verurteilten gehen (statt vieler vgl. Senatsbeschluss vom 22. November 2018, 1 Ws 176/18; Senatsbeschluss vom 8. Mai 2017, 1 Ws 56/17; Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2015, 1 Ws 174/15; Senatsbeschluss vom 20. Februar 2012, 1 Ws 10/12; Senatsbeschluss vom 1. November 2011, 1 Ws 166/11; Senatsbeschluss vom 5. März 2008, 1 Ws 50/08; Senatsbeschluss vom 18. November 2008, 1 Ws 221/08).

    Welches Maß der Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit erforderlich ist, hängt von den Eigenheiten der Persönlichkeit des Täters und dem Gewicht der bedrohten Rechtsgüter ab (vgl. Senatsbeschluss vom 22. November 2018, 1 Ws176/18; Senatsbeschluss vom 8. Mai 2017, 1 Ws 56/17; Senatsbeschluss vom 5. März 2008, 1 Ws 50/08; Senatsbeschluss vom 18. November 2008, 1 Ws 221/08; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346; OLG Saarbrücken NJW 1999, 439).

  • BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1538/99

    Strafaussetzung zur Bewährung setzt Einzelfallprüfung voraus, ob vom

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.08.2019 - 1 Ws 133/19
    Die eigenverantwortliche Kontaktaufnahme des Verurteilten mit seinem künftigen Arbeitgeber, Vermieter und mit der Suchtberatungsstelle sind nach Auffassung des Senats ein Beleg für einen Wandlungsprozess der Persönlichkeit und Einstellung des Verurteilten (vgl. dazu BVerfG NStZ 2000, 109, 110 mit Anm. Kröber NStZ 2000, 613, 614).
  • OLG Brandenburg, 16.12.2015 - 1 Ws 174/15

    Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.08.2019 - 1 Ws 133/19
    Nach ständiger Spruchpraxis des Senats bedeutet dies, dass eine realistische Chance für ein straffreies Verhalten des Verurteilten außerhalb des Strafvollzuges gegeben sein muss, wobei Zweifel an der Verantwortbarkeit der Aussetzung zu Lasten des Verurteilten gehen (statt vieler vgl. Senatsbeschluss vom 22. November 2018, 1 Ws 176/18; Senatsbeschluss vom 8. Mai 2017, 1 Ws 56/17; Senatsbeschluss vom 14. Dezember 2015, 1 Ws 174/15; Senatsbeschluss vom 20. Februar 2012, 1 Ws 10/12; Senatsbeschluss vom 1. November 2011, 1 Ws 166/11; Senatsbeschluss vom 5. März 2008, 1 Ws 50/08; Senatsbeschluss vom 18. November 2008, 1 Ws 221/08).
  • OLG Stuttgart, 10.08.2010 - 2 Ws 107/10

    Wiedereinsetzung im Strafverfahren: Glaubhaftmachung des Unterbleibens einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.08.2019 - 1 Ws 133/19
    Je gefährlicher die vorausgegangenen Taten sind, desto weniger leicht ist die Aussetzung zu verantworten (vgl. Beschluss des BbgOLG vom 17. Juni 2010, 2 Ws 107/10).
  • OLG Frankfurt, 11.03.1999 - 3 Ws 218/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.08.2019 - 1 Ws 133/19
    Welches Maß der Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit erforderlich ist, hängt von den Eigenheiten der Persönlichkeit des Täters und dem Gewicht der bedrohten Rechtsgüter ab (vgl. Senatsbeschluss vom 22. November 2018, 1 Ws176/18; Senatsbeschluss vom 8. Mai 2017, 1 Ws 56/17; Senatsbeschluss vom 5. März 2008, 1 Ws 50/08; Senatsbeschluss vom 18. November 2008, 1 Ws 221/08; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346; OLG Saarbrücken NJW 1999, 439).
  • KG, 08.06.1995 - 5 Ws 154/95
    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.08.2019 - 1 Ws 133/19
    Bei einem Täter, der - wie hier der Verurteilte - erstmals eine Freiheitsstrafe verbüßt, ist nach obergerichtlicher Rechtsprechung im Allgemeinen davon auszugehen, dass er nach Verbüßung von 2/3 der Freiheitsstrafe durch die Strafvollstreckung so nachhaltig beeinflusst sein wird, dass er sich zukünftig straffrei verhält (statt vieler: KG NStZ-RR 1997, 27 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 24.08.1998 - 1 Ws 159/98

    Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.08.2019 - 1 Ws 133/19
    Welches Maß der Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit erforderlich ist, hängt von den Eigenheiten der Persönlichkeit des Täters und dem Gewicht der bedrohten Rechtsgüter ab (vgl. Senatsbeschluss vom 22. November 2018, 1 Ws176/18; Senatsbeschluss vom 8. Mai 2017, 1 Ws 56/17; Senatsbeschluss vom 5. März 2008, 1 Ws 50/08; Senatsbeschluss vom 18. November 2008, 1 Ws 221/08; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346; OLG Saarbrücken NJW 1999, 439).
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