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   OLG Brandenburg, 29.11.2007 - 12 U 150/07   

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https://dejure.org/2007,37241
OLG Brandenburg, 29.11.2007 - 12 U 150/07 (https://dejure.org/2007,37241)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.11.2007 - 12 U 150/07 (https://dejure.org/2007,37241)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. November 2007 - 12 U 150/07 (https://dejure.org/2007,37241)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 32/05

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2007 - 12 U 150/07
    Allein das "allgemeine Vertrauen" darauf, der ihm vom Autovermieter angebotene Tarif sei derjenige, der "auf seine speziellen Bedürfnisse zugeschnitten" sei, rechtfertigt es nicht, zu Lasten des Schädigers und dessen Haftpflichtversicherer ungerechtfertigt überhöhte und nicht durch unfallbedingte Mehrleistungen des Vermieters gedeckte Unfallersatztarife zu akzeptieren (BGH VersR 2005, 850; VersR 2006, 133; Urteile v. 14.02.2006, Az. VI ZR 126/05 und VI ZR 32/05; VersR 2006, 853; VersR 2006, 1273).

    Der Kläger trägt selbst nicht vor, dass die Vorfinanzierung für ihn mit außergewöhnlichen finanziellen Belastungen verbunden gewesen wäre (vgl. Urteil v. 14.02.2006, Az. VI ZR 32/05).

  • BGH, 09.10.2007 - VI ZR 27/07

    Erforderlichkeit der Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2007 - 12 U 150/07
    Ist der "Unfallersatztarif" auch mit Rücksicht auf die Unfallsituation nicht im geltend gemachten Umfang zur Herstellung "erforderlich" im Sinne des § 249 BGB, kann der Geschädigte im Hinblick auf die gebotene subjektbezogene Schadensbetrachtung den übersteigenden Betrag nur ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt - zumindest auf Nachfrage - kein wesentlich günstigerer "(Normal-)Tarif" zugänglich war (BGH, Urteil v. 09.10.2007, VI ZR 27/07 m.w.N.).
  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 161/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2007 - 12 U 150/07
    Allein das "allgemeine Vertrauen" darauf, der ihm vom Autovermieter angebotene Tarif sei derjenige, der "auf seine speziellen Bedürfnisse zugeschnitten" sei, rechtfertigt es nicht, zu Lasten des Schädigers und dessen Haftpflichtversicherer ungerechtfertigt überhöhte und nicht durch unfallbedingte Mehrleistungen des Vermieters gedeckte Unfallersatztarife zu akzeptieren (BGH VersR 2005, 850; VersR 2006, 133; Urteile v. 14.02.2006, Az. VI ZR 126/05 und VI ZR 32/05; VersR 2006, 853; VersR 2006, 1273).
  • BGH, 04.04.2006 - VI ZR 338/04

    Zulässigkeit der Beitreibung abgetretener Forderungen durch ein

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2007 - 12 U 150/07
    Allein das "allgemeine Vertrauen" darauf, der ihm vom Autovermieter angebotene Tarif sei derjenige, der "auf seine speziellen Bedürfnisse zugeschnitten" sei, rechtfertigt es nicht, zu Lasten des Schädigers und dessen Haftpflichtversicherer ungerechtfertigt überhöhte und nicht durch unfallbedingte Mehrleistungen des Vermieters gedeckte Unfallersatztarife zu akzeptieren (BGH VersR 2005, 850; VersR 2006, 133; Urteile v. 14.02.2006, Az. VI ZR 126/05 und VI ZR 32/05; VersR 2006, 853; VersR 2006, 1273).
  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04

    Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2007 - 12 U 150/07
    Allein das "allgemeine Vertrauen" darauf, der ihm vom Autovermieter angebotene Tarif sei derjenige, der "auf seine speziellen Bedürfnisse zugeschnitten" sei, rechtfertigt es nicht, zu Lasten des Schädigers und dessen Haftpflichtversicherer ungerechtfertigt überhöhte und nicht durch unfallbedingte Mehrleistungen des Vermieters gedeckte Unfallersatztarife zu akzeptieren (BGH VersR 2005, 850; VersR 2006, 133; Urteile v. 14.02.2006, Az. VI ZR 126/05 und VI ZR 32/05; VersR 2006, 853; VersR 2006, 1273).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2007 - 12 U 150/07
    Allein das "allgemeine Vertrauen" darauf, der ihm vom Autovermieter angebotene Tarif sei derjenige, der "auf seine speziellen Bedürfnisse zugeschnitten" sei, rechtfertigt es nicht, zu Lasten des Schädigers und dessen Haftpflichtversicherer ungerechtfertigt überhöhte und nicht durch unfallbedingte Mehrleistungen des Vermieters gedeckte Unfallersatztarife zu akzeptieren (BGH VersR 2005, 850; VersR 2006, 133; Urteile v. 14.02.2006, Az. VI ZR 126/05 und VI ZR 32/05; VersR 2006, 853; VersR 2006, 1273).
  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 228/05

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2007 - 12 U 150/07
    Im Falle der uneingeschränkten Anfechtung muss die Berufungsbegründung geeignet sein, das gesamte Urteil in Frage zu stellen; bei einem teilbaren Streitgegenstand oder bei mehreren Streitgegenständen muss sie sich grundsätzlich auf alle Teile des Urteils erstrecken, hinsichtlich derer eine Änderung beantragt wird (BGH NJW-RR 2007, 414).
  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2007 - 12 U 150/07
    Maßgebend für die Höhe des Schmerzensgeldes sind im Wesentlichen die Schwere der Verletzungen, das durch diese bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers (BGH NJW 1998, 2741).
  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2007 - 12 U 150/07
    Die dem Kläger in Rechnung gestellten Tarife sind deshalb mit den auf dem örtlich relevanten Markt erhältlichen "Normaltarifen" zu vergleichen (BGH VersR 2006, 986).
  • KG, 01.12.1975 - 12 U 1279/75

    Haftung; Auffahrunfall; Abbiegen; Grundstück; Einfahrt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.11.2007 - 12 U 150/07
    Der Anscheinsbeweis wird nicht bereits deshalb entkräftet, weil das nachfolgende Kfz auf ein Fahrzeug aufgefahren ist, das im Begriff gewesen ist, in ein Grundstück einzubiegen (KG, DAR 1976, 74).
  • OLG Karlsruhe, 24.05.1989 - 1 U 11/89

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall; Wiederholung der erstinstanzlichen

  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 9/05

    Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs für Mietwagen

  • KG, 03.05.1982 - 12 U 123/82

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall an einer auf Gelb umschaltenden Ampel

  • OLG Naumburg, 21.07.1994 - 4 U 64/94

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn

  • OLG Köln, 17.12.1975 - 2 U 67/75

    Anscheinsbeweis; Auffahrunfall; Abbremsen; Alleinverschulden

  • AG Oldenburg/Holstein, 27.03.2008 - 23 (22) C 99/08

    Verkehrsunfall: Mietwagenkosten - "erforderlicher" Erstattungsbetrag

    Das erkennende Gericht vermag vor diesem Hintergrund auch der Auffassung nicht zu folgen, der Geschädigte habe für die Schätzung darzulegen und ggf. zu beweisen, dass die jeweiligen Anknüpfungstatsachen bei dem konkreten Anbieter vorliegen (OLG Brandenburg, Urt. v. 29.11.2007 - 12 U 150/07; LG Karlsruhe, Urt. v. 28.10.2005 - 1 S 17/05; LG Chemnitz, Schaden-Praxis 2007, 16 f.; LG Bielefeld, Urt. v. 9.5.2007 - 21 S 68/07, juris Rn. 14; LG Hamburg, Urt. v. 31.5.2007 - 323 S 59/06; LG Hamburg, Urt. v. 5.2.2007 - 331 S 95/06; LG Erfurt, Urt. v. 23.8.2007 - 1 S 102/07; LG Münster, Urt. v. 5.2.2008 - 9 S 129/07, juris Rn. 26 f.; AG Erfurt, zfs 2007, 384 ff.: lediglich Aufschlag in Höhe von 10 % für Vorfinanzierungskosten; AG Erfurt, Urt. v. 30.8.2007 - 1 C 2003/06: 15 % für Vorfinanzierungskosten; Reitenspiess , DAR 2007, 345, 346; Martis/Enslin , MDR 2008, 6; ferner LG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 1396 ff., das allerdings im konkreten Fall die Darlegung einer Vergleichbarkeit des Mietwagenunternehmens zu der Modellrechnung von Neidhardt/Kremer für gegeben hielt; in der Sache auch AG Bad Schwartau, Urt. v. 21.1.2008 - 7 C 909/07, das auf die Internettarife des konkreten Anbieters abstellt; wohl auch Wolff , ZfS 2006, 248, 250; and.
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