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   OLG Brandenburg, 31.05.2017 - 4 U 67/16   

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OLG Brandenburg, 31.05.2017 - 4 U 67/16 (https://dejure.org/2017,18511)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.05.2017 - 4 U 67/16 (https://dejure.org/2017,18511)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - 4 U 67/16 (https://dejure.org/2017,18511)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Käufers einer Eigentumswohnung gegen die finanzierende Bank

  • rechtsportal.de

    Ansprüche des Käufers einer Eigentumswohnung gegen die finanzierende Bank

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuersparmodell Eigentumswohnung: Welche Aufklärungspflichten hat die Bank?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ansprüche des Käufers einer Eigentumswohnung gegen die finanzierende Bank

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 18.10.2016 - XI ZR 145/14

    Bankenhaftung: Kenntnis der Bank von einem groben Missverhältnis zwischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2017 - 4 U 67/16
    Eine Bank trifft unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines Wissensvorsprungs ausnahmsweise eine Aufklärungspflicht über die Unangemessenheit des von ihr finanzierten Kaufpreises, wenn eine so wesentliche Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert vorliegt, dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (BGH, Urteil vom 18.10.2016 - XI ZR 145/14 - BKR 2017, 110 m.w.N.).

    Ausnahmsweise steht die bloße Erkennbarkeit von aufklärungspflichtigen Tatsachen der positiven Kenntnis dann gleich, wenn sich diese einem zuständigen Bankmitarbeiter nach den Umständen des Einzelfalls aufdrängen musste; er ist dann nach Treu und Glauben nicht berechtigt, seine Augen vor solchen Tatsachen zu verschließen (BGH, Urteil vom 18.10.2016 - XI ZR 145/14 - a.a.O. m.w.N.).

    Es besteht nämlich kein Erfahrungssatz, welcher es allgemein erlaubt, den Wert einer Immobilie allein anhand des Mietertrages zu bestimmen (vgl. BGH, Urteil vom 18.10.2016 - XI ZR 145/14 - a.a.O., Rn. 37 ff.).

  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2017 - 4 U 67/16
    Denn es steht außer Frage, dass ein gewisses Maß an Einflussnahme auf die Projektkonzeption für eine Finanzierungsbank unerlässlich ist (zum Ganzen BGH, Urteil vom 31.03.1992 - XI ZR 70/91 - NJW-RR 1992, 879, Rn. 39).

    Hierbei hatte der Gesetzgeber die Konstellationen im Blick, bei denen einem Kreditgeber nach der seinerzeitigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (s. Urteil vom 31.03.1992 - XI ZR 70/91 - NJW-RR 1992, 879 ff; Urteil vom 05.05.1992 - XI ZR 242/91 - NJW 1992, 2560 ff.) ausnahmsweise Aufklärungspflichten in Bezug auf Risiken des kreditfinanzierten Geschäfts oblagen.

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2017 - 4 U 67/16
    Auch muss sie sich insoweit das Handeln von Erfüllungsgehilfen in dem Pflichtenkreis der Anbahnung des Kreditvertrags gemäß § 278 BGB zurechnen lassen (s. BGH, Urteil vom 19.03.2013 - XI ZR 46/11 - NJW 2013, 2015, Rn. 15, 21; Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04 - BGHZ 168, 1).

    Dies kann der Fall sein, wenn die Bank über einen konkreten Wissensvorsprung gegenüber dem Darlehensnehmer in Bezug auf spezielle Risiken des finanzierten Vorhabens verfügt, einen besonderen Gefährdungstatbestand schafft oder begünstigt, sie ihre Rolle als Kreditgeber überschreitet oder sie sich in einem schwerwiegenden Interessenkonflikt befindet (BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04 - BGHZ 168, 1; Urteil vom 29.06.2010 - XI ZR 104/08 - BGHZ 186, 96; Urteil vom 23.04.2013 - XI ZR 405/11 - BKR 2013, 280; Urteil vom 10.12.2013 - XI ZR 508/12 - NJW-RR 2014, 653).

  • BGH, 19.03.2013 - XI ZR 46/11

    Vermittelter Kredit zu Finanzierung einer Kapitalanlage: Treuwidriges Verhalten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2017 - 4 U 67/16
    Auch muss sie sich insoweit das Handeln von Erfüllungsgehilfen in dem Pflichtenkreis der Anbahnung des Kreditvertrags gemäß § 278 BGB zurechnen lassen (s. BGH, Urteil vom 19.03.2013 - XI ZR 46/11 - NJW 2013, 2015, Rn. 15, 21; Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04 - BGHZ 168, 1).

    Jedoch wird der im Rahmen von Bauherren-, Bauträger- oder Erwerbermodellen auftretende Vermittler nur insoweit als Erfüllungsgehilfe im Pflichtenkreis der in den Vertrieb nicht eingeschalteten Bank tätig, als sein Verhalten den Bereich der Anbahnung des Kreditvertrages betrifft (BGH, Urteil vom 19.03.2013 - XI ZR 46/11 - a.a.O.; Urteil vom 16.05.2006 - I ZR 6/04 - a.a.O.; Senat, Urteil vom 19.03.2014 - 4 U 64/12 - BeckRS 2014, 06652).

  • BGH, 27.06.2013 - III ZR 143/12

    Streitwertbemessung: Berücksichtigung von als Zinsen geltend gemachtem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2017 - 4 U 67/16
    Die Frage des Annahmeverzuges ist lediglich ein rechtlich unselbständiges Element der umstrittenen Leistungsverpflichtung und deshalb mit dieser wirtschaftlich identisch (BGH, Beschluss vom 27.06.2013 - III ZR 143/12 - NJW 2013, 3100, Rn. 10).
  • BGH, 23.10.2007 - XI ZR 167/05

    Zur widerleglichen Vermutung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2017 - 4 U 67/16
    Eine solche Vermutung kommt vielmehr nur im Falle einer arglistigen Täuschung der Käufer über den Kaufpreis in Betracht (BGH, Urteil vom 23.10.2007 - XI ZR 167/05 - NJW 2008, 640, Rn. 16).
  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 32/99

    Zum Gerichtsstand bei der Rückabwicklung von Realkreditverträgen im Sinne des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2017 - 4 U 67/16
    Der Gesetzgeber sah sich aufgrund der sog. Heininger-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13.12.2001 und dem daraufhin ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 04.04.2002 (XI ZR 32/99) zu einer Neuregelung der Widerruflichkeit von Immobiliardarlehensverträgen veranlasst.
  • BGH, 05.05.1992 - XI ZR 242/91

    Einwendungsdurchgriff bei Verbindung von Kauf- und Finanzierungsgeschäft zu

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2017 - 4 U 67/16
    Hierbei hatte der Gesetzgeber die Konstellationen im Blick, bei denen einem Kreditgeber nach der seinerzeitigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (s. Urteil vom 31.03.1992 - XI ZR 70/91 - NJW-RR 1992, 879 ff; Urteil vom 05.05.1992 - XI ZR 242/91 - NJW 1992, 2560 ff.) ausnahmsweise Aufklärungspflichten in Bezug auf Risiken des kreditfinanzierten Geschäfts oblagen.
  • KG, 16.05.2012 - 24 U 103/10

    Finanzierter Eigentumswohnungskauf zu Kapitalanlagezwecken:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2017 - 4 U 67/16
    Nach teilweise vertretener Auffassung kann hierfür auch ein anderes Verhalten genügen, sofern sich dieses von seiner Bedeutung her als einer Maklertätigkeit gleichwertig darstellt (KG, Urteil vom 16.05.2012 - 24 U 103/10 - juris, Rn. 96).
  • BGH, 30.06.1966 - II ZR 218/64

    Voraussetzungen zum Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.05.2017 - 4 U 67/16
    Der Zeuge hat die Beweisbehauptungen des Klägers nicht bestätigt, sondern sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen; das die Rechtmäßigkeit dieser Weigerung bestätigende Zwischenurteil des Landgerichts vom 26.06.2013 ist rechtkräftig und daher für den Senat bindend (vgl. BGH, Urteil vom 30.06.1966 - II ZR 218/64 - MDR 1966, 915).
  • BGH, 10.12.2013 - XI ZR 508/12

    Vollfinanzierter Wohnungskaufvertrag: Prozessführungsbefugnis für

  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 104/08

    "Schrottimmobilien": BGH bestätigt Urteil zur arglistigen Täuschung mittels

  • BGH, 29.04.2008 - XI ZR 221/07

    Zur Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank über sittenwidrige Überteuerung

  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 6/04

    Steckverbindergehäuse

  • BGH, 23.04.2013 - XI ZR 405/11

    Bankenhaftung beim finanzierten Immobilienerwerb zur Steuerersparnis:

  • BGH, 09.07.1974 - VI ZR 112/73

    Arbeits-Realitäten / Arbeits Realitäten Arbeitsrealitäten

  • OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 4 U 64/12

    Finanzierter Immobilienkauf: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung

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