Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 02.07.2014 - 3 U 40/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- RA Kotz
Wohngebäudeversicherung - Leistungsfreiheit bei Brandverursachung durch Versicherungsnehmer
- kneip.law
Wohngebäudeversicherung: Vorsätzliche Herbeiführung des Brandes in der versicherten Villa durch VN, der durch das Feuer im Objekt eingeschlossen wurde und durch die Feuerwehr gerettet werden musste
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Brandlegung durch Dritte rein theoretisch: Versicherungsnehmer ist Brandstifter!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Versicherungsschutz bei Brandschaden trotz theoretischer Möglichkeit einer Brandstiftung durch Dritte - Nachweis der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls aufgrund Gesamtwürdigung aller Tatumstände
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Brandstiftung durch Dritte nur theoretisch möglich: Versicherung wird leistungsfrei! (IBR 2016, 118)
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 16.04.2013 - 7 O 2684/10
- OLG Braunschweig, 02.07.2014 - 3 U 40/13
- BGH, 27.05.2015 - IV ZR 278/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 22.11.2006 - IV ZR 21/05
Beweiswürdigung bei Verdacht der Eigenbrandstiftung
Auszug aus OLG Braunschweig, 02.07.2014 - 3 U 40/13
Das Gericht darf und muss sich dabei für die Gewinnung der vollen Überzeugung von der Wahrheit der behaupteten Tatsachen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. Urteil des BGH vom 22.11.2006 - IV ZR 21/05).aa.) Ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen einer Eigenbrandstiftung sind zunächst vorgetäuschte Einbruchspuren (vgl. Urteil des KG Berlin vom 15.09.2006 - 6 U 127/05) sowie eine Verschlusssituation, wonach der Täter nur mittels des Schlüssels des Versicherungsnehmers in das Gebäude gelangen konnte (vgl. Urteil des OLG Karlsruhe vom 22.02.2007 - 19 U 33/06; Urteil des BGH vom 22.11.2006 - IV ZR 21/05).
- BGH, 13.04.2005 - IV ZR 62/04
Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung einer Brandstiftung
Auszug aus OLG Braunschweig, 02.07.2014 - 3 U 40/13
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Versicherer ohne Beweiserleichterungen voll zu beweisen, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat (vgl. Beschluss des BGH vom 13.04.2005 - IV ZR 62/04). - OLG Karlsruhe, 22.02.2007 - 19 U 33/06
Feuerversicherung: Nachweis der Eigen- bzw. Auftragsbrandstiftung durch den …
Auszug aus OLG Braunschweig, 02.07.2014 - 3 U 40/13
aa.) Ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen einer Eigenbrandstiftung sind zunächst vorgetäuschte Einbruchspuren (vgl. Urteil des KG Berlin vom 15.09.2006 - 6 U 127/05) sowie eine Verschlusssituation, wonach der Täter nur mittels des Schlüssels des Versicherungsnehmers in das Gebäude gelangen konnte (vgl. Urteil des OLG Karlsruhe vom 22.02.2007 - 19 U 33/06; Urteil des BGH vom 22.11.2006 - IV ZR 21/05). - KG, 15.09.2006 - 6 U 127/05
Eigenbrandstiftung an Betriebseinrichtung (Autolackiererei)
Auszug aus OLG Braunschweig, 02.07.2014 - 3 U 40/13
aa.) Ein gewichtiges Indiz für das Vorliegen einer Eigenbrandstiftung sind zunächst vorgetäuschte Einbruchspuren (vgl. Urteil des KG Berlin vom 15.09.2006 - 6 U 127/05) sowie eine Verschlusssituation, wonach der Täter nur mittels des Schlüssels des Versicherungsnehmers in das Gebäude gelangen konnte (vgl. Urteil des OLG Karlsruhe vom 22.02.2007 - 19 U 33/06; Urteil des BGH vom 22.11.2006 - IV ZR 21/05).
- OLG Rostock, 21.01.2022 - 4 U 132/18
Rücktritt des Versicherers vom Versicherungsvertrag aufgrund …
Das Urteil muss aber im Fall des Indizienbeweises die erforderliche zusammenfassende Würdigung und Gesamtschau erkennen lassen (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 02.07.2014, Az.: 3 U 40/13, - zitiert nach juris -, Rn. 47 m. w. N.). - AGH Niedersachsen, 28.05.2018 - AGH 1/17 Dieser habe in einem von der ... GbR geführten Rechtsstreit den Nebenintervenienten ... vertreten (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts ... vom 30.01.2014 - 3 U 40/13 - Bl. 132 ff. Personalakte).