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OLG Braunschweig, 02.08.2006 - 2 Ss 38/04 |
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- OLG Bremen, 24.01.2002 - Ss (B) 64/01
Rotlichtverstoß - Anforderungen an die Feststellungen im Urteil
Auszug aus OLG Braunschweig, 02.08.2006 - 2 Ss 38/04
Grundsätzlich müssen bei der Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes (i.S.d. lfd. Nr. 132.2 der BKatV) mittels automatischer Überwachungsanlage Gerätetyp und die ggf. zu berücksichtigende Messtoleranz angegeben werden (OLG Bremen DAR 2002, 225; OLG Schleswig SchlHA 2005, 335;… vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 37 StVO, Rdnr.61 gegen Ende;… Göhler/Seitz, OWiG, 14. Aufl., § 71 Rdnr.43 g). - BayObLG, 09.10.2003 - 1 ObOWi 270/03
Fahrverbot und lange Verfahrensdauer
Auszug aus OLG Braunschweig, 02.08.2006 - 2 Ss 38/04
Daher sind inzwischen seit Begehung des Rotlichtverstoßes über zweieinhalb Jahre vergangen, sodass es inzwischen tatrichterlicher Überprüfung bedarf, ob das Fahrverbot seinen erzieherischen Zweck noch erfüllen kann (vgl. BayObLG NZV 2004, 100 und 210; 2002, 280). - OLG Dresden, 19.03.1998 - 2 Ss OWi 575/97
Auszug aus OLG Braunschweig, 02.08.2006 - 2 Ss 38/04
Hierzu muss der Abstand der Fahrzeugfront (vgl. OLG Dresden NZV 1998, 335 m.w.Rspr.Nw.) zur (überfahrenen) Haltelinie - in Metern - lediglich durch die pro Sekunde zurückgelegte Fahrstrecke - in Metern - dividiert werden.