Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 23.07.1998 - 2 U 65/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,14262
OLG Braunschweig, 23.07.1998 - 2 U 65/98 (https://dejure.org/1998,14262)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 23.07.1998 - 2 U 65/98 (https://dejure.org/1998,14262)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 23. Juli 1998 - 2 U 65/98 (https://dejure.org/1998,14262)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,14262) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Einbeziehung des Restwertes von Kilometerabrechnungsverträgen in die Schadensberechnung; Risikoverteilung bei einem durch übermäßige Verschlechterung bedingten Minderwert im Rahmen eines Leasingvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung des Restwertes von Kilometerabrechnungsverträgen in die Schadensberechnung; Risikoverteilung bei einem durch übermäßige Verschlechterung bedingten Minderwert im Rahmen eines Leasingvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 535 ff.
    Kfz-Leasing mit Kilometerabrechnung; Berechnung des Vollamortisationsanspruchs bei fristloser Kündigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1998, 2081
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 95/84

    Leasingvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.07.1998 - 2 U 65/98
    Dieses pauschale Bestreiten ist jedoch entsprechend § 138 Abs. 3, 4 ZPO unbeachtlich, weil die Beklagte angesichts der bei ihr vorauszusetzenden Kenntnis vom Fahrzeugzustand sich zu den im DEKRA-Gutachten detailliert aufgeführten Schäden und Mangelzuständen im einzelnen hätte erklären müssen, ganz abgesehen davon, daß sie für einen abweichenden Restwert keinen Beweis angetreten hat, obgleich die Beweislast für eine in der Restwertanrechnung liegende Vorteilsausgleichung bei ihr angesiedelt ist (BGH 24.04.1985 BGHZ 94, 195, 217) [BGH 24.04.1985 - VIII ZR 95/84] .
  • BGH, 24.04.1996 - VIII ZR 150/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Kraftfahrzeugleasingverträge mit

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.07.1998 - 2 U 65/98
    Das hängt damit zusammen, daß nicht dem Leasinggeber, sondern dem Leasingnehmer das Risiko eines durch übermäßige Verschlechterung bedingten Minderwertes mit der Folge einer entsprechenden Ausgleichungspflicht zugewiesen ist (BGH 24.04.1996 NJW 1996, 2033, 2035) [BGH 24.04.1996 - VIII ZR 150/95] .
  • BGH, 11.01.1995 - VIII ZR 61/94

    Schadensberechnung nach fristloser Kündigung des Leasingvertrages; Behandlung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.07.1998 - 2 U 65/98
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung auch als selbstverständlich angesehen worden, daß die dem vertragsverletzenden Leasingnehmer anzulastenden Fahrzeugschäden nicht zu seinen Gunsten in die Vorteilsausgleichung einfließen können, sondern daß unter diesen Voraussetzungen dem kalkulatorischen Restwert nur der tatsächlich erzielte Restwert für das Fahrzeug im beschädigten Zustand gegenüber gestellt werden kann (BGH 11.01.1995 NJW 1995, 954, 955 [BGH 11.01.1995 - VIII ZR 61/94] ; OLG Celle 05.01.1994 NJW-RR 1994, 743, 744) [OLG Celle 05.01.1994 - 2 U 177/91] .
  • OLG Celle, 05.01.1994 - 2 U 177/91

    Kfz-Leasingvertrag; Kündigung wegen Zahlungsverzugs; Schaden des Leasinggebers;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 23.07.1998 - 2 U 65/98
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung auch als selbstverständlich angesehen worden, daß die dem vertragsverletzenden Leasingnehmer anzulastenden Fahrzeugschäden nicht zu seinen Gunsten in die Vorteilsausgleichung einfließen können, sondern daß unter diesen Voraussetzungen dem kalkulatorischen Restwert nur der tatsächlich erzielte Restwert für das Fahrzeug im beschädigten Zustand gegenüber gestellt werden kann (BGH 11.01.1995 NJW 1995, 954, 955 [BGH 11.01.1995 - VIII ZR 61/94] ; OLG Celle 05.01.1994 NJW-RR 1994, 743, 744) [OLG Celle 05.01.1994 - 2 U 177/91] .
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 367/03

    Berechnung des Kündigungsschadens bei außerordentlicher Kündigung eines

    Auch eventuell vorhandene Fahrzeugschäden rechtfertigen (entgegen der Ansicht des OLG Braunschweig, Urteil vom 23. Juli 1998 - 2 U 65/98, BB 1998, 2081 (nur Leitsatz) mit zustimmender Anmerkung Struppek aaO, im übrigen nicht veröffentlicht) keine andere Beurteilung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht