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   OLG Bremen, 01.10.2015 - 1 SsRs 4/15   

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OLG Bremen, 01.10.2015 - 1 SsRs 4/15 (https://dejure.org/2015,34828)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01.10.2015 - 1 SsRs 4/15 (https://dejure.org/2015,34828)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01. Oktober 2015 - 1 SsRs 4/15 (https://dejure.org/2015,34828)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät PoliScan Speed F1 des Herstellers Vitronic Bildverarbeitungssysteme GmbH als standardisiertes Messverfahren; Prozessordnungsgemäße Verweisung auf ein von einem Verkehrsverstoß gefertigtes Lichtbild; Anforderungen an die Urteilsgründe ...

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine prozessordnungsgemäße Verweisung auf ein Lichtbild

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Bremen, 28.09.2015 - 1 SsBs 12/15

    Kein Gutachten zur Fahreridentifizierung bei schlechtem Messfoto

    Auszug aus OLG Bremen, 01.10.2015 - 1 SsRs 4/15
    Bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät PoliScan Speed F1 des Herstellers Vitronic Bildverarbeitungssysteme GmbH handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren (siehe dazu grundlegend den Beschluss des Senats vom 28.09.2015, Az.: 1 SsBs 12/15).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats handelt es sich bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Gerät PoliScan Speed F1 des Herstellers Vitronic Bildverarbeitungssysteme GmbH um ein standardisiertes Messverfahren (siehe dazu grundlegend den Beschluss des Senats vom 28.09.2015, Az.: 1 SsBs 12/15).

    Zu den Anforderungen an die Urteilsgründe im Fall der Identifizierung eines Betroffenen anhand bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit gefertigter Lichtbilder hat der Senat in seinem Beschluss vom 18.09.2015 (1 SsBs 12/15) Folgendes ausgeführt:.

  • OLG Bremen, 03.06.2015 - 1 SsBs 47/15
    Auszug aus OLG Bremen, 01.10.2015 - 1 SsRs 4/15
    Sie müssen aber so beschaffen sein, dass das Rechtsbeschwerdegericht ihnen zur Nachprüfung einer richtigen Rechtsanwendung entnehmen kann, welche Feststellungen der Tatrichter zu den objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen getroffen hat und welche tatrichterlichen Erwägungen der Bemessung der Geldbuße und der Anordnung oder dem Absehen von Nebenfolgen zugrunde liegen (Hans. OLG Bremen, Beschlüsse vom 03.06.2015, Az.: 1 SsBs 47/15; 23.03.2011, Az.: 2 SsBs 20/11; 07.03.2008, Az.: Ss (B) 67/07; 15.08.1996', Az.: Ss (B) 55/96).

    Hat der Tatrichter den Betroffenen anhand eines bei einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme gefertigten Lichtbildes als Fahrer identifiziert, müssen die Urteilsgründe so gefasst sein, dass das Rechtsbeschwerdegericht prüfen kann, ob das Beweisfoto überhaupt geeignet ist, die Identifizierung einer Person zu ermöglichen ( BGHSt 41, 376 ; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 03.06.2015, Az.: 1 SsBs 47/15).

    Die - auf dem Foto erkennbaren - charakteristischen Merkmale, die für die richterliche Überzeugungsbildung bestimmend waren, sind zu benennen und zu beschreiben (BGH aaO, 384; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 03.06.2015, Az.: 1 SsBs 47/15).

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Bremen, 01.10.2015 - 1 SsRs 4/15
    Hat der Tatrichter den Betroffenen anhand eines bei einer Verkehrsüberwachungsmaßnahme gefertigten Lichtbildes als Fahrer identifiziert, müssen die Urteilsgründe so gefasst sein, dass das Rechtsbeschwerdegericht prüfen kann, ob das Beweisfoto überhaupt geeignet ist, die Identifizierung einer Person zu ermöglichen ( BGHSt 41, 376 ; Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 03.06.2015, Az.: 1 SsBs 47/15).

    aa) Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung kann der Tatrichter diese Forderung im Fall der Identifizierung eines Betroffenen anhand bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit gefertigter Lichtbilder dadurch erfüllen, dass er in den Urteilsgründen auf das in der Akte befindliche Foto gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO i.V.m. § 71 Abs. 1 OWiG Bezug nimmt (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 19.12.1995, Az.: 4 StR 170/95 , BGHSt 41, 376, 383 ).

  • OLG Koblenz, 02.10.2009 - 2 SsBs 100/09

    Möglichkeit der Annahme von Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OLG Bremen, 01.10.2015 - 1 SsRs 4/15
    Das Rechtsmittelgericht kann infolgedessen die Abbildung aus eigener Anschauung würdigen und ist daher auch in der Lage zu beurteilen, ob es als Grundlage einer Identifizierung tauglich ist (Hans. OLG Bremen, Beschluss vom 28.12.2012, Az.: 2 SsBs 65/12; OLG Koblenz, NZV 2010, 212, 213).

    Die Zahl der zu beschreibenden Merkmale kann dabei umso kleiner sein, je individueller sie sind und je mehr sie in ihrer Zusammensetzung geeignet erscheinen, eine bestimmte Person sicher zu erkennen (BGH aaO, 384 f; Hans. OLG Bremen, aaO; OLG Koblenz, Beschluss vom 02.10.2009, Az.: 2SsBs 100/09, BeckRS 2009, 27303).

  • OLG Bamberg, 26.04.2013 - 2 Ss OWi 349/13

    Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung im

    Auszug aus OLG Bremen, 01.10.2015 - 1 SsRs 4/15
    Nur bei Vorliegen von Umständen, die abweichend vom Regelfall dem Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Messung entgegen stehen, mithin konkrete Zweifel an der Funktionstüchtigkeit und der sachgerechten Handhabung des eingesetzten Geschwindigkeitsmessgerätes begründen, sind im Urteil über die bereits genannten Angaben hinaus nähere Ausführungen zur Messung erforderlich (Hans. OLG Bremen, aaO; OLG Bamberg, Beschluss vom 26.04.2013 - 2 Ss OWi 349/13 - Rn. 18, zitiert nach ).
  • OLG Hamm, 08.02.2007 - 2 Ss OWi 101/07

    Lichtbild; Gegenstand der Beweiswürdigung; Bezugnahme; Darstellung

    Auszug aus OLG Bremen, 01.10.2015 - 1 SsRs 4/15
    Nicht ausreichend für eine prozessordnungsgemäße Verweisung im Sinne des § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO ist es, wenn der Amtsrichter im Urteil nur mitteilt, dass das entsprechende Lichtbild in Augenschein genommen worden ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 08.02.2007, Az.: 2 Ss OWi 101/07 und Beschluss vom 03.01.2008, Az.: 3 Ss OWi 822/07 - jew. bei ; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.09.2009, Az.: 1 SsBs 25/09 - ).
  • OLG Brandenburg, 24.06.2010 - 1 Ss OWi 124 B/10

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Bremen, 01.10.2015 - 1 SsRs 4/15
    Dem Rechtsmittelgericht muss aber aufgrund der Ausführungen im Urteil zur Bildqualität, dabei insbesondere zur Bildschärfe, und zur abgebildeten Person, oder jedenfalls zu mehreren Identifizierungsmerkmalen der Person in ihren charakteristischen Eigenschaften, sowie aufgrund der Ausführungen zu möglichen Verdeckungen, Verschattungen oder sonstigen die Identifikation beeinflussenden Faktoren in gleicher Weise wie bei der Betrachtung des Fotos die Prüfung der Ergiebigkeit des Fotos ermöglicht werden (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.06.2010, Az.: 1 Ss (Owi) 124 B/10 , BeckRS 2010, 24865; OLG Bamberg, NZV 2008, 166 [OLG Bamberg 16.11.2007 - 3 Ss OWi 1510/2007] ).".
  • OLG Jena, 10.10.2007 - 1 Ss 356/06
    Auszug aus OLG Bremen, 01.10.2015 - 1 SsRs 4/15
    Für eine eindeutige Bezugnahme ist es erforderlich, dass das Auffinden der Beweisfotos möglich ist, wozu zweckmäßigerweise die Aktenstelle anzugeben ist (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 10.10.2007, Az.: 1 Ss 356/06 - ; Stuckenberg in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Auflage, 2013, § 267, Rn. 25).
  • OLG Hamm, 03.01.2008 - 3 Ss OWi 822/07

    Täteridentifizierung; Lichtbild; Beweiswürdigung; Anforderungen

    Auszug aus OLG Bremen, 01.10.2015 - 1 SsRs 4/15
    Nicht ausreichend für eine prozessordnungsgemäße Verweisung im Sinne des § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO ist es, wenn der Amtsrichter im Urteil nur mitteilt, dass das entsprechende Lichtbild in Augenschein genommen worden ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 08.02.2007, Az.: 2 Ss OWi 101/07 und Beschluss vom 03.01.2008, Az.: 3 Ss OWi 822/07 - jew. bei ; OLG Koblenz, Beschluss vom 10.09.2009, Az.: 1 SsBs 25/09 - ).
  • BayObLG, 04.04.1996 - 2 ObOWi 223/96
    Auszug aus OLG Bremen, 01.10.2015 - 1 SsRs 4/15
    zeigt (BGH, aaO; vgl. auch BayObLG, JR 1997, 38 f.).
  • OLG Bamberg, 16.11.2007 - 3 Ss OWi 1510/07
  • OLG Koblenz, 10.09.2009 - 1 SsBs 25/09

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Identifizierung des Führers eines KfZ

  • OLG Bremen, 07.03.2008 - Ss (B) 67/07
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