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   OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 82/12   

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https://dejure.org/2012,29394
OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 82/12 (https://dejure.org/2012,29394)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.07.2012 - 8 U 82/12 (https://dejure.org/2012,29394)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - 8 U 82/12 (https://dejure.org/2012,29394)
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  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 310/79

    Schadensersatzansprüche des Käufers einer Sache gegen deren Hersteller wegen

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 82/12
    Im "Gaszug-Fall" (BGH, NJW 1983, 810 [BGH 18.01.1983 - VI ZR 310/79]) hat der BGH zum Verhältnis der beiden abzugrenzenden Fallgruppen ausgeführt: "Fallgestaltungen, in denen der Mangel die Sache von vorn-herein derart ergreift, dass sie von Anfang an insgesamt wertlos ist und schon deshalb solche 'Stoffgleichheit' bejaht werden muss, wenn der Mangel später in der Zerstörung oder 'Beschädigung' der Sache offen zutage tritt (...), werden seltener sein; weit häufiger wird es um Fälle gehen, in denen der Mangel zunächst nur einem mehr oder weniger begrenzten Teil der Sache anhaftet" (ebenda, 811 f. unter II. 2. vor a).
  • BGH, 12.12.2000 - VI ZR 242/99

    Eigentumsverletzung durch Ausdehnung von Schlacke, mit der ein Grundstück

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 82/12
    Die von der Beklagten herangezogene Entscheidung BGH, NJW 2001, 1346, ist nicht einschlägig, weil dort die Sache von Anfang an mit einem Mangel behaftet war, der der Sache insgesamt anhaftete.
  • BGH, 20.11.1990 - IV ZR 229/89

    Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung im Hinblick auf Mängelfolgeschäden

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 82/12
    Das von der Beklagten in Bezug genommene Urteil BGH, VersR 1991, 293, ist schon vom Sachverhalt her kaum als einschlägig zu bezeichnen.
  • OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 144/07

    Anwendung der sog. Tätigkeitsklausel in der Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 82/12
    Der Klausel liegt u.a. der allgemeine Gedanke zugrunde, dass das Risiko der Unternehmerleistung grundsätzlich nicht versicherbar sein soll (BGH, NJW 1957, 907, 908; OLG Köln, VersR 2009, 391).
  • BGH, 21.02.1957 - II ZR 4/56

    Haftpflichtversicherung. Deckungsumfang

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 82/12
    Der Klausel liegt u.a. der allgemeine Gedanke zugrunde, dass das Risiko der Unternehmerleistung grundsätzlich nicht versicherbar sein soll (BGH, NJW 1957, 907, 908; OLG Köln, VersR 2009, 391).
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 82/12
    Die durch nichts weiter konkretisierte Bezeichnung "Maurerarbeiten" machte eine Beschränkung, wie die Beklagte sie nunmehr behauptet, nicht deutlich (siehe auch BGH, IV ZR 42/10, Urteil vom 21 Juli 2011; VersR 2003, 454 [BGH 19.02.2003 - IV ZR 318/02]).
  • BGH, 15.11.2000 - IV ZR 223/99

    Feststellungsinteresse des Geschädigten im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 82/12
    In besonderen Fallkonstellationen kann der Dritte aber gegen den Versicherer Klage, und zwar Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO, erheben, wenn der Versicherer seine Eintrittspflicht aus dem Vertrag ablehnt und außerdem der Versicherungsnehmer untätig bleibt (BGH, VersR 2001, 90, 91; VersR 2009 1485).
  • BGH, 21.07.2011 - IV ZR 42/10

    Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte: Anwendbarkeit der

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 82/12
    Die durch nichts weiter konkretisierte Bezeichnung "Maurerarbeiten" machte eine Beschränkung, wie die Beklagte sie nunmehr behauptet, nicht deutlich (siehe auch BGH, IV ZR 42/10, Urteil vom 21 Juli 2011; VersR 2003, 454 [BGH 19.02.2003 - IV ZR 318/02]).
  • BGH, 02.04.2009 - IX ZR 23/08

    Zulässigkeit der Freigabe des Anspruchs auf Haftpflichtdeckung aus der

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 82/12
    Anders als in dem Urteil des BGH vom 2. April 2009 (IX ZR 23/08, VersR 2009, 821), durch das eine Vereinfachung der Beurteilung der Aktivlegitimation eingetreten ist, hat vorliegend der Insolvenzverwalter keine Freigabe der Forderung erklärt.
  • BGH, 22.07.2009 - IV ZR 265/06

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage betreffend die Eintrittspflicht der

    Auszug aus OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 82/12
    In besonderen Fallkonstellationen kann der Dritte aber gegen den Versicherer Klage, und zwar Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO, erheben, wenn der Versicherer seine Eintrittspflicht aus dem Vertrag ablehnt und außerdem der Versicherungsnehmer untätig bleibt (BGH, VersR 2001, 90, 91; VersR 2009 1485).
  • OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 28/12

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung eines Versicherers auf fehlende

  • OLG Hamm, 12.03.1999 - 20 U 217/98

    Deckungsumfang für Geltendmachung von Ansprüchen in Arzthaftungsprozeß

  • LG Hannover, 17.11.2011 - 8 O 221/10

    Errichtung eines Fertighauses auf einer fehlerhaft erstellten Sohlplatte als ein

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