Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.12.2015 - 2 StE 6/15 - 3, 4-1/15 (2 StE 6/15-3)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,36581
OLG Celle, 07.12.2015 - 2 StE 6/15 - 3, 4-1/15 (2 StE 6/15-3) (https://dejure.org/2015,36581)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.12.2015 - 2 StE 6/15 - 3, 4-1/15 (2 StE 6/15-3) (https://dejure.org/2015,36581)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Dezember 2015 - 2 StE 6/15 - 3, 4-1/15 (2 StE 6/15-3) (https://dejure.org/2015,36581)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Urteil im Verfahren gegen Ayoub B. und Ebrahim H.B. rechtskräftig

  • faz.net (Pressemeldung, 07.12.2015)

    Wolfsburger IS-Rückkehrer müssen in Haft

  • lto.de (Kurzinformation)

    IS-Prozess in Wolfsburg - Haftstrafen für Rückkehrer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteilsverkündung im Verfahren gegen Ayoub B. und Ebrahim H.B.

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Islamischer Staat" (IS) als terroristische Vereinigung im Ausland

  • spiegel.de (Pressebericht, 07.12.2015)

    Verurteilte IS-Rückkehrer: Verführt und schuldig

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Eröffnung des Verfahrens gegen zwei Angeklagte wegen Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung und Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat

  • faz.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 30.11.2015)

    Wolfsburg: Bundesanwaltschaft fordert mehrjährige Haftstrafen für IS-Rückkehrer

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 30.11.2015)

    Dschihadisten: In Celle stehen zwei junge Männer vor Gericht, die nach Syrien ausgereist waren, um für den "Islamischen Staat" zu kämpfen

Besprechungen u.ä.

  • sueddeutsche.de (Pressekommentar, 07.12.2015)

    IS: Dschihad hinter Gittern

Sonstiges

  • archive.is (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 23.02.2016)

    Prozesse gegen IS-Rückkehrer: Mordanklage auf wackeligen Füßen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2015 - 2 StE 6/15
    d) Durch die festgestellten Handlungen haben sich die Angeklagten auch unter Eingliederung in die Organisation deren Willen untergeordnet und Tätigkeiten zur Förderung der Ziele der Organisation entfaltet (BGHSt 54, 69, 112 f.).
  • BGH, 08.05.2014 - 3 StR 243/13

    Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2015 - 2 StE 6/15
    Die Vorschrift des § 89 a StGB ist zur Wahrung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dahin einschränkend auszulegen, dass der Täter bei der Vornahme der in § 89 a Abs. 2 StGB normierten Vorbereitungshandlungen zur Begehung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat bereits fest entschlossen sein muss (BGHSt 59, 218).
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2015 - 2 StE 6/15
    Der Teilnehmer muss sich zudem der Förderung oder Erleichterung der - zumindest in ihren wesentlichen Merkmalen umrissenen - Haupttat durch seinen eigenen Beitrag auch bewusst gewesen sein (BGHSt 46, 107, 115; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 9).
  • BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

    El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2015 - 2 StE 6/15
    Das bedeutet allerdings nur, dass das Tun des Teilnehmers weder adäquat noch äquivalent kausal (conditio sine qua non) für den isolierten konkreten Taterfolg als solchen sein muss (BGH, Urteil vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, NStZ 2007, 230, 232, insoweit in BGHSt 51, 144 nicht abgedruckt).
  • BGH, 08.11.2011 - 3 StR 310/11

    Beihilfe; Gehilfe (Vorsatz; Zeitpunkt; Bestimmtheit); Beihilfehandlung

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2015 - 2 StE 6/15
    Somit bliebe nur eine Beihilfe, die über die Psyche des Haupttäters wirkt; eine solche setzt jedoch konkrete Feststellungen dazu voraus, wie diese vermittelt worden ist und sich ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264).
  • BGH, 13.03.2013 - 2 StR 586/12

    Beihilfe zum Bandendiebstahl (Beendigung; Zusage von Tatbeiträgen;

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2015 - 2 StE 6/15
    Auch solche Feststellungen haben sich hier - ebenso wie solche zum erforderlichen doppelten Gehilfenvorsatz (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2013 - 2 StR 586/12, NJW 2013, 2211) - nicht treffen lassen.
  • BGH, 31.07.2009 - StB 34/09

    Hinreichende Wahrscheinlichkeit der Anwendbarkeit deutschen Strafrechts;

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2015 - 2 StE 6/15
    a) Die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts auf den festgestellten Sachverhalt ergibt sich aus § 129 b Abs. 1 Satz 2 2. Alt. StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2009 - StB 34/09, BGHR StGB § 129b Anwendbarkeit 1).
  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 30/95

    Aufklärung - Aufklärungsrüge - Sachverständiger - Sachverständigengutachten -

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2015 - 2 StE 6/15
    Der Teilnehmer muss sich zudem der Förderung oder Erleichterung der - zumindest in ihren wesentlichen Merkmalen umrissenen - Haupttat durch seinen eigenen Beitrag auch bewusst gewesen sein (BGHSt 46, 107, 115; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 9).
  • BGH, 08.06.1988 - 2 StR 239/88

    Voraussetzungen für die Bewertung eines Tatbeitrags als Gehilfenhandlung

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2015 - 2 StE 6/15
    Denn gerade in Fällen, in denen der Beitrag des Beteiligten zum Gelingen der Tat - wie hier der Abtransport verwundeter Kämpfer für das Töten von Gegnern durch unverwundete Kämpfer - für den Beteiligten erkennbar an sich nicht erforderlich und auch für die Art der Tatausführung ohne Bedeutung ist, steht schon eine objektiven Beihilfe, jedenfalls aber die Annahme eines Gehilfenvorsatzes in Frage (vgl. zu Letzterem BGHR StGB § 27 Abs. 1 Vorsatz 4; Schünemann, in: Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl. § 27 Rn. 60 mwN).
  • LAG Niedersachsen, 12.03.2018 - 15 Sa 319/17

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Mitgliedschaft in einer

    Herrn I. und Herrn AF., die mit rechtskräftigem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 7. Dezember 2015 (Aktenzeichen: 4-1/15) wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden sind.
  • VG Braunschweig, 07.09.2016 - 5 A 99/15

    Passentziehung wegen des Verdachts, den Jihad zu unterstützen

    Herrn I. und Herrn AF., die mit rechtskräftigem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 7. Dezember 2015 (Aktenzeichen: 4-1/15) wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden sind.
  • OLG Hamm, 21.02.2017 - 2 Ausl 27/16

    Auslieferung zur Strafverfolgung nach Ruanda ist zulässig

    Die Schätzungen über die Zahl der von der Bevölkerungsmehrheit der Hutu zwischen April 1994 und Juli 1994 getöteten Tutsi belaufen sich auf 500.000 bis 1.000.000 Opfer (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 29. Dezember 2015 - 4 - 3 StE 4/10 - 4 - 1/15 -, juris).
  • KG, 23.04.2021 - 2 StE 6/20

    Ehefrau; Haushalt; IS-Mitglied; einvernehmlich; Eingliederung; Anpreisen;

    Damit waren diese Festhaltungen, soweit sie Freiheitsentziehungen darstellten, jedenfalls nicht "von staatlichen Organen angeordnet", wie es § 51 Abs. 3 Satz 2 StGB voraussetzt (Schönke/Schröder/Kinzig, 30. Aufl. 2019, StGB § 51 Rn. 34; OLG Frankfurt, Urteil vom 29. Dezember 2015 - 4-3 StE 4/10-4-1/15 -, BeckRS 2016, 515 Rn. 281, beck-online für eine Festhaltung durch die Truppe eines Milizenführers); denn die eingangs als Verantwortliche der Maßnahmen genannten Verbände und Einrichtungen sind weder staatlich verfasst noch international - namentlich von der Bundesrepublik Deutschland - als Staat anerkannt.
  • OLG Frankfurt, 07.07.2016 - 2 StE 3/15

    Sechs Angeklagte wegen Beteiligung an der terroristischen Vereinigung "Al-Shabab"

    OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 7.7.2016, Aktenzeichen 5-2 StE 3/15 - 4 - 1/15.
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