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   OLG Celle, 09.10.2008 - 22 W 45/08   

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https://dejure.org/2008,26199
OLG Celle, 09.10.2008 - 22 W 45/08 (https://dejure.org/2008,26199)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.10.2008 - 22 W 45/08 (https://dejure.org/2008,26199)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Oktober 2008 - 22 W 45/08 (https://dejure.org/2008,26199)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • fluechtlingsrat-nrw.de (Kurzinformation)

    Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Abschiebungshaft auch dann, wenn die Haftanordnung vom Gericht aufgehoben wurde

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Celle, 09.10.2008 - 22 W 45/08
    Dies kann der Fall sein bei einer Wiederholungsgefahr ( BVerfG EuGRZ 2005, 639; BVerfGE 104, 220 ) oder bei einem Rehabilitierungsinteresse des Betroffenen, z.B. bei diskriminierenden Verwaltungsakten ( BVerfGE 110, 77 [BVerfG 03.03.2004 - 1 BvR 461/03] ), oder zur Vorbereitung der Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche ( BVerfGE 104, 220 ).

    Ein solches Fortsetzungsfeststellungsinteresse kommt insbesondere bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in Betracht, und ist für den Fall einer Erledigung durch Entlassung aus der (vollzogenen) Abschiebungshaft ausdrücklich zu bejahen ( BVerfGE 104, 220; st. Rspr. auch des Senats [etwa Beschluss vom 17. März 2006, 22 W 10/06 ]; weitere Nachweise bei Keidel/Kunze/Winker, FGG, 15. Aufl., § 19 Rdn. 86).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Celle, 09.10.2008 - 22 W 45/08
    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gebietet darüber hinaus, die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung auch in Fällen gewichtiger, allerdings in tatsächlicher Hinsicht überholter Grundrechtseingriffe zu eröffnen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in der ein Betroffener eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann ( BVerfGE 96, 27 [BVerfG 30.04.1997 - 2 BvR 817/90] ).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OLG Celle, 09.10.2008 - 22 W 45/08
    Dies kann der Fall sein bei einer Wiederholungsgefahr ( BVerfG EuGRZ 2005, 639; BVerfGE 104, 220 ) oder bei einem Rehabilitierungsinteresse des Betroffenen, z.B. bei diskriminierenden Verwaltungsakten ( BVerfGE 110, 77 [BVerfG 03.03.2004 - 1 BvR 461/03] ), oder zur Vorbereitung der Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche ( BVerfGE 104, 220 ).
  • BGH, 18.05.2006 - III ZR 183/05

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen rechtswidriger

    Auszug aus OLG Celle, 09.10.2008 - 22 W 45/08
    Erst durch die Feststellungsentscheidung wird zu Gunsten des Betroffenen durch die hierfür zuständige Fachgerichtsbarkeit mit Rechtskraft auch für andere Verfahren und Gerichtsbarkeiten eine unanfechtbare Grundlage geschaffen (vgl. BGH InfAuslR 2006, 332 [BGH 18.05.2006 - III ZR 183/05] ).
  • OLG Celle, 17.03.2006 - 22 W 10/06

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

    Auszug aus OLG Celle, 09.10.2008 - 22 W 45/08
    Ein solches Fortsetzungsfeststellungsinteresse kommt insbesondere bei freiheitsbeschränkenden Maßnahmen in Betracht, und ist für den Fall einer Erledigung durch Entlassung aus der (vollzogenen) Abschiebungshaft ausdrücklich zu bejahen ( BVerfGE 104, 220; st. Rspr. auch des Senats [etwa Beschluss vom 17. März 2006, 22 W 10/06 ]; weitere Nachweise bei Keidel/Kunze/Winker, FGG, 15. Aufl., § 19 Rdn. 86).
  • OLG Celle, 12.08.2008 - 22 W 35/08

    Abschiebungshaft, Anhörung, Ehegatte, Sachaufklärungspflicht, Scheinehe, Heilung,

    Auszug aus OLG Celle, 09.10.2008 - 22 W 45/08
    Soweit der Senat in seiner Entscheidung vom 12. August 2008 - 22 W 35/08 - die Ansicht vertreten hat, dass eine ausdrückliche Feststellung der Rechtswidrigkeit über die Aufhebung der Haftanordnung hinaus nicht erforderlich sei, hält er hieran nicht fest.
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 238/11

    Abschiebungshaftsache: Notwendige Beschwerdeentscheidung bei einer Beschwerde

    An die Gründe eines die Haftanordnung aufhebenden Beschlusses ist das über eine Entschädigung befindende Gericht dagegen nicht gebunden, auch wenn es sich in der Regel daran orientieren wird (vgl. OLG Celle, InfAuslR 2009, 28).
  • OLG München, 30.06.2009 - 34 Wx 24/09

    Abschiebungshaft: Zuständiges Beschwerdegericht nach Abgabe einer

    Die gerichtliche Aufhebung einer vorangegangenen im Zusammenhang mit dem Erlass einer neuen Haftanordnung lässt das Interesse an einer gesonderten Feststellung, dass die vorangegangene Haft rechtswidrig war, nicht bereits wegen der ausdrücklichen Aufhebung der belastenden Maßnahme entfallen (ebenso OLG Celle vom 9.10.2008, 22 W 45/08, bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang).
  • OLG Hamburg, 13.05.2009 - 2 Wx 44/09

    D (A), Abschiebungshaft, Aufhebungsantrag, Feststellungsantrag,

    BayObLG FGPrax 02, 281 für eine Unterbringungsmaßnahme; OLG Celle, Beschluss v. 9. Oktober 2008, 22 W 45/08,bei Melchior, Abschiebungshaft, Anhang).
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