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   OLG Celle, 12.12.2002 - 6 U 39/02   

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https://dejure.org/2002,11463
OLG Celle, 12.12.2002 - 6 U 39/02 (https://dejure.org/2002,11463)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.12.2002 - 6 U 39/02 (https://dejure.org/2002,11463)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 6 U 39/02 (https://dejure.org/2002,11463)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Sozialhilfe: Wirksamkeit einer Überleitungsanzeige bei Schenkung eines zum Schonvermögen des verarmten Schenkers gehörenden Hausgrundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 7 § 90; BGB § 528
    Rückforderung einer Schenkung durch den Träger der Sozialhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.06.1995 - IV ZR 212/94

    Fortbestehen des Rückforderungsanspruchs nach Überleitung auf den Träger der

    Auszug aus OLG Celle, 12.12.2002 - 6 U 39/02
    Der Rückforderungsanspruch sei nicht mit dem Tode des Schenkers untergegangen (BGH v. 14.6.1995 - IV ZR 212/94, MDR 1995, 1234 = NJW 1995, 2287 f.).

    d) Dieser Rückforderungsanspruch ist im Hinblick auf die gewährte Sozialhilfe weder durch den vor Überleitung des Anspruchs eingetretenen Tod der Erblasserin noch dadurch erloschen, dass die Erblasserin allein vom Beklagten als Beschenktem beerbt worden ist (vgl. BGH v. 14.6.1995 - IV ZR 212/94, MDR 1995, 1234 = NJW 1995, 2287 [2288]; v. 25.4.2001 - X ZR 229/99, BGHZ 147, 288 ff. = MDR 2001, 1342 = BGHReport 2001, 517 = NJW 2001, 2084 ff.).

  • BGH, 25.04.2001 - X ZR 229/99

    Urteil zum Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers

    Auszug aus OLG Celle, 12.12.2002 - 6 U 39/02
    d) Dieser Rückforderungsanspruch ist im Hinblick auf die gewährte Sozialhilfe weder durch den vor Überleitung des Anspruchs eingetretenen Tod der Erblasserin noch dadurch erloschen, dass die Erblasserin allein vom Beklagten als Beschenktem beerbt worden ist (vgl. BGH v. 14.6.1995 - IV ZR 212/94, MDR 1995, 1234 = NJW 1995, 2287 [2288]; v. 25.4.2001 - X ZR 229/99, BGHZ 147, 288 ff. = MDR 2001, 1342 = BGHReport 2001, 517 = NJW 2001, 2084 ff.).
  • BGH, 29.03.1985 - V ZR 107/84

    Rückforderung der Schenkung wegen Notbedarfs

    Auszug aus OLG Celle, 12.12.2002 - 6 U 39/02
    Denn weil die deshalb nur geschuldete teilweise Rückgewähr des Grundstücks dem Beschenkten nicht möglich ist, geht der gegen ihn gerichtete Anspruch nur auf Wertersatz in Geld anstelle des betreffenden Grundstücksteils (§ 818 Abs. 2 Fall 1 BGB; vgl. BGH v. 29.3.1985 - V ZR 107/84, BGHZ 94, 141 [143] = MDR 1985, 747), ist indessen sein originärer Gegenstand nicht etwa Geld.
  • BGH, 17.01.1996 - IV ZR 184/94

    Umfang des Rückforderungsanspruchs bei regelmäßig wiederkehrendem

    Auszug aus OLG Celle, 12.12.2002 - 6 U 39/02
    c) Ihr Rückforderungsanspruch gegen den Beklagten wegen ihres monatlichen Unterhaltsbedarfs ("soweit") war aber nicht auf Herausgabe des Grundstücks, sondern auf Zahlung regelmäßig wiederkehrender Unterhaltsbeiträge gerichtet, bis der Wert des Schenkungsgegenstandes erschöpft ist (vgl. BGH v. 17.1.1996 - IV ZR 184/94, MDR 1996, 348 = NJW 1996, 987).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.1991 - 8 A 1271/89

    Sozialhilferecht: Überleitung des Anspruchs des Schenkers auf Rückgewähr einer

    Auszug aus OLG Celle, 12.12.2002 - 6 U 39/02
    Zu der ersten Frage hat das OVG Münster im Urt. v. 15.10.1991 (OVG Münster, Urt. v. 15.10.1991 - 8 A 1271/89, NJW 1992, 1123) die Ansicht vertreten, dass es bei Schenkung eines Grundstücks für die Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige unbeachtlich sei, ob das Grundstück im Eigentum des Schenkers Schonvermögen nach § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG gewesen wäre, weil der Schenker bei Entstehung des Notbedarfs nicht mehr Grundstückseigentümer, sondern nur noch Inhaber eines Rückforderungsanspruchs aus § 528 Abs. 1 S. 1 BGB gewesen sei, der aber nicht auf Rückgewähr des Grundstücks, sondern nur auf Geldzahlung gerichtet gewesen sei.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2005 - L 6 U 38/02

    Anspruch auf Überweisung an eine Berufsgenossenschaft; Zuständigkeit eines

    Dem Senat haben neben den Prozessakten und den Verwaltungsakten der Beklagten die Gerichtsakten zu dem Rechtsstreit der Beteiligten über die Herabsetzung der Gefahrklasse (Az: L 6 U 39/02) vorgelegen.

    Auch die Klägerin hatte in dem Rechtsstreit über die Herabsetzung der Gefahrklasse (L 6 U 39/02) auf die besondere Arbeitsschutzorganisation hingewiesen, die sie in Absprache mit der Beklagten entwickelt und die dazu geführt hat, dass in ihrem Unternehmen "kaum nennenswert Arbeitsunfälle zu verzeichnen sind" (S 9 unten der Klagebegründung vom 2. Oktober 2000).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.09.2005 - L 6 U 374/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), der der erkennende Senat folgt (vgl Beschluss des erkennenden Senats vom 28. Mai 2004, - L 6 U 39/02 -) ist ohne Bedeutung, dass die Beklagte für die dem Gefahrtarifzeitraum 1998 bis 2000 vorausgegangenen Jahre die Gefahrklasse herabsetzte.
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