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   OLG Celle, 13.08.2012 - 2 Ws 195/12   

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https://dejure.org/2012,28195
OLG Celle, 13.08.2012 - 2 Ws 195/12 (https://dejure.org/2012,28195)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.08.2012 - 2 Ws 195/12 (https://dejure.org/2012,28195)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. August 2012 - 2 Ws 195/12 (https://dejure.org/2012,28195)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Zulassung, Rechtsbeistand, Sachlichkeitsgebot

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 138 Abs. 2 StPO; § 43a Abs. 2 S. 2 StPO
    Zulassung eines gewählten Verteidigers als Rechtsbeistand bei einschlägigen Vorstrafen des Verteidigers sowie durch diesen geäußerten über Schmähkritik hinausgehenden Angriffen gegen Verfahrensbeteiligte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung eines gewählten Verteidigers als Rechtsbeistand bei einschlägigen Vorstrafen des Verteidigers sowie durch diesen geäußerten über Schmähkritik hinausgehenden Angriffen gegen Verfahrensbeteiligte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Zulassung eines gewählten Verteidigers als Rechtsbeistand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 29.11.2007 - 1 Ws 605/07

    Verteidigung: Ablehnung der Zulassung eines Nichtanwalts als Verteidiger bei

    Auszug aus OLG Celle, 13.08.2012 - 2 Ws 195/12
    Die Zulassung eines gewählten Verteidigers als Rechtsbeistand nach § 138 Abs. 2 StPO steht nach herrschender Meinung im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (vgl. OLG Koblenz, NStZ-RR 2008, 179; Laufhütte in Karlsruher Kommentar StPO, 6. Auflage, § 138 Rdnr. 7).

    So bestehen nach der Rechtsprechung durchgreifende Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des gewählten Verteidigers, wenn auf Grund seiner früheren unsachlichen Äußerungen von vornherein eindeutig absehbar ist, dass der Gewählte den für einen anwaltlichen Verteidiger geltenden Verhaltensregeln nicht entsprechen kann oder will (vgl. OLG Hamm NStZ 2007, 238; OLG Koblenz, NStZ-RR 2008, 179).

  • OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ws 9/06

    Beistand; Zulassung; Sachlichkeitsgebot; Verteidiger; Ermessensfehlgebrauch

    Auszug aus OLG Celle, 13.08.2012 - 2 Ws 195/12
    So bestehen nach der Rechtsprechung durchgreifende Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des gewählten Verteidigers, wenn auf Grund seiner früheren unsachlichen Äußerungen von vornherein eindeutig absehbar ist, dass der Gewählte den für einen anwaltlichen Verteidiger geltenden Verhaltensregeln nicht entsprechen kann oder will (vgl. OLG Hamm NStZ 2007, 238; OLG Koblenz, NStZ-RR 2008, 179).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.1999 - 1 Ws 517/99
    Auszug aus OLG Celle, 13.08.2012 - 2 Ws 195/12
    Zwar schließt eine völlig unbedeutende Vorstrafe die Zulassung als Rechtsbeistand nach § 138 Abs. 2 StPO nicht von vornherein aus (vgl. OLG Hamburg, NJW 19555, 644); jedoch ist es unter Berücksichtigung der Belange der Strafjustiz etwa nicht hinnehmbar, eine Person, die zu einer längeren Freiheitsstrafe verurteilt ist, in einem Verfahren wegen einer einschlägigen Verfehlung als Rechtsbeistand und damit als ein dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gleichgeordnetes Organ der Rechtspflege zuzulassen (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 1999, 586).
  • OLG Stuttgart, 24.04.2015 - 4 Ws 117/15

    Wahl des Strafverteidigers: Ablehnung eines nicht als Rechtsanwalt zugelassenen

    Gegen die Versagung der Genehmigung gemäß § 138 Abs. 2 StPO kann die zum Verteidiger gewählte Person nach herrschender Meinung aus eigenem Recht Beschwerde einlegen (OLG Celle, Beschluss vom 13. August 2012 - 2 Ws 195/12, juris Rn. 6; Laufhütte in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., § 138 Rn. 17; Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO, § 138 Rn. 32; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 138 Rn. 23; Wessing in BeckOK StPO, § 138 Rn. 19 (Stand: Januar 2015); a. A. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24. Januar 2014 - 3 Ws 56/14).

    Die Vertrauenswürdigkeit des Gewählten und seine persönliche Eignung orientieren sich mittelbar nach den für Rechtsanwälte geltenden berufsrechtlichen Vorschriften (OLG Celle, Beschluss vom 13. August 2012 - 2 Ws 195/12, juris Rn. 10).

    Strafrechtliche Vorbelastungen, die nicht völlig unbedeutend sind, können durchgreifende Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit der gewählten Person begründen (OLG Celle, Beschluss vom 13. August 2012 - 2 Ws 195/12, juris Rn. 9; Lüderssen/Jahn in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 138 Rn. 27).

  • OLG Frankfurt, 24.01.2014 - 3 Ws 56/14

    Wahl anderer Person als Verteidiger

    Soweit in Rechtsprechung und Literatur ein eigenes Beschwerderecht des Dritten bejaht oder vorausgesetzt wird (OLG Celle, Beschluss vom 13. August 2012 - 2 Ws 195/12 - juris; OLG Hamm BeckRS 2010, 06465; OLG Koblenz NStZ-RR 2008, 179; OLG Karlsruhe aaO; BayObLG …
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