Rechtsprechung
OLG Celle, 16.01.1991 - 3 U 7/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schadensersatz aufgrund verspäteter Konkursantragstellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stade, 27.11.1989 - 6 O 280/89
- OLG Celle, 16.01.1991 - 3 U 7/90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.03.1988 - II ZR 194/87
Konkursantragspflicht des faktischen Geschäftsführers
Auszug aus OLG Celle, 16.01.1991 - 3 U 7/90
des tatsächlichen mit dem organschaftlichen Vertreter nicht nur für §§ 64 GmbHG und 92 AktG , sondern auch im Rahmen der §§ 130 a, 177 a HGB für die GmbH & Co. KG anerkannt; denn die §§ 130 a, 177 a HGB enthalten im Wesentlichen inhaltsgleiche, nach dem Vorbild der §§ 64 GmbHG , 92 AktG ausgestaltete Verpflichtungen mit entsprechender Haftungsfolge (BGH, NJW 1988, 1789 ;… Baumbach/Duden/Hopt, HGB , 24. Aufl., § 130 a , Anm. 1 c; K. Schmidt, ZIP 1988, 1497, 1501; ders.: EWiR 1988, 905 f.;… Uhlenbruck, Die GmbH & Co. KG in der Krise, 2. Aufl., S. 370 f.).Dies darf aber nicht nur aus einer internen Einflussnahme des Betreffenden auf die satzungsmäßigen Geschäftsführer abgeleitet werden, sondern muss auf einem eigenen, auch nach außen hervorgetretenen, üblicherweise der Geschäftsführung zuzurechnenden Handeln beruhen (BGH, NJW 1988, 1789 f.).
aa) Er war - anders als in dem vom BGH (NJW 1988, 1789 ) entschiedenen Fall - zunächst schon nicht "innerhalb der Gemeinschuldnerin, insbesondere gegenüber den Mitarbeitern, die überragende und beherrschende Persönlichkeit, die sich um alles kümmerte, sämtliche wesentlichen für die Führung bedeutsamen Entscheidungen traf".
- BGH, 24.10.1973 - VIII ZR 82/72
Zurückführung der Kreditforderung einer Bank zum Nachteil einer Konkursmasse - …
Auszug aus OLG Celle, 16.01.1991 - 3 U 7/90
Um im Einzelfall eine für eine Gesellschaft handelnde Person als faktischen Geschäftsführer i.S. der §§ 130 a, 177 a HGB einordnen zu können, muss festgestellt werden, dass die handelnde Person die Geschäfte der Gesellschaft wie ein Geschäftsführer oder Mitgeschäftsführer geführt hat (BGHSt 3, 32 f; BGH, WM 1973, 1354, 1355; BGHZ 75, 96, 106;… Baumbach/Hueck/ Schulze-Osterloh, GmbHG , § 64 , Rdn. 6;… Hachenburg/Ulmer, GmbHG , § 64 , Rdn. 12).dd) Nach der Überzeugung des Senats ist der Beklagte zu 2) also insgesamt lediglich als Berater der Gemeinschuldnerin bzw. der Organe der Gemeinschuldnerin aufgetreten, und zwar als ein Berater, der aufgrund seiner großen Sachkunde im steuerlichen und finanziellen Bereich wesentlichen Einfluss auf die Entscheidungen der Geschäftsführung genommen hat, was für sich allein aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch keine Stellung als faktischer Geschäftsführer zu begründen vermag (vgl. BGH, WM 1973, 1354, 1355).
- BGH, 09.07.1979 - II ZR 118/77
Herstatt - Konkursverschleppungshaftung von Aufsichtsratsmitgliedern
Auszug aus OLG Celle, 16.01.1991 - 3 U 7/90
Um im Einzelfall eine für eine Gesellschaft handelnde Person als faktischen Geschäftsführer i.S. der §§ 130 a, 177 a HGB einordnen zu können, muss festgestellt werden, dass die handelnde Person die Geschäfte der Gesellschaft wie ein Geschäftsführer oder Mitgeschäftsführer geführt hat (BGHSt 3, 32 f; BGH, WM 1973, 1354, 1355; BGHZ 75, 96, 106;… Baumbach/Hueck/ Schulze-Osterloh, GmbHG , § 64 , Rdn. 6;… Hachenburg/Ulmer, GmbHG , § 64 , Rdn. 12). - BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
Auszug aus OLG Celle, 16.01.1991 - 3 U 7/90
Um im Einzelfall eine für eine Gesellschaft handelnde Person als faktischen Geschäftsführer i.S. der §§ 130 a, 177 a HGB einordnen zu können, muss festgestellt werden, dass die handelnde Person die Geschäfte der Gesellschaft wie ein Geschäftsführer oder Mitgeschäftsführer geführt hat (BGHSt 3, 32 f; BGH, WM 1973, 1354, 1355; BGHZ 75, 96, 106;… Baumbach/Hueck/ Schulze-Osterloh, GmbHG , § 64 , Rdn. 6;… Hachenburg/Ulmer, GmbHG , § 64 , Rdn. 12). - BGH, 18.02.1987 - IVa ZR 232/85
Anspruch aus positiven Vertragsverletzung gegen einen steuerlichen Berater wegen …
Auszug aus OLG Celle, 16.01.1991 - 3 U 7/90
a) Eine Pflichtverletzung des Beklagten zu 2) durch Erstellung einer falschen Bilanz (vgl. dazu BGH, GmbHR 1987, 463) kommt hier ohnehin nicht in Betracht, weil die Richtigkeit der vom Beklagten zu 2) gefertigten Bilanz vom Kläger gar nicht in Zweifel gezogen wird.