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   OLG Celle, 22.12.1988 - 7 U 57/88   

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https://dejure.org/1988,3422
OLG Celle, 22.12.1988 - 7 U 57/88 (https://dejure.org/1988,3422)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.12.1988 - 7 U 57/88 (https://dejure.org/1988,3422)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Dezember 1988 - 7 U 57/88 (https://dejure.org/1988,3422)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1b Abzahlungsgesetz ; § 1d Abzahlungsgesetz
    Versagung der Prozesskostenhilfe; Abzahlungsgeschäft; Anwendbarkeit des Abzahlungsgesetzes (AbzG) auf Gebrauchtwagenverkäufe ; Anwendung des AbzG; Anrechnung der Nutzung eines Fahrzeugs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Prozesskostenhilfe; Abzahlungsgeschäft; Anwendbarkeit des Abzahlungsgesetzes (AbzG) auf Gebrauchtwagenverkäufe ; Anwendung des AbzG; Anrechnung der Nutzung eines Fahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AbzG §§ 1 ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 499
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 73/84

    Mietvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft - Form des Widerrufs

    Auszug aus OLG Celle, 22.12.1988 - 7 U 57/88
    Der Kläger muß sich allerdings noch eine Entschädigung für die zwischenzeitliche Nutzung des Fahrzeugs anrechnen lassen, § 1 d Abs. 3 Abzahlungsgesetz (vgl. BGH NJW 1985, 1544).
  • BGH, 22.02.1978 - VIII ZR 41/77

    Begriff des Abzahlungsgeschäfts

    Auszug aus OLG Celle, 22.12.1988 - 7 U 57/88
    Dabei ist unerheblich, daß zum Teil keine Geldzahlung, sondern die Inzahlunggabe eines dem Kläger gehörenden Pkw BMW vereinbart worden ist (vgl. BGHZ 70, 378 f.).
  • BGH, 12.06.1991 - VIII ZR 256/90

    Anwendung des AbzG auf Raten-Kaufverträge

    Mit seiner Ansicht, das Abzahlungsgesetz gelte auch für Geschäfte unter Privatleuten befindet sich das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der in der Rechtsprechung herrschenden und auch im Schrifttum überwiegend vertretenen Meinung (LG Hamburg NJW 1983, 1743 [LG Hamburg 14.04.1983 - 2 T 46/83]; LG Berlin ZMR 1985, 303; KG NJW-RR 1986, 476; OLG Celle NJW-RR 1989, 499 [OLG Celle 22.12.1988 - 7 U 57/88]; Soergel/Hönn, BGB, 11. Aufl., § 8 AbzG Rdnr. 2; Erman/Weitnauer/Klingsporn, BGB, 8. Aufl., Vorbem. III zum AbzG Rdnr. 15; Palandt/Putzo, BGB, 50. Aufl., Einleitung zum AbzG Rdnr. 7; Klauss/Ose, Verbraucherkreditgeschäfte, 2. Aufl., § 1 AbzG Rdnr. 30 ff.; Scholz, Ratenkreditverträge, 1983, Rdnr. 88; ders. in: Recht und Praxis des Konsumentenkredits, 1985, S. 11; Knütel, ZIP 1985, 1122; a. A. MünchKomm/Ulmer, 2. Aufl., § 1 AbzG Rdnr. 4; BGB- AK/Reich, § 8 AbzG Rdnr. 3; ders. in JZ 1975, 550, 555; Peters, JZ 1986, 409 ff.; Schwenzer, JA 1989, 473, 474; zweifelnd auch LG Hamburg WM 1986, 1504).
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