Rechtsprechung
OLG Celle, 23.06.2005 - 13 U 82/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Wettbewerbsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren: Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch Zuwarten des Antragstellers; Interessenabwägung zum Vorliegen eines Verfügungsgrundes; irreführende Werbung für eine "sensitive Nachtcreme" mit ungesicherten ...
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 12 Abs 2 UWG; § 27 Abs 1 S 2 Nr 1 LMG
Abwarten; Aktivierung; Antragsgegner; Antragsteller; Dringlichkeitsvermutung; Eilbedürftigkeit; einstweilige Verfügung; einstweiliges Verfügungsverfahren; fahrlässige Unkenntnis; freie Radikale; Hautcreme; Immunsystem; Interessenabwägung; irreführende Kosmetikwerbung; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 22.03.2005 - 26 O 2/05
- OLG Celle, 23.06.2005 - 13 U 82/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Celle, 16.07.1997 - 13 U 97/97
AMIGA-Betriebssystem
Auszug aus OLG Celle, 23.06.2005 - 13 U 82/05
Allerdings hat nach der Rechtsprechung des Senats das Gericht gegebenenfalls auch im Anwendungsbereich des § 25 UWG (jetzt: § 12 Abs. 2 UWG) aufgrund des vorgegebenen Sachverhalts unter Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen zu entscheiden, ob der Erlass einer einstweiligen Verfügung dringlich ist (Senat, GRUR 1998, 50 = OLG-Report 1998, 9;… Bernecke, 2. Aufl., Rdnr. 53;… Ahrens/Schmukle, Kap. 45, Rdnr. 50 mit Nachw. der weiteren OLG-Rechtsprechung;… a. A. Harte/Henning/Retzer, § 12 Rdnr. 343). - BGH, 12.12.1996 - I ZR 7/94
Lifting-Creme - LMBG - Irreführung
Auszug aus OLG Celle, 23.06.2005 - 13 U 82/05
Hinsichtlich der Klagebefugnis gemäß § 8 Abs. 3 Ziff. 2 UWG bestehen keine Bedenken (vgl. BGH, GRUR 1997, 537 - Lifting-Creme -). - OLG Hamm, 02.06.1992 - 4 U 74/92
Schriftsatzfrist im Verfügungsverfahren
Auszug aus OLG Celle, 23.06.2005 - 13 U 82/05
Ohne das Hinzutreten weiterer Umstände reicht die Beantragung einer Erklärungsfrist für die Annahme fehlender Eilbedürftigkeit aber nicht aus (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1993, 366, 367). - BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89
Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit
Auszug aus OLG Celle, 23.06.2005 - 13 U 82/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es gegenüber der substantiierten Behauptung des Klägers, einer von ihm als irreführend angegriffenen gesundheitsbezogenen Werbung fehle die wissenschaftliche Grundlage, Sache des Beklagten, die wissenschaftliche Absicherung der umstrittenen Werbeaussage zu beweisen (BGH, GRUR 1991, 848 - Rheumalind II). - BGH, 05.03.1998 - I ZR 185/95
Verbandsinteresse - Streitwertbemessung
Auszug aus OLG Celle, 23.06.2005 - 13 U 82/05
Bei der Streitwertfestsetzung war Folgendes zu berücksichtigen: Das Interesse des Verbandes ist so zu bewerten wie das eines gewichtigen Mitbewerbers (BGH, GRUR 1998, 958 - Verbandinteresse -), und zwar hier das Interesse daran, dass die Verfügungsbeklagte mit den angegriffenen Aussagen für die "R. d. L. sensitive Nachtcreme" zukünftig nicht wirbt.
- OLG Nürnberg, 21.08.2018 - 3 U 1138/18
Sinupret - Wettbewerbsverstoß, Zuwiderhandlung, Vertragsstrafe, Arzneimittel, …
Dabei ist streitig, ob der Verfügungsbeklagte die Darlegungslast für die Behauptung trägt, es liege kein eigenes Verbandsinteresse vor (OLG Celle, Urteil vom 23. Juni 2005 - 13 U 82/05, Rn. 11), oder ob der klagende Verband darzulegen hat, welche eigenen Interessen ihn zur Rechtsverfolgung animieren (OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. Februar 1991 - 6 W 183/90).