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   OLG Celle, 28.04.2011 - 1 Ws 105/11, 1 Ws 149/11   

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https://dejure.org/2011,7168
OLG Celle, 28.04.2011 - 1 Ws 105/11, 1 Ws 149/11 (https://dejure.org/2011,7168)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.04.2011 - 1 Ws 105/11, 1 Ws 149/11 (https://dejure.org/2011,7168)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. April 2011 - 1 Ws 105/11, 1 Ws 149/11 (https://dejure.org/2011,7168)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Es besteht ein Kostenerstattungsanspruch des Angeklagten gegenüber dem Nebenkläger bei dessen Anschluss an das Wiederaufnahmeverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Es besteht ein Kostenerstattungsanspruch des Angeklagten gegenüber dem Nebenkläger bei dessen Anschluss an das Wiederaufnahmeverfahren

  • Wolters Kluwer

    Es besteht ein Kostenerstattungsanspruch des Angeklagten gegenüber dem Nebenkläger bei dessen Anschluss an das Wiederaufnahmeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 465; StPO § 472 Abs. 1; StPO § 473
    Anspruch des dem Wiederaufnahmeverfahren beigetretenen Nebenklägers auf Kostenerstattung durch den Angeklagten

  • rechtsportal.de

    StPO § 465 ; StPO § 472 Abs. 1 ; StPO § 473
    Anspruch des dem Wiederaufnahmeverfahren beigetretenen Nebenklägers auf Kostenerstattung durch den Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 293 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.11.2005 - 2 StR 402/05

    Gerichtskosten im Revisionsrechtszug (Auferlegung; Nebenkläger;

    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2011 - 1 Ws 105/11
    Die Erfolglosigkeit auch der Berufung des Nebenklägers (dazu unten 4.) rechtfertigt es nicht, von einer Auslagenerstattung zu seinen Gunsten im Hinblick auf das Rechtsmittel des Angeklagten abzusehen, zumal das Gesetz hier keine Öffnungsklausel aus Billigkeitsgründen vorsieht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 23. November 2005, 2 StR 402/05 - juris online - OLG Schleswig, SchlHA 1993, 71 - juris online -).

    Eine Auferlegung der Auslagen des Angeklagten auf den Nebenkläger kommt nur bei einer allein von diesem erfolglos eingelegten Berufung in Betracht (vgl. nur LR-Hilger, a.a.O., § 473 Rn. 95; BGH, Beschluss vom 23. November 2005, 2 StR 402/05 - juris online - BGH NStZ-RR 2008, 146).

  • OLG Celle, 30.08.2007 - 1 Ws 255/07

    Ernst August Prinz von Hannover: Wiederaufnahmeantrag erfolgreich

    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2011 - 1 Ws 105/11
    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 30. August 2007 - 1 Ws 255/07 - über Kosten und Auslagen im Beschwerdeverfahren bleibt unberührt.

    Dabei bleibt allerdings die durch Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 30. August 2007 - 1 Ws 255/07 - getroffene Entscheidung über die Kosten und Auslagen des Beschwerdeverfahrens unberührt.

  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 342/07

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Prüfungsdichte im Revisionsrechtszug)

    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2011 - 1 Ws 105/11
    Eine Auferlegung der Auslagen des Angeklagten auf den Nebenkläger kommt nur bei einer allein von diesem erfolglos eingelegten Berufung in Betracht (vgl. nur LR-Hilger, a.a.O., § 473 Rn. 95; BGH, Beschluss vom 23. November 2005, 2 StR 402/05 - juris online - BGH NStZ-RR 2008, 146).
  • BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63

    Einfluss des Erfolgs des Rechtsmittels der einen Seite auf den Erfolg des

    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2011 - 1 Ws 105/11
    Bei Erfolglosigkeit der Rechtsmittel mehrerer Beteiligter sind grundsätzlich die jeweils durch das einzelne Rechtsmittel veranlassten Kosten und notwendigen Auslagen dem Rechtsmittelführer aufzuerlegen (BGHSt 19, 226; LR-Hilger, StPO, 26. Aufl., § 473 Rn. 59).
  • OLG Köln, 22.08.2008 - 2 Ws 406/08

    Kosten der Nebenklage bei erfolgreicher Strafmaßberufung des Angeklagten

    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2011 - 1 Ws 105/11
    In diesem Fall entspricht es einer im Vordringen begriffenen Auffassung, der sich auch der Senat angeschlossen hat, dass der Angeklagte trotz vollen Erfolgs des beschränkten Rechtsmittels die Kosten des Nebenklägers in der Berufungsinstanz jedenfalls dann zu tragen hat, wenn die Verurteilung wegen eines Nebenklagedelikts bestehen bleibt (Senat, Beschluss vom 25. September 2007, 1 Ws 345/07, NdsRPfl 2008, 50; OLG Hamm, NStZ-RR 1998, 221; OLG Zweibrücken, MDR 1993, 698; OLG Köln, NStZ-RR 2009, 126; LR-Hilger, a.a.O., § 473 Rn. 76).
  • OLG Hamm, 10.02.1998 - 3 Ws 575/97

    Beschränktes Rechtsmittel, Erfolg des Rechtsmittels, Kostenentscheidung,

    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2011 - 1 Ws 105/11
    In diesem Fall entspricht es einer im Vordringen begriffenen Auffassung, der sich auch der Senat angeschlossen hat, dass der Angeklagte trotz vollen Erfolgs des beschränkten Rechtsmittels die Kosten des Nebenklägers in der Berufungsinstanz jedenfalls dann zu tragen hat, wenn die Verurteilung wegen eines Nebenklagedelikts bestehen bleibt (Senat, Beschluss vom 25. September 2007, 1 Ws 345/07, NdsRPfl 2008, 50; OLG Hamm, NStZ-RR 1998, 221; OLG Zweibrücken, MDR 1993, 698; OLG Köln, NStZ-RR 2009, 126; LR-Hilger, a.a.O., § 473 Rn. 76).
  • OLG Celle, 25.09.2007 - 1 Ws 345/07

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde des Nebenklägers gegen eine für ihn

    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2011 - 1 Ws 105/11
    In diesem Fall entspricht es einer im Vordringen begriffenen Auffassung, der sich auch der Senat angeschlossen hat, dass der Angeklagte trotz vollen Erfolgs des beschränkten Rechtsmittels die Kosten des Nebenklägers in der Berufungsinstanz jedenfalls dann zu tragen hat, wenn die Verurteilung wegen eines Nebenklagedelikts bestehen bleibt (Senat, Beschluss vom 25. September 2007, 1 Ws 345/07, NdsRPfl 2008, 50; OLG Hamm, NStZ-RR 1998, 221; OLG Zweibrücken, MDR 1993, 698; OLG Köln, NStZ-RR 2009, 126; LR-Hilger, a.a.O., § 473 Rn. 76).
  • OLG Celle, 09.03.2005 - 21 Ss 28/05

    Prinz Ernst August darf in die Revision gehen

    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2011 - 1 Ws 105/11
    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts vom 27. Juni 2005 - 21 Ss 28/05 - über Kosten und Auslagen im früheren Revisionsverfahren bleibt unberührt.
  • OLG Stuttgart, 17.08.1987 - 3 Ws 243/87
    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2011 - 1 Ws 105/11
    Der Nebenkläger hat kein eigenes Antragsrecht hinsichtlich der Wiederaufnahme des Verfahrens (KK-Schmidt, StPO, 6. Aufl., § 365 Rn. 13; Meyer-Goßner, a.a.O., § 365 Rn. 8; LG Münster, NStZ 89, 588; Rieß NStZ 88, 15); er hat jedoch das Recht, sich dem Verfahren anzuschließen und seine Rechte wahrzunehmen (KK-Schmidt, a.a.O., Rn. 15; OLG Stuttgart NStZ 1988, 42; LR-Gössel, a.a.O., § 365 Rn. 14).
  • OLG Zweibrücken, 24.02.1993 - 1 Ws 344/92
    Auszug aus OLG Celle, 28.04.2011 - 1 Ws 105/11
    In diesem Fall entspricht es einer im Vordringen begriffenen Auffassung, der sich auch der Senat angeschlossen hat, dass der Angeklagte trotz vollen Erfolgs des beschränkten Rechtsmittels die Kosten des Nebenklägers in der Berufungsinstanz jedenfalls dann zu tragen hat, wenn die Verurteilung wegen eines Nebenklagedelikts bestehen bleibt (Senat, Beschluss vom 25. September 2007, 1 Ws 345/07, NdsRPfl 2008, 50; OLG Hamm, NStZ-RR 1998, 221; OLG Zweibrücken, MDR 1993, 698; OLG Köln, NStZ-RR 2009, 126; LR-Hilger, a.a.O., § 473 Rn. 76).
  • LG Münster, 06.09.1989 - 7 Qs 41/89
  • OLG Celle, 06.08.2013 - 1 Ws 192/13

    Umfang der Bindungswirkung einer Feststellung zur Unbeschränktheit der Berufung

    Ebenfalls mit Beschluss vom 28. April 2011 - 1 Ws 105/11 und 1 Ws 149/11 - hat der Senat die Kostenentscheidung aus dem Urteil vom 9. März 2010 auf die sofortigen Beschwerden des Nebenklägers und der Staatsanwaltschaft u.a. dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte die Kosten seiner vor dem Landgericht Hannover und nach Wiederaufnahme vor dem Landgericht Hildesheim durchgeführten Berufung einschließlich der dem Nebenkläger hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen hat.
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