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   OLG Dresden, 01.06.2005 - Ss (OWi) 213/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7358
OLG Dresden, 01.06.2005 - Ss (OWi) 213/05 (https://dejure.org/2005,7358)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01.06.2005 - Ss (OWi) 213/05 (https://dejure.org/2005,7358)
OLG Dresden, Entscheidung vom 01. Juni 2005 - Ss (OWi) 213/05 (https://dejure.org/2005,7358)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Begriffs der "Wartung" im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 StVZOAusnV 49 bezüglich des Betankens eines Fahrzeugs; Benutzung eines roten Kennzeichens zwecks preiswerten Betankens eines Fahrzeugs in der Republik Polen; Berücksichtigung des Bestimmtheitsgrundsatzes ...

  • Judicialis

    StVG § 24; ; StVZO § 18 Abs. 1; ; StVZO § 69a Abs. 2 Nr. 3; ; StVZOAusnV 49 § 1; ; BKatV § 1; ; BKat Nr. 178

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Wartungszweck bei Oldtimerfahrt mit rotem Kennzeichen zum Auftanken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 277
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus OLG Dresden, 01.06.2005 - Ss OWi 213/05
    Die Vorschrift verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände sich aus dem Wortlaut ergeben oder jedenfalls durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 71, 108 [114]; 73, 206 [234]; 92, 1 [12] m.w.N.).
  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus OLG Dresden, 01.06.2005 - Ss OWi 213/05
    Die Vorschrift verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände sich aus dem Wortlaut ergeben oder jedenfalls durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 71, 108 [114]; 73, 206 [234]; 92, 1 [12] m.w.N.).
  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus OLG Dresden, 01.06.2005 - Ss OWi 213/05
    Gleiches gilt für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (vgl. BVerfGE 81, 132 [135]; 87, 399 [411]).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus OLG Dresden, 01.06.2005 - Ss OWi 213/05
    Maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesbestimmung ist der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in dem diese hineingestellt ist (BVerfGE 1, 299; 11, 126; 48, 256).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus OLG Dresden, 01.06.2005 - Ss OWi 213/05
    Gleiches gilt für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (vgl. BVerfGE 81, 132 [135]; 87, 399 [411]).
  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus OLG Dresden, 01.06.2005 - Ss OWi 213/05
    Die Vorschrift verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände sich aus dem Wortlaut ergeben oder jedenfalls durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 71, 108 [114]; 73, 206 [234]; 92, 1 [12] m.w.N.).
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus OLG Dresden, 01.06.2005 - Ss OWi 213/05
    Maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesbestimmung ist der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in dem diese hineingestellt ist (BVerfGE 1, 299; 11, 126; 48, 256).
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