Rechtsprechung
OLG Dresden, 03.07.2007 - 5 U 1860/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Werklohn für erbrachte Heizungsarbeiten und Installationsarbeiten; Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Werkleistung; Verjährung von Schadensersatzansprüchen nach VOB/B
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fiktive Abnahme: Schlussrechnung ist Fertigstellungsmitteilung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Fiktive Abnahme: Schlussrechnung ist Fertigstellungsmitteilung! (IBR 2008, 259)
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 25.08.2006 - 2 O 1163/04
- OLG Dresden, 03.07.2007 - 5 U 1860/06
- BGH, 28.02.2008 - VII ZR 150/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.12.2006 - VII ZR 279/05
Begriff des neuen Vorbringens; Vorlage eines Privatgutachtens zur Konkretisierung …
Auszug aus OLG Dresden, 03.07.2007 - 5 U 1860/06
Neuer Sachvortrag im Sinne dieser Vorschriften liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann nicht vor, wenn ein erstinstanzlich bereits schlüssiges Vorbringen in der zweiten Instanz lediglich durch weitere Tatsachenbehauptungen konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird (BGH, Beschluss vom 21.12.2006, Az. VII ZR 279/05, zitiert nach juris). - BGH, 12.06.1997 - V ZB 8/97
Anforderungen an Berufungsbegründung bei Aufrechnung mit weiteren Forderungen
Auszug aus OLG Dresden, 03.07.2007 - 5 U 1860/06
Eine Berufung ist daher unzulässig, wenn der Berufungskläger das Urteil als solches nicht in Frage stellt, sondern lediglich vorbringt, die Forderung sei durch eine erstinstanzlich nicht geltend gemachte Aufrechnung erloschen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.1995, Az. 8 U 154/94 = OLGR 98, 13; BGH, Beschluss vom 12.06.1997, Az. V ZB 8/97, zitiert nach juris). - OLG Karlsruhe, 31.01.1995 - 8 U 154/94
Auszug aus OLG Dresden, 03.07.2007 - 5 U 1860/06
Eine Berufung ist daher unzulässig, wenn der Berufungskläger das Urteil als solches nicht in Frage stellt, sondern lediglich vorbringt, die Forderung sei durch eine erstinstanzlich nicht geltend gemachte Aufrechnung erloschen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.01.1995, Az. 8 U 154/94 = OLGR 98, 13; BGH, Beschluss vom 12.06.1997, Az. V ZB 8/97, zitiert nach juris).
- OLG Dresden, 03.11.2010 - 1 U 605/10
Aufrechnung mit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig werdenden …
Insbesondere eine als solche eindeutig ausgewiesene Schlussrechnung genügt nach ständiger Rechtsprechung diesen Anforderungen (BGH BauR 1971, 126; 1989, 603 ; OLG Dresden IBR 2008, 259).