Rechtsprechung
   OLG Dresden, 04.12.2019 - Kart 1/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,62070
OLG Dresden, 04.12.2019 - Kart 1/17 (https://dejure.org/2019,62070)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.12.2019 - Kart 1/17 (https://dejure.org/2019,62070)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. Dezember 2019 - Kart 1/17 (https://dejure.org/2019,62070)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,62070) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 04.07.2018 - 3 Kart 82/15

    Bestimmung der Erlösobergrenzen des Betreibers eines Elektrizitätsverteilernetzes

    Auszug aus OLG Dresden, 04.12.2019 - Kart 1/17
    Dies entspreche auch der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf in Beschlüssen vom 21.05.2014 (VI-3 Kart 21/13) und 14.07.2018 (VI-3 Kart 82/15).

    Bei Forderungsausfällen und Verbindlichkeiten aufgrund einer Insolvenzanfechtung handelt es sich aber um eine Kostenposition, nämlich um aufwandsgleiche Kosten i.S.d. § 5 GasNEV (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.07.2018, VI-3 Kart 82/15; so auch Mayen/Stelter a.a.O. S. 442 für die Bestimmung der Erlösobergrenze).

    Im Beschluss vom 04.07.2018 (VI-3 Kart 82/15) hat das OLG Düsseldorf es ausdrücklich offen gelassen, ob Forderungsausfälle eine Anpassung des Regulierungskontos gemäß § 5 ARegV rechtfertigen können, weil eine Berücksichtigung der Ausfälle als aufwandsgleiche Kostenposition vorrangig sei und die Bundesnetzagentur im dort entschiedenen Fall im Rahmen der aufwandsgleichen Kosten bei der Position "Einzelwertberichtigungen und Abschreibungen aus Forderungen für Forderungsausfälle" die im Basisjahr 2011 angefallenen Ausfälle (mit 1/5) berücksichtigt hatte.

  • OLG Düsseldorf, 21.05.2014 - 3 Kart 21/13

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur betreffend die "Sachgerechte

    Auszug aus OLG Dresden, 04.12.2019 - Kart 1/17
    Dies entspreche auch der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf in Beschlüssen vom 21.05.2014 (VI-3 Kart 21/13) und 14.07.2018 (VI-3 Kart 82/15).

    Der Einwand der Beschwerdeführerin, es gebe bei Erlösausfällen im Hinblick auf Insolvenzen von Netznutzern keine Einflussmöglichkeit eines Netzbetreibers, ist trotz des bestehenden Kontrahierungszwangs (§ 20 Abs. 1 EnWG) unzutreffend, weil durch die genannten Maßnahmen im Vorfeld der Insolvenz durchaus Möglichkeiten gegeben sind, auf das Ausfallrisiko einzuwirken (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.05.2014, VI-3 Kart 21/13).

    Im Beschluss vom 21.05.2014 (VI-3 Kart 21/13) hat das OLG Düsseldorf den Ausgleich insolvenzbedingter Forderungsausfälle über das Regulierungskonto zwar als "vorstellbar" bezeichnet.

  • BFH, 29.03.2017 - XI R 5/16

    Berichtigung des Vorsteuerabzugs infolge erfolgreicher Insolvenzanfechtung

    Auszug aus OLG Dresden, 04.12.2019 - Kart 1/17
    Seite 9 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 UStG durchzuführen und die Beschwerdeführerin daher die abgeführte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückerstattet erhalten und so den durch die Anfechtung verursachten wirtschaftlichen Schaden verringern konnte (vgl. BFH, Urteil vom 29.03.2017, XI R 5/16).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2014 - 3 Kart 61/13

    Aufteilung der Erlösobergrenzen nach einem Teilnetzübergang

    Auszug aus OLG Dresden, 04.12.2019 - Kart 1/17
    Da die Beschwerde nach zutreffender Auffassung ein Rechtsmittel ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.03.2014, VI-3 Kart 61/13), ist die Vorschrift auf den Streitfall anwendbar.
  • LG Dortmund, 30.09.2020 - 8 O 115/14

    Freie Schätzung von Kartellschäden

    Insoweit können die Beklagten nicht mit dem von der Klägerin eingeholten Privatgutachten ("IAW-Gutachten") argumentieren (s. auch OLG Düsseldorf, VI U Kart 1/17 Tz 128 mwN - juris).

    Damit gilt insgesamt, dass es vorliegend insgesamt der kaufmännischen Vernunft für die kartellbeteiligten Unternehmen entsprach, den kartellrechtswidrig vergrößerten Preissetzungsspielraum weitmöglichst ausschöpfen (s. auch OLG Düsseldorf, U. v. 22.08.2018, VI-U Kart 1/17, NZKart 2018, 478 ff. - Schienenkartell; Kühnen, aaO.).

    Auch kann hierin nicht ausnahmsweise ein prozessual zulässiges Bestreiten mit einem "Nichtmehrwissen" gesehen werden, wie dies in auch in Parallelfällen vorgenommen wurde (s. OLG Düsseldorf, VI U Kart 1/17 Tz 165), zumal keinerlei Vortrag dazu geleistet wurde, dass die Beklagten den ihrem eigenen Wahrnehmungsbereich zuzurechnenden Hergängen des Eingangs/Nichteingangs der Rechnungszahlung keine Kenntnis mehr haben und sich ohne Erfolg und unter zumutbarer Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Erkenntnisquellen darum bemüht hätten, sich notwendigen Informationen zu beschaffen (OLG Düsseldorf, aaO.).

  • LG Dortmund, 03.02.2021 - 8 O 116/14
    Insoweit können die Beklagten nicht mit dem von der Klägerin eingeholten Privatgutachten ("IAW-Gutachten") argumentieren (s. auch OLG Düsseldorf, VI U Kart 1/17 Tz 128 mwN - juris).

    Damit gilt insgesamt, dass es vorliegend insgesamt der kaufmännischen Vernunft für die kartellbeteiligten Unternehmen entsprach, den kartellrechtswidrig vergrößerten Preissetzungsspielraum weitmöglichst auszuschöpfen (s. auch OLG Düsseldorf, U. v. 22.08.2018, VI-U Kart 1/17, NZKart 2018, 478 ff. - Schienenkartell; Kühnen, aaO.).

  • LG Dortmund, 04.11.2020 - 8 O 26/16
    Insoweit können die Beklagten nicht mit dem von der Klägerin eingeholten Privatgutachten ("IAW-Gutachten") argumentieren (s. auch OLG Düsseldorf, VI U Kart 1/17 Tz 128 mwN - juris).

    Damit gilt insgesamt, dass es vorliegend insgesamt der kaufmännischen Vernunft für die kartellbeteiligten Unternehmen entsprach, den kartellrechtswidrig vergrößerten Preissetzungsspielraum weitmöglichst auszuschöpfen (s. auch OLG Düsseldorf, U. v. 22.08.2018, VI-U Kart 1/17, NZKart 2018, 478 ff. - Schienenkartell; Kühnen, aaO.).

  • LG Dortmund, 08.07.2020 - 8 O 75/19
    Das Abstellen auf die Oxera-Studie wie auf die Studien von Connor allein ist nach der Rechtsprechung des 1. Kartellsenats des OLG Düsseldorf sowie nach Auffassung der Kammer schon deshalb unzulänglich, da es - ganz offensichtlich - an einer Vergleichbarkeit der Einzelpreise der von den streitbefangenen Beschaffungsvorgängen betroffenen Produkte mit den in den Studien ermittelten Werten fehlt (vgl. zum Ganzen OLG Düsseldorf VI U Kart. 1/17, Rn. 131 Juris).
  • LG Dortmund, 06.11.2019 - 8 O 15/15
    Das klägerseitig eingereichte Schadensgutachten hat nach derzeitiger Auffassung der Kammer die bereits durch das OLG Düsseldorf (VI-U Kart 1/17) näher herausgearbeiteten Schwächen.
  • BGH, 10.11.2020 - EnVZ 5/20

    Rückforderungsanspruch eines Insolvenzverwalters im Wege der Insolvenzanfechtung

    OLG Dresden, Entscheidung vom 04.12.2019 - Kart 1/17 -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht