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   OLG Dresden, 07.08.2019 - 4 W 629/19   

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https://dejure.org/2019,29837
OLG Dresden, 07.08.2019 - 4 W 629/19 (https://dejure.org/2019,29837)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.08.2019 - 4 W 629/19 (https://dejure.org/2019,29837)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. August 2019 - 4 W 629/19 (https://dejure.org/2019,29837)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406 Abs. 1 S. 1; ZPO § 42 Abs. 2
    Ablehnung eines Sachverständigen

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kritik wird bestraft!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kritik wird bestraft! (IBR 2019, 706)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 22.12.2017 - 25 W 13/17

    Ablehnung eines Sachverständigen im Zusammenhang mit Gutachtenerstattung

    Auszug aus OLG Dresden, 07.08.2019 - 4 W 629/19
    Ein solches Misstrauen kann sich etwa aus dem Umgang des Sachverständigen mit dem Prozessstoff und dem daraus vom Gericht abgeleiteten Gutachtenauftrag ergeben (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.12.2017 - 25 W 13/17 - juris).

    So sind Ablehnungsgesuche für begründet gehalten worden, wenn der Sachverständige seinen Gutachtenauftrag dadurch überschritten hat, dass er eine dem Gericht vorbehaltene Beweiswürdigung vorgenommen und seiner Beurteilung nicht die vorgegebenen Anknüpfungstatsachen zugrunde gelegt hat (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschl. v. 11.03.2008 - 5 W 42/08 - juris), oder wenn er eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für erwiesen gehalten, den Angaben des Gegners mehr glauben geschenkt oder wenn er seine Befugnisse überschritten hat oder vom Beweisbeschluss abgewichen ist (vgl. hierzu mit weiteren Hinweisen OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.12.2017 - 25 W 13/17 - juris).

  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12

    Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung

    Auszug aus OLG Dresden, 07.08.2019 - 4 W 629/19
    Es muss sich dabei um Tatsachen oder Umstände handeln, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung erwecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschl. v. 11.04.2013 - VII ZB 32/12 - juris).
  • OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08

    Befangenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Dresden, 07.08.2019 - 4 W 629/19
    So sind Ablehnungsgesuche für begründet gehalten worden, wenn der Sachverständige seinen Gutachtenauftrag dadurch überschritten hat, dass er eine dem Gericht vorbehaltene Beweiswürdigung vorgenommen und seiner Beurteilung nicht die vorgegebenen Anknüpfungstatsachen zugrunde gelegt hat (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschl. v. 11.03.2008 - 5 W 42/08 - juris), oder wenn er eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für erwiesen gehalten, den Angaben des Gegners mehr glauben geschenkt oder wenn er seine Befugnisse überschritten hat oder vom Beweisbeschluss abgewichen ist (vgl. hierzu mit weiteren Hinweisen OLG Frankfurt, Beschl. v. 22.12.2017 - 25 W 13/17 - juris).
  • OLG Dresden, 12.12.2017 - 4 W 1113/17

    Besorgnis der Befangenheit des medizinischen Sachverständigen wegen

    Auszug aus OLG Dresden, 07.08.2019 - 4 W 629/19
    Ob die Überschreitung eines Gutachtenauftrags geeignet ist, bei einer Partei bei vernünftiger Betrachtung die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen hervorzurufen, ist einer schematischen Betrachtungsweise nicht zugänglich, sondern kann nur aufgrund der Umstände des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden (vgl. BGH, Beschl. v. 11.04.2013 - VIII ZB 32/12; vgl. Senat, Beschl. v. 12.12.2017, 4 W 1113/17 - juris).
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