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   OLG Dresden, 12.10.2012 - 7 U 885/12, 7 U 885/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,49451
OLG Dresden, 12.10.2012 - 7 U 885/12, 7 U 885/12 (https://dejure.org/2012,49451)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.10.2012 - 7 U 885/12, 7 U 885/12 (https://dejure.org/2012,49451)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Oktober 2012 - 7 U 885/12, 7 U 885/12 (https://dejure.org/2012,49451)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrradfahrer in falscher Richtung auf dem Gehweg

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2013, 389
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 13.10.1994 - 27 U 153/93

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Grundstück ausbiegenden

    Auszug aus OLG Dresden, 12.10.2012 - 7 U 885/12
    Ein derartig schwerwiegender Verkehrsverstoß lässt den Radfahrer regelmäßig allein haften (vgl. nur OLG Celle, MDR 2003, 928; OLG Hamm, NZV 1995, 152; OLG Schleswig, r+s 1991, 261; OLG Karlsruhe, a.a.O.; LG Erfurt, NZV 2007, 522).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.1990 - 10 U 117/90

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer Grundstückseinfahrt

    Auszug aus OLG Dresden, 12.10.2012 - 7 U 885/12
    Unter diesen Umständen ist ihr eigener Beitrag zur Unfallentstehung als grob fahrlässig anzusehen (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1991, 547).
  • LG Erfurt, 14.03.2007 - 8 O 1790/06

    Volle Haftung eines erwachsenen Radfahrers bei zu schneller Fahrt auf Radweg und

    Auszug aus OLG Dresden, 12.10.2012 - 7 U 885/12
    Ein derartig schwerwiegender Verkehrsverstoß lässt den Radfahrer regelmäßig allein haften (vgl. nur OLG Celle, MDR 2003, 928; OLG Hamm, NZV 1995, 152; OLG Schleswig, r+s 1991, 261; OLG Karlsruhe, a.a.O.; LG Erfurt, NZV 2007, 522).
  • OLG München, 18.07.1996 - 24 U 699/95

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einem Grundstück ausfahrenden

    Auszug aus OLG Dresden, 12.10.2012 - 7 U 885/12
    Selbst wenn man aber der Beklagten zu 1) ein (hier allenfalls geringfügiges) Mitverschulden wegen eines minimal überhöhten Ausfahrtempos vorwerfen würde, was der Senat - wie ausgeführt - als nicht bewiesen ansieht, so würde dieses aber gleichwohl nach der obergerichtlichen Rechtsprechung einschließlich der Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges gegenüber dem Verursachungs- und Verschuldensanteil der grob fahrlässig handelnden Klägerin zurücktreten (vgl. OLG München, ZfS 1997, 171; LG Dessau, NZV 2006, 149).
  • LG Dessau, 19.08.2005 - 1 S 79/05

    Haftungsverteilung bei Kollision eines den Radweg gegen die Fahrtrichtung

    Auszug aus OLG Dresden, 12.10.2012 - 7 U 885/12
    Selbst wenn man aber der Beklagten zu 1) ein (hier allenfalls geringfügiges) Mitverschulden wegen eines minimal überhöhten Ausfahrtempos vorwerfen würde, was der Senat - wie ausgeführt - als nicht bewiesen ansieht, so würde dieses aber gleichwohl nach der obergerichtlichen Rechtsprechung einschließlich der Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges gegenüber dem Verursachungs- und Verschuldensanteil der grob fahrlässig handelnden Klägerin zurücktreten (vgl. OLG München, ZfS 1997, 171; LG Dessau, NZV 2006, 149).
  • AG Kerpen, 23.03.2021 - 107 C 55/20
    Auch nach der obergerichtlichen Rechtsprechung kann nämlich ein derartig geringfügiger Verursachungsbeitrag einschließlich der Betriebsgefahr des Kraftfahrzeuges gegenüber dem Verursachungs- und Verschuldensanteil des grob fahrlässig handelnden Verkehrsteilnehmers zurücktreten (OLG Dresden, Beschluss vom 12. Oktober 2012 - 7 U 885/12 -, Rn. 18, juris).
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