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   OLG Dresden, 15.03.2017 - 5 U 552/16   

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OLG Dresden, 15.03.2017 - 5 U 552/16 (https://dejure.org/2017,63267)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.03.2017 - 5 U 552/16 (https://dejure.org/2017,63267)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. März 2017 - 5 U 552/16 (https://dejure.org/2017,63267)
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  • Justiz Sachsen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.02.2014 - IX ZR 137/13

    Formularmäßiger Darlehensvertrag zu einem Unterrichtsvertrag mit einem privaten

    Auszug aus OLG Dresden, 15.03.2017 - 5 U 552/16
    Seite 11 anders als bei einem (Nachrang-)Darlehen (vgl. BGH, Urteil vom 20.02.2014, IX ZR 137/13) - insbesondere kein gesetzliches Leitbild, nach dem die Forderung ohne besondere Regelung in den Rang des § 38 InsO fällt.

    Der Klauselverwender ist jedoch nicht verpflichtet, gängige Rechtsbegriffe zu erläutern oder den Vertragspartner über die hieraus folgenden Pflichten zu belehren; vielmehr liegt es in dessen eigenem Verantwortungsbereich, sich entsprechende Kenntnisse zu verschaffen (BGH, Urteil vom 20.02.2014, IX ZR 137/13).

    Für diese Frage enthält § 39 Abs. 2 InsO eine Auslegungsregel, die auch bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen anzuwenden ist (vgl. BGH, Urteil vom 20.02.2014, IX ZR 137/13) und zum selben Ergebnis wie Absatz 1 führt.

  • BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 304/08

    BGH erklärt "HEL"-Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen für

    Auszug aus OLG Dresden, 15.03.2017 - 5 U 552/16
    Kein Rechtsverhältnis sind Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses oder abstrakte Rechtsfragen ohne Bezug auf ein konkretes Rechtsverhältnis (vgl. BGH, Urteil vom 24.03.2010, VIII ZR 304/08).

    Im Einzelfall kann sich allerdings ein Antrag auf Feststellung, dass eine Klausel unwirksam ist, nicht in der abstrakten Klärung einer bloßen Vorfrage (Rechtmäßigkeit einer Klausel) erschöpfen, sondern kann es bei interessengerechter Auslegung eines solchen Antrags letztlich um die Feststellung gehen, ob einer Partei ein Recht nach dieser Klausel zusteht (BGH, Urteil vom 24.03.2010, VIII ZR 304/08; vgl. auch BGH, Urteil vom 01.02.1981, KZR 37/80).

    Während es im vom BGH am 24.03.2010 (a.a.O.) entschiedenen Fall um das - auch künftig relevante - Bestehen eines Preisanpassungsrechts in einem Dauerschuldverhältnis ging, ist die Frage der Wirksamkeit der Klauseln hier für die Parteien selbst nicht auch in Zukunft von Bedeutung.

  • OLG München, 21.11.2013 - 23 U 1864/13

    Anwendung der AGB-rechtlichen Unklarheitenregelung bei Auslegung von

    Auszug aus OLG Dresden, 15.03.2017 - 5 U 552/16
    Seite 10 Mitgliedschaftsrechte begründen, sondern sich in einem bestimmten geldwerten Anspruch erschöpfen und damit im Gegensatz zu einer durch das Zusammenwirken zu einem gemeinsamen Zweck charakterisierten gesellschaftsrechtlichen Verbindung unter Einfluss der stillen Gesellschaft stehen (BGH, Urteil vom 21.07.2003, II ZR 109/02; OLG Köln, Urteil vom 25.09.2012, 15 U 101/10; OLG München, Urteil vom 21.11.2013, 23 U 1864/13).

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind dabei nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden (OLG München, Urteil vom 21.11.2013, 23 U 1864/13).

  • BGH, 05.10.1992 - II ZR 172/91

    Ausgestaltung von Genußscheinrechten - Beseitigung des Grundkapitals durch

    Auszug aus OLG Dresden, 15.03.2017 - 5 U 552/16
    Letzteres ist gerade im Falle von Genussrechten für die Vereinbarung eines Nachrangs der Fall (Habersack in Münchner Kommentar zum BGB, 6. Aufl., § 793 Rn. 48; vgl. auch BGH vom 05.10.1992, II ZR 172/91 für eine Verlustzuweisungsklausel in Genussrechtsbedingungen; a.A. Bitter, ZIP 2015, 345, 350 ff.).
  • BGH, 29.04.2014 - II ZR 395/12

    Aktiengesellschaft: Beteiligung der Genussrechtsgläubiger an Bilanzverlusten aus

    Auszug aus OLG Dresden, 15.03.2017 - 5 U 552/16
    Zugrundezulegen sind die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten eines typischerweise bei Verträgen der geregelten Art zu erwartenden Durchschnittskunden im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (BGH, Urteil vom 29.04.2014, II ZR 395/12).
  • BGH, 21.07.2003 - II ZR 109/02

    Zur sog. "Blockabstimmung" und zur Frage eines Bezugsrechts der Aktionäre bei

    Auszug aus OLG Dresden, 15.03.2017 - 5 U 552/16
    Seite 10 Mitgliedschaftsrechte begründen, sondern sich in einem bestimmten geldwerten Anspruch erschöpfen und damit im Gegensatz zu einer durch das Zusammenwirken zu einem gemeinsamen Zweck charakterisierten gesellschaftsrechtlichen Verbindung unter Einfluss der stillen Gesellschaft stehen (BGH, Urteil vom 21.07.2003, II ZR 109/02; OLG Köln, Urteil vom 25.09.2012, 15 U 101/10; OLG München, Urteil vom 21.11.2013, 23 U 1864/13).
  • BGH, 28.05.2015 - III ZR 260/14

    Insolvenzfeststellungsklage: Bemessung des Streitwerts

    Auszug aus OLG Dresden, 15.03.2017 - 5 U 552/16
    Die Festsetzung des Streitwerts orientiert an sich der zu erwartenden Quote auf die von den Klägern angemeldeten und mit den Hilfsanträgen verfolgten Forderungen (§ 182 InsO; BGH, Beschluss vom 28.05.2015, III ZR 260/14).
  • BFH, 14.06.2005 - VIII R 73/03

    "Beteiligung am Kapital der Gesellschaft" i.S. von § 17 EStG bei Genussrechten

    Auszug aus OLG Dresden, 15.03.2017 - 5 U 552/16
    Vielmehr sind die verwendeten Begriffe gesetzlichen Vorschriften und der Rechtsprechung entlehnt (vgl. die Begriffe "Genussrechte", "Genussrechtskapital" und "Liquidationserlös" im Urteil des BFH vom 14.06.2005, VIII R 73/03).
  • OLG Köln, 25.09.2012 - 15 U 101/10

    Haftung von Genussrechtskapital für qualifiziert pflichtwidrige Geschäfte der

    Auszug aus OLG Dresden, 15.03.2017 - 5 U 552/16
    Seite 10 Mitgliedschaftsrechte begründen, sondern sich in einem bestimmten geldwerten Anspruch erschöpfen und damit im Gegensatz zu einer durch das Zusammenwirken zu einem gemeinsamen Zweck charakterisierten gesellschaftsrechtlichen Verbindung unter Einfluss der stillen Gesellschaft stehen (BGH, Urteil vom 21.07.2003, II ZR 109/02; OLG Köln, Urteil vom 25.09.2012, 15 U 101/10; OLG München, Urteil vom 21.11.2013, 23 U 1864/13).
  • BGH, 01.12.1981 - KZR 37/80

    Feststellung der generellen Unwirksamkeit einer Klausel in den Allgemeinen

    Auszug aus OLG Dresden, 15.03.2017 - 5 U 552/16
    Im Einzelfall kann sich allerdings ein Antrag auf Feststellung, dass eine Klausel unwirksam ist, nicht in der abstrakten Klärung einer bloßen Vorfrage (Rechtmäßigkeit einer Klausel) erschöpfen, sondern kann es bei interessengerechter Auslegung eines solchen Antrags letztlich um die Feststellung gehen, ob einer Partei ein Recht nach dieser Klausel zusteht (BGH, Urteil vom 24.03.2010, VIII ZR 304/08; vgl. auch BGH, Urteil vom 01.02.1981, KZR 37/80).
  • OLG Brandenburg, 22.07.2015 - 11 U 52/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Isolierte Überprüfung im Individualprozess

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