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   OLG Dresden, 25.05.2001 - 8 W 562/01   

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https://dejure.org/2001,13969
OLG Dresden, 25.05.2001 - 8 W 562/01 (https://dejure.org/2001,13969)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.05.2001 - 8 W 562/01 (https://dejure.org/2001,13969)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. Mai 2001 - 8 W 562/01 (https://dejure.org/2001,13969)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VAHRG § 10a
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Bejahung der örtlichen Zuständigkeit durch Beschluss anstatt durch Zwischenurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.12.1996 - IX ZB 108/96

    Statthaftigkeit des Einspruchs gegen ein weiteres erstes Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Dresden, 25.05.2001 - 8 W 562/01
    Zwar hat eine Partei bei einer der Form nach inkorrekten Entscheidung nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung die Wahl, ob sie das Rechtsmittel ergreift, welches der getroffenen Entscheidung entspricht, oder dasjenige, welches bei einer formgerecht ergangenen Entscheidung eröffnet wäre (vgl. BGHZ 40, 265, 267; 73, 87, 89; 98, 362, 364; BGH, NJW 1997, 1448 = MDR 1997, 495), so dass vorliegend die Beklagte grundsätzlich (sofortige) Beschwerde anstatt der bei einem Zwischenurteil nach § 280 Abs. 2 Satz 1 ZPO gegebenen Berufung einlegen durfte.

    Allerdings müsste auch gegen die formgerecht ergangene Entscheidung gleichen Inhaltes ein Rechtsmittel zulässig sein, denn der Grundsatz der Meistbegünstigung soll die Nachteile der inkorrekten Entscheidung ausschließen, eröffnet der Partei jedoch keine zusätzliche Instanz (vgl. BGHZ 40, 265, 267; 46, 112, 113; BGH, NJW-RR 1990, 1483; NJW 1997, 1448 = MDR 1997, 495).

  • BGH, 18.11.1963 - VII ZR 182/62

    Rechtsmittel bei gemischter Kostenentscheidung

    Auszug aus OLG Dresden, 25.05.2001 - 8 W 562/01
    Zwar hat eine Partei bei einer der Form nach inkorrekten Entscheidung nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung die Wahl, ob sie das Rechtsmittel ergreift, welches der getroffenen Entscheidung entspricht, oder dasjenige, welches bei einer formgerecht ergangenen Entscheidung eröffnet wäre (vgl. BGHZ 40, 265, 267; 73, 87, 89; 98, 362, 364; BGH, NJW 1997, 1448 = MDR 1997, 495), so dass vorliegend die Beklagte grundsätzlich (sofortige) Beschwerde anstatt der bei einem Zwischenurteil nach § 280 Abs. 2 Satz 1 ZPO gegebenen Berufung einlegen durfte.

    Allerdings müsste auch gegen die formgerecht ergangene Entscheidung gleichen Inhaltes ein Rechtsmittel zulässig sein, denn der Grundsatz der Meistbegünstigung soll die Nachteile der inkorrekten Entscheidung ausschließen, eröffnet der Partei jedoch keine zusätzliche Instanz (vgl. BGHZ 40, 265, 267; 46, 112, 113; BGH, NJW-RR 1990, 1483; NJW 1997, 1448 = MDR 1997, 495).

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Dresden, 25.05.2001 - 8 W 562/01
    Dagegen bleibt das Abwehrinteresse des Beklagten als Rechtsmittelführer, welches sich im Umfang der Berufungsanträge nach der Beschwer aus dem angefochtenen Urteil richtet (vgl. § 14 Abs. 1 GKG) und mit dem Interesse des Klägers am Erfolg der Klage nicht notwendiger Weise übereinstimmen muss (vgl. BGHZ 128, 85, 88 f. m.w.N.), auch dann hinter dem Betrag des Klageanspruchs zurück, wenn der Kläger keinen Hilfsantrag auf Verweisung gestellt hat.
  • BGH, 19.12.1996 - III ZB 105/96

    Rechtsweg für einen Rechtsstreit zwischen einer Stiftung und ihren

    Auszug aus OLG Dresden, 25.05.2001 - 8 W 562/01
    Diesen Bruchteil bemisst der Senat in Anlehnung an die Rechtsprechung zum Wert des Beschwerdeverfahrens im Falle der Rechtswegverweisung nach § 17a Abs. 4 GVG (vgl. BGH, NJW 1998, 909 = MDR 1997, 386; OLG München, OLGR 1993, 87; OLG Frankfurt, OLGR 1994, 119) im hier gegebenen Durchschnittsfall auf 1/3 des Klageanspruchs (vgl. insoweit zutreffend auch OLG Frankfurt, OLGR 1999, 153, 155), mithin auf rund 13.450,00 DM.
  • BGH, 17.10.1986 - V ZR 169/85

    Rechtsmittel gegen ein fälschlich anstatt eines Beschlusses erlassenes Urteil

    Auszug aus OLG Dresden, 25.05.2001 - 8 W 562/01
    Zwar hat eine Partei bei einer der Form nach inkorrekten Entscheidung nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung die Wahl, ob sie das Rechtsmittel ergreift, welches der getroffenen Entscheidung entspricht, oder dasjenige, welches bei einer formgerecht ergangenen Entscheidung eröffnet wäre (vgl. BGHZ 40, 265, 267; 73, 87, 89; 98, 362, 364; BGH, NJW 1997, 1448 = MDR 1997, 495), so dass vorliegend die Beklagte grundsätzlich (sofortige) Beschwerde anstatt der bei einem Zwischenurteil nach § 280 Abs. 2 Satz 1 ZPO gegebenen Berufung einlegen durfte.
  • BGH, 07.12.1978 - III ZR 35/77

    Prüfungsmaßstab bei Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil und unzulässigen

    Auszug aus OLG Dresden, 25.05.2001 - 8 W 562/01
    Zwar hat eine Partei bei einer der Form nach inkorrekten Entscheidung nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung die Wahl, ob sie das Rechtsmittel ergreift, welches der getroffenen Entscheidung entspricht, oder dasjenige, welches bei einer formgerecht ergangenen Entscheidung eröffnet wäre (vgl. BGHZ 40, 265, 267; 73, 87, 89; 98, 362, 364; BGH, NJW 1997, 1448 = MDR 1997, 495), so dass vorliegend die Beklagte grundsätzlich (sofortige) Beschwerde anstatt der bei einem Zwischenurteil nach § 280 Abs. 2 Satz 1 ZPO gegebenen Berufung einlegen durfte.
  • BGH, 10.11.1997 - II ZR 336/96

    Zulässigkeit der Berufung gegen die Bejahung der örtlichen Zuständigkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 25.05.2001 - 8 W 562/01
    Ein nach § 280 Abs. 2 Satz 1 ZPO erlassenes Zwischenurteil ist nur insoweit selbstständig anfechtbar, als auch das nach der Prozesslage zu erwartende Endurteil rechtsmittelfähig wäre (vgl. BGH, NJW 1998, 1230 = MDR 1998, 177).
  • BGH, 05.07.1990 - LwZR 7/89

    Statthaftigkeit der Revision gegen eine irrtümlich in Form eines Urteils

    Auszug aus OLG Dresden, 25.05.2001 - 8 W 562/01
    Allerdings müsste auch gegen die formgerecht ergangene Entscheidung gleichen Inhaltes ein Rechtsmittel zulässig sein, denn der Grundsatz der Meistbegünstigung soll die Nachteile der inkorrekten Entscheidung ausschließen, eröffnet der Partei jedoch keine zusätzliche Instanz (vgl. BGHZ 40, 265, 267; 46, 112, 113; BGH, NJW-RR 1990, 1483; NJW 1997, 1448 = MDR 1997, 495).
  • BGH, 17.10.1966 - II ZR 230/64

    Form und Anfechtbarkeit der Entscheidung über den Verlust eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Dresden, 25.05.2001 - 8 W 562/01
    Allerdings müsste auch gegen die formgerecht ergangene Entscheidung gleichen Inhaltes ein Rechtsmittel zulässig sein, denn der Grundsatz der Meistbegünstigung soll die Nachteile der inkorrekten Entscheidung ausschließen, eröffnet der Partei jedoch keine zusätzliche Instanz (vgl. BGHZ 40, 265, 267; 46, 112, 113; BGH, NJW-RR 1990, 1483; NJW 1997, 1448 = MDR 1997, 495).
  • OLG München, 19.01.1993 - 5 W 2351/92

    Anfechtbarkeit einer Verweisung eines Rechtsstreits von einem Zivilgericht an ein

    Auszug aus OLG Dresden, 25.05.2001 - 8 W 562/01
    Diesen Bruchteil bemisst der Senat in Anlehnung an die Rechtsprechung zum Wert des Beschwerdeverfahrens im Falle der Rechtswegverweisung nach § 17a Abs. 4 GVG (vgl. BGH, NJW 1998, 909 = MDR 1997, 386; OLG München, OLGR 1993, 87; OLG Frankfurt, OLGR 1994, 119) im hier gegebenen Durchschnittsfall auf 1/3 des Klageanspruchs (vgl. insoweit zutreffend auch OLG Frankfurt, OLGR 1999, 153, 155), mithin auf rund 13.450,00 DM.
  • OLG Hamm, 23.08.1968 - 15 W 259/68
  • OLG Dresden, 25.05.2001 - 8 W 565/01

    Zwischenurteil zur örtlichen Zuständigkeit - unzulässige Beschwerde bei

    OLG Dresden, Beschluss vom 25.05.2001, Az: 8 W 562/01.

    Aktenzeichen: 8 W 0562/01 13 O 10104/00 LG Leipzig.

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