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   OLG Dresden, 27.01.2009 - 3 W 75/09   

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https://dejure.org/2009,37763
OLG Dresden, 27.01.2009 - 3 W 75/09 (https://dejure.org/2009,37763)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.01.2009 - 3 W 75/09 (https://dejure.org/2009,37763)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - 3 W 75/09 (https://dejure.org/2009,37763)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.06.2006 - IV ZB 44/05

    Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten des bevollmächtigten Hausanwalts einer

    Auszug aus OLG Dresden, 27.01.2009 - 3 W 75/09
    Andererseits hat, worauf die Beklagte abstellt, der Bundesgerichtshof es als Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung gebilligt, wenn ein Versicherer bei streitig werdender Leistungsablehnung die Sache nicht im eigenen Unternehmen weiter bearbeitet, sondern sie zur selbständigen Bearbeitung an einen externen (und andernorts sitzenden) Rechtsanwalt übergibt, der bei Fehlschlagen einer außergerichtlichen Klärung auch die Prozessführung wahrnimmt (B.v. 28.06.06, IV ZB 44/05, Rn. 9 ff.).

    Hinzu kommt, dass in der Sache IV ZB 44/05 der Versicherer nicht im eigenen Gerichtsstand verklagt war und nur die Reisekosten verlangt hat, die von seinem Sitz aus angefallen wären (Rn. 14).

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Dresden, 27.01.2009 - 3 W 75/09
    In seinem Beschluss vom 16.10.02 (VIII ZB 30/02), vielfach als Grundsatzentscheidung bezeichnet, stellt der Bundesgerichtshof auf das persönliche Gespräch ab, das zweckentsprechend am Sitz der Partei zu führen sei.
  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05

    Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Dresden, 27.01.2009 - 3 W 75/09
    Auch beträgt diese nicht zwingend 1, 3 und damit der Ermäßigungssatz 0, 65. Es dürfte aber dem Regelfall entsprechen, dass Grundlage der vorgerichtlichen Tätigkeit ein gesonderter (und auch vergütungspflichtiger) Auftrag und für dessen Erfüllung eine Gebühr von 1, 3 anzusetzen ist (zu letzterem vgl. auch BGH, U.v. 31.10.06, VI ZR 261/05).
  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Dresden, 27.01.2009 - 3 W 75/09
    In den Entscheiden vom 12.12.02 (I ZB 29/02) und vom 22.02.07 (VII ZB 93/06) räumt er der am eigenen Sitz verklagten Partei den auswärtigen Anwalt nur zu, wenn dessen Spezialkenntnisse zur Rechtsverteidigung nötig sind.
  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

    Auszug aus OLG Dresden, 27.01.2009 - 3 W 75/09
    Ebenso zutreffend ist, dass dies, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, durchweg im Festsetzungsverfahren beachtlich ist (grundlegend: B.v. 22.01.08, VIII ZB 57/07).
  • BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Dresden, 27.01.2009 - 3 W 75/09
    In den Entscheiden vom 12.12.02 (I ZB 29/02) und vom 22.02.07 (VII ZB 93/06) räumt er der am eigenen Sitz verklagten Partei den auswärtigen Anwalt nur zu, wenn dessen Spezialkenntnisse zur Rechtsverteidigung nötig sind.
  • BGH, 20.05.2008 - VIII ZB 92/07

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Dresden, 27.01.2009 - 3 W 75/09
    In einer dem Streitfall durchaus vergleichbaren Sachlage hat der Bundesgerichtshof aber unlängst jedenfalls angedeutet, die im eben behandelten Entscheid angenommene Sonderbehandlung könne auch dann geboten sein, wenn ein (am eigenen Sitz verklagter) Kfz-Händler einer Unternehmensgruppe angehöre, die alle Rechtsstreitigkeiten, auch die außergerichtlichen, von einer Anwaltskanzlei bearbeiten lasse (B.v. 20.05.08, VIII ZB 92/07, Rn. 8 ff.).
  • BGH, 21.01.2004 - IV ZB 32/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht am Prozessgericht zugelassenen

    Auszug aus OLG Dresden, 27.01.2009 - 3 W 75/09
    Das gilt gleichermaßen für den bundesrichterlichen Beschluss vom 21.01.04 (IV ZB 32/03), auf den derjenige vom 28.06.06 verweist.
  • OLG Dresden, 27.04.2009 - 3 W 346/09

    Berechnung zur Vergütung eines Rechtsanwalts i.R.e. Prozesskostenhilfeverfahrens

    Auch er muss, wie die Staatskasse, Gegenteiliges beweisen (BGH, wie vor; vgl. auch Senat, B. v. 04.02.09, 3 W 114/09 = LG Leipzig, 7 O 440/08 und B. v. 27.01.09, 3 W 75/09, jeweils n.v.).
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