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   OLG Dresden, 31.01.2013 - 20 WF 36/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37598
OLG Dresden, 31.01.2013 - 20 WF 36/12 (https://dejure.org/2013,37598)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31.01.2013 - 20 WF 36/12 (https://dejure.org/2013,37598)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - 20 WF 36/12 (https://dejure.org/2013,37598)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht der Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern zur Übernahme des Verfahrenskostenvorschusses bei Möglichkeit einer Ratenzahlung für die eigene Verfahrensführung; Voraussetzungen der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein vorschussberechtigtes Kind gegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 1
    Pflicht der Eltern zur Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses an ihre minderjärigen Kinder für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verfahrenskostenhilfe für ein Kind unter Anordnung von Ratenzahlung möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 529
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2013 - 20 WF 36/12
    Der Senat folgt dem Familiengericht im Grundsatz auch darin, dass ein im laufenden Verfahren durchsetzbarer Anspruch auf ratenweise zahlbaren Verfahrenskostenvorschuss als unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf gegen Eltern - auch wenn der in Anspruch genommene Elternteil das Kind betreut - eine entsprechende Ratenzahlungsanordnung zu Lasten des verfahrensbeteiligten minderjährigen Kindes begründen kann (vgl. BGH, Beschluss v. 04.08.2004 - XII ZA 6/04 -, zit. n. juris).
  • BGH, 23.08.2006 - XII ZR 26/04

    Titulierung von Unterhaltsansprüchen; Bemessung des notwendigen Selbstbehalts bei

    Auszug aus OLG Dresden, 31.01.2013 - 20 WF 36/12
    Eine Herabsetzung des Selbstbehalts wegen ersparter Mietaufwendungen kommt nicht in Betracht (vgl. BGH, FamRZ 2006, 1664 ).
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