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   OLG Frankfurt, 01.08.2012 - 23 U 51/11   

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OLG Frankfurt, 01.08.2012 - 23 U 51/11 (https://dejure.org/2012,51676)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.08.2012 - 23 U 51/11 (https://dejure.org/2012,51676)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. August 2012 - 23 U 51/11 (https://dejure.org/2012,51676)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Mängel im Verkaufsprospekt einer Puplikums-KG (DG-Fonds 34)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mängel im Verkaufsprospekt einer Puplikums-KG (DG-Fonds 34)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prospekthaftung bei treuhandvermitteltem Beitritt zu einer Publikums-KG - Haftung der Gründungs- und Treuhandkommanditisten bei Prospektfehlern; Prospektangaben zu sog. "weichen Kosten" und bedeutenden Vermögensverschiebungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (45)

  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2012 - 23 U 51/11
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH WM 1994, 2192ff, WM 2003, 1086ff, OLG Hamm, Urteil vom 25.2.2009, 8 U 51/07, bei Juris) gehören zu den offenbarungspflichtigen Tatsachen in einem Emissionsprospekt (um die Möglichkeit der Interessenkollision aufzuzeigen) wesentliche kapitalmäßige und personelle Verflechtungen zwischen den Gesellschaftern und den Unternehmen, in deren Hand die nach dem Prospekt durchzuführenden Vorhaben wesentlich liegen.

    Es spielt keine Rolle, ob eine Vergütung der jeweiligen Leistung des verbundenen Unternehmens üblich ist, sich in angemessenen Rahmen hält und ob die Zahlung von der Objektgesellschaft oder einem in das Anlagemodell einbezogenen Unternehmen erfolgt (vgl. BGH WM 1994, 2192ff, WM 2010, 1017ff, Rz. 25).

    Zumindest die Kosten einer Mietausfallgarantie werden üblicherweise nicht zu den Baukosten gerechnet (BGH NJW 1995, 130ff.).

    Dabei kommt es für die Willensbildung des Anlegers nicht nur auf die einzelne Zuwendung an, deren Empfänger nicht genannt wurde, sondern auch auf die Summe der verbundenen Unternehmen zugedachten Leistungen (BGH WM 1994, 2192ff), zumal die Möglichkeit besteht, dass der Entwicklung der Beteiligungsgesellschaft aus Sicht der Gründungsgesellschafter in Anbetracht von mit Hilfe von verbundenen Unternehmen in der Gründungsphase zu Lasten der Anleger erzielten Gewinnen gar nicht mehr entscheidende Bedeutung zukommt (BGH WM 2003, 1086ff).

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2012 - 23 U 51/11
    Eigenkapital bleibt im Allgemeinen von einer gewissen Höhe ab nicht ungenutzt liegen (BGH, Urteil vom 8.5.2012, XI ZR 262/10, bei Juris, Rn. 64).

    Damit ist auch das erforderliche Feststellungsinteresse gegeben (vgl. BGH NJW 1991, 2707ff, und Urteil vom 8.5.2012, XI ZR 262/10, Umdruck S. 30f).

    Im Übrigen sind zu diesem Themenkomplex kürzlich die auf diese Problematik eingehenden, bereits erwähnten Urteile des BGH vom 24.4.2012, XI ZR 360/11, und 8.5.2012, XI ZR 262/10, ergangen.

  • BGH, 14.07.2003 - II ZR 202/02

    Umfang der Aufklärungspflicht der Gründungskommanditisten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2012 - 23 U 51/11
    Die Gründungsgesellschafter ragen aus der anonymen Masse der Kapitalanleger heraus und übernehmen die Garantie für eine sorgfältige Vorbereitung und Durchführung des gesellschaftlichen Vorhabens (OLG München OLGR München 2003, 227f.) Eine Beschränkung der Haftung auf Prospektherausgeber wäre nicht sachgerecht, da der Haftungsgrund der Prospekthaftung im weiteren Sinne nicht die unmittelbare Verantwortlichkeit für den Prospekt, sondern die persönliche Inanspruchnahme von Vertrauen ist, die zur Folge hat, dass Gründungskommanditisten auf Grund ihres Informationsvorsprungs die Eintretenden zu informieren haben, falls der dem Eintretenden zu überreichende Prospekt nicht zutreffend und vollständig ist und kein umfassendes Bild über die Risiken der Kapitalanlagen gewährt (BGH WM 2003, 1818ff., OLG Hamm, Urteil vom 28.08.2006, 8 U 55/05, Rechtsprechungsdatenbank Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9.5.2007, 8 U 61/05, bei Juris, Urteil vom 8.9.2008, 8 U 161/07, bei Juris).

    Es spricht nichts dafür, in einem solchen Fall den Gründungsgesellschafter von seinen Pflichten zu entbinden (vgl. BGH WM 2003, 1818ff).

    Nach der Rechtsprechung entspricht es in Fällen der Prospekthaftung im weiteren Sinne der Lebenserfahrung, dass ein Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (BGH WM 2003, 1818ff, WM 2006, 668 ff, OLG Hamm, Urteil vom 8.9.2008, 8 U 161/07, bei Juris), ohne dass es darauf ankommt, ob gerade der gerügte Prospektfehler zum Misserfolg der Anlage geführt hat.

  • BGH, 11.11.2008 - XI ZR 468/07

    Zur Haftung eines Treugebers für Gesellschaftsschulden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2012 - 23 U 51/11
    Es geht insoweit nicht um das Außenverhältnis (dazu: BGH WM 2008, 2359, WM 2009, 593ff), sondern um das Innenverhältnis.

    Da sich der Beitritt des Klägers in der Weise vollzog, dass er einen Treuhandvertrag abschloss und die Treuhänderin bevollmächtigt wurde, seinen Beitritt als Treugeber zu bewirken, besteht nach der Rechtsprechung eine eigene Pflicht der Treuhandkommanditistin, unrichtige Prospektangaben von sich aus richtig zu stellen, zumal ohne Mitwirkung der Treuhänderin die Beteiligung gar nicht hätte vollzogen werden können (BGH WM 2009, 593ff).

    Diese Haftung des Treuhandkommanditisten setzt keinen persönlichen Kontakt zum Anleger voraus (BGH WM 2009, 593ff).

  • KG, 25.09.2006 - 23 U 107/05

    Geschlossener Immobilienfonds: Haftung des Gründungsgesellschafters für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2012 - 23 U 51/11
    Ein solcher Verweis auf die Möglichkeit einer Eigeninitiative verkennt die Aufklärungspflichten bei der Werbung von Anlegern durch Prospekte (KG KGR 2007, 185ff).

    Das Verschulden wird indiziert (KG KGR Berlin 2007, 185 ff), höhere Sorgfaltsanforderungen sind angemessen (Keunecke, Prospekte im Kapitalmarkt, 2. Aufl. 2009, Rn. 798).

  • BGH, 03.12.2007 - II ZR 21/06

    Anlegerschutz bei der Securenta AG / Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2012 - 23 U 51/11
    Eine nähere Prüfung des Verschuldens ist nur dann geboten, wenn Umstände vorgetragen werden, die das Verschulden ausschließen können (BGH BB 2008, 575ff).

    Dies gilt unabhängig von etwaigen späteren gesetzlichen Änderungen (BGH BKR 2008, 163ff).

  • BGH, 24.04.2012 - XI ZR 360/11

    Entgangener Gewinn: Nachweis der Verzinsung eines zur Verfügung stehenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2012 - 23 U 51/11
    Die Wahrscheinlichkeit der Gewinnerzielung kann aber nur anhand eines Tatsachenvortrags beurteilt werden, aus dem sich ergibt, für welche konkrete Form der Kapitalanlage der Kläger sich ohne das schädigende Ereignis entschieden hätte (BGH, Urteil vom 24.4.2012, XI ZR 360/11, bei Juris, Rn. 13ff).

    Im Übrigen sind zu diesem Themenkomplex kürzlich die auf diese Problematik eingehenden, bereits erwähnten Urteile des BGH vom 24.4.2012, XI ZR 360/11, und 8.5.2012, XI ZR 262/10, ergangen.

  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 96/09

    Rückabwicklung des darlehensfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2012 - 23 U 51/11
    Eine Berücksichtigung von Steuervorteilen setzt jedoch voraus, dass die Geschädigte nicht aus der Zuerkennung des Schadensersatzanspruches steuerliche Nachteile hat, sei es durch eine Nachforderung des Finanzamts oder durch eine Besteuerung der Schadensersatzleistung (BGH WM 2006, 174 ff, NJW-RR 2011, 986ff).

    In der Regel müssen keine Feststellungen dazu getroffen werden, in welcher genauen Höhe sich die Versteuerung der Schadensersatzleistung auswirkt, es sei denn, der Geschädigten würden auch nach der Anrechnung der aus der Ersatzleistung resultierenden Steuerlast außergewöhnlich hohe Steuervorteile verbleiben (BGH NJW-RR 2011, 986ff).

  • OLG Hamm, 08.09.2008 - 8 U 161/07

    Haftung des Gründungsgesellschafters wegen Verletzung der Aufklärungspflicht -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2012 - 23 U 51/11
    Die Gründungsgesellschafter ragen aus der anonymen Masse der Kapitalanleger heraus und übernehmen die Garantie für eine sorgfältige Vorbereitung und Durchführung des gesellschaftlichen Vorhabens (OLG München OLGR München 2003, 227f.) Eine Beschränkung der Haftung auf Prospektherausgeber wäre nicht sachgerecht, da der Haftungsgrund der Prospekthaftung im weiteren Sinne nicht die unmittelbare Verantwortlichkeit für den Prospekt, sondern die persönliche Inanspruchnahme von Vertrauen ist, die zur Folge hat, dass Gründungskommanditisten auf Grund ihres Informationsvorsprungs die Eintretenden zu informieren haben, falls der dem Eintretenden zu überreichende Prospekt nicht zutreffend und vollständig ist und kein umfassendes Bild über die Risiken der Kapitalanlagen gewährt (BGH WM 2003, 1818ff., OLG Hamm, Urteil vom 28.08.2006, 8 U 55/05, Rechtsprechungsdatenbank Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9.5.2007, 8 U 61/05, bei Juris, Urteil vom 8.9.2008, 8 U 161/07, bei Juris).

    Nach der Rechtsprechung entspricht es in Fällen der Prospekthaftung im weiteren Sinne der Lebenserfahrung, dass ein Prospektfehler für die Anlageentscheidung ursächlich geworden ist (BGH WM 2003, 1818ff, WM 2006, 668 ff, OLG Hamm, Urteil vom 8.9.2008, 8 U 161/07, bei Juris), ohne dass es darauf ankommt, ob gerade der gerügte Prospektfehler zum Misserfolg der Anlage geführt hat.

  • BGH, 07.04.2003 - II ZR 160/02

    Hinweispflicht auf dem Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2012 - 23 U 51/11
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH WM 1994, 2192ff, WM 2003, 1086ff, OLG Hamm, Urteil vom 25.2.2009, 8 U 51/07, bei Juris) gehören zu den offenbarungspflichtigen Tatsachen in einem Emissionsprospekt (um die Möglichkeit der Interessenkollision aufzuzeigen) wesentliche kapitalmäßige und personelle Verflechtungen zwischen den Gesellschaftern und den Unternehmen, in deren Hand die nach dem Prospekt durchzuführenden Vorhaben wesentlich liegen.

    Dabei kommt es für die Willensbildung des Anlegers nicht nur auf die einzelne Zuwendung an, deren Empfänger nicht genannt wurde, sondern auch auf die Summe der verbundenen Unternehmen zugedachten Leistungen (BGH WM 1994, 2192ff), zumal die Möglichkeit besteht, dass der Entwicklung der Beteiligungsgesellschaft aus Sicht der Gründungsgesellschafter in Anbetracht von mit Hilfe von verbundenen Unternehmen in der Gründungsphase zu Lasten der Anleger erzielten Gewinnen gar nicht mehr entscheidende Bedeutung zukommt (BGH WM 2003, 1086ff).

  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 59/07

    Schadensersatzansprüche eines Anlegers in einen Filmfonds

  • BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05

    Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von

  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

  • LG Nürnberg-Fürth, 25.11.2010 - 9 O 1481/10

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers und Verjährungsbeginn:

  • BGH, 19.02.2009 - III ZR 154/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die

  • BGH, 02.03.2009 - II ZR 266/07

    Vermutung für die Ursächlichkeit fehlerhafter Prospektdarstellungen für eine

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

  • OLG Stuttgart, 15.07.2009 - 9 U 164/07

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtverletzung

  • OLG Celle, 17.11.2010 - 3 U 55/10

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich der Höhe von Rückvergütungen für den

  • OLG Stuttgart, 12.08.2009 - 9 U 21/09

    Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Schadensersatzpflicht bei

  • BFH, 27.06.2006 - IX R 47/04

    Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts kein steuerpflichtiges

  • OLG München, 28.10.2011 - 5 U 5544/10

    Schadensrechtliche Rückabwicklung der Beteiligung an einem geschlossenen

  • BGH, 14.01.2002 - II ZR 40/00

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen aus dem Beitritt zu einem geschlossenen

  • KG, 30.01.2007 - 4 U 192/05

    Kreditfinanzierter Wohnungskauf: Haftung einer finanzierenden Bausparkasse und

  • KG, 27.04.2001 - 15 U 2630/00

    Prospekthaftung: Einbeziehung einer selbständigen Vertriebsgesellschaft -

  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

  • BGH, 14.01.1985 - II ZR 41/84

    Verlustbeteiligung an Immobilienfonds infolge unrichtiger Prospektangaben -

  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

  • BGH, 06.11.2007 - VI ZR 182/06

    Beginn der Verjährung von Schadensersatz- und Rückforderungsansprüchen wegen

  • OLG Hamm, 09.05.2007 - 8 U 61/05

    Prospekthaftung der Gründungsgesellschafter einer Publikums-KG

  • BGH, 12.02.2009 - III ZR 119/08

    Haftung der Treuhandkommanditistin eines Kapitalanlageprojekts wegen Verletzung

  • OLG Hamm, 28.08.2006 - 8 U 55/05

    Haftung auc c.i.c. wegen fehlender Aufklärung zu Risiken eines geschlossenen

  • OLG Hamm, 25.02.2009 - 8 U 51/07

    Aufklärungspflichten der Gründungsgesellschafter von Publikumsgesellschaften

  • BGH, 13.07.2006 - III ZR 361/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen von Kapitalanlegern gegen einen

  • BGH, 01.03.2004 - II ZR 88/02

    Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Werbung für einen geschlossenen

  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

  • BGH, 20.03.2006 - II ZR 326/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater als

  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

  • BGH, 12.02.2009 - III ZR 90/08

    Umfang der über den Emissionsprospekt hinausgehenden Informationspflichten des

  • BGH, 22.04.2010 - III ZR 318/08

    Aufklärungspflicht der Treuhandkommanditistin eines Filmfonds: Kenntnis von

  • BGH, 24.03.2011 - III ZR 81/10

    Kapitalanlageberatung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Anlegers bei

  • BGH, 13.12.2011 - II ZB 6/09

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Prüfungskompetenz des Rechtsbeschwerdegerichts

  • OLG München, 21.06.2002 - 21 U 5285/01

    Aufklärungs- und Informationspflichten beim geschlossenen Immobilienfonds

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