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   OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 19 U 201/07   

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https://dejure.org/2008,13832
OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 19 U 201/07 (https://dejure.org/2008,13832)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.04.2008 - 19 U 201/07 (https://dejure.org/2008,13832)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. April 2008 - 19 U 201/07 (https://dejure.org/2008,13832)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Kapitalanlagebetrug: Verdeckte Innenprovisionen bei einem Rentenvermögensplan-Fonds; Vermögensschaden bei Abschluss des Anlagevertrages; Verwertung eines Geständnisses im Strafverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 756; ; BGB § 276 Abs. 3; ; BGB § 309 Ziff. 7 b n.F.; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 830; ; EStG § 15; ; EStG § 16; ; StGB § 263

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Haftung aus unerlaubter Handlung wegen Betrugs durch einen falschen Anlageprospekt - Das Geständnis im Strafprozess kann im Zivilprozess im Wege des Urkundsprozesses verwertet werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückerstattung von als Einlage in den Rentenvermögensplan geleisteten Zahlungen; Täuschung durch Herausgabe und Überlassung eines unrichtigen Fonds-Prospekts einer Firma zu Vertriebszwecken; Vertrauen auf die Angaben im Prospekt über die Verwendung des Kapitals als ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 19 U 201/07
    Deshalb kommt eine Versteuerung der Schadensersatzleistung nach § 15 oder § 16 EStG nicht in Betracht (BGH NJW 2006 S. 499 f.).
  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 19 U 201/07
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 10.01.2006 (Az. VI ZR 43/05 = NJW 06 S. 1065 f.) die Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten, die dem Geschädigten durch die anwaltliche Geltendmachung von Ansprüchen entstehen, bejaht.
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 19 U 201/07
    Mit Rücksicht darauf war die Eignung der Kapitalanlage zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck - langfristige Rentenzahlungen aus einem über Jahrzehnte akkumulierten Fondsvermögen - für die Klägerin deutlich herabgesetzt; sie barg für die Klägerin die konkrete Gefahr des teilweisen oder auch vollständigen Verlustes der Einlage, jedenfalls aber handelte es sich um eine Anlage, die bereits bei Vertragsabschluss durch die Klägerin als deren konkreten Vermögensinteressen nicht angemessen und somit nachteilig erscheint (BGH NJW 2005 Seite 1579 f., 1580).
  • BGH, 30.11.2007 - V ZR 284/06

    Beratungspflicht des Verkäufers hinsichtlich der Funktionsweise eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 19 U 201/07
    Zwar kommt im Wege der Vorteilsausgleichung die Anrechnung steuerlicher Vorteile grundsätzlich in Betracht (BGH NJW 2008 S. 649 f., 650; 2006 S. 499).
  • BGH, 28.02.2005 - II ZR 13/03

    Voraussetzungen einer Prospekthaftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 19 U 201/07
    Die kurzen Verjährungsfristen für Ansprüche aus Prospekthaftung sind auf konkurrierende Ansprüche aus dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung nicht anzuwenden (vgl. BGH NJW-RR 2005, S. 751).
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52

    Erbbiologisches Gutachten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 19 U 201/07
    Den Parteien bleibt aber das Recht, anstelle des Urkundenbeweises eine unmittelbare Beweisaufnahme durch das Zivilgericht zu verlangen (BGHZ 7 S. 116; OLG München NJW 1972 S. 2047).
  • OLG Koblenz, 07.04.1994 - 5 U 89/91

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Subventionsbetrug ; Ersatz eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 19 U 201/07
    Dem Beklagten zu 1) obliegt im Hinblick auf Inhalt und Umfang seines Geständnisses die Darlegungs- und Beweislast für den falschen Inhalt des Geständnisses (OLG Köln NJW-RR 1995, S. 727).
  • OLG München, 05.05.1972 - 10 U 2998/71
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2008 - 19 U 201/07
    Den Parteien bleibt aber das Recht, anstelle des Urkundenbeweises eine unmittelbare Beweisaufnahme durch das Zivilgericht zu verlangen (BGHZ 7 S. 116; OLG München NJW 1972 S. 2047).
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