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   OLG Frankfurt, 09.10.2018 - 2 Ws 51/17   

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https://dejure.org/2018,35763
OLG Frankfurt, 09.10.2018 - 2 Ws 51/17 (https://dejure.org/2018,35763)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.10.2018 - 2 Ws 51/17 (https://dejure.org/2018,35763)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Oktober 2018 - 2 Ws 51/17 (https://dejure.org/2018,35763)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 263 StGB
    Betrug durch unrechtmäßige Rechnungen für Telefon-Sexhotline

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betrug durch unrechtmäßige Rechnungen für Telefon-Sexhotline

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Betrugsstrafverfahren wegen serienmäßig gestellter unberechtigter Rechnungen für "Sexhotlines" eröffnet

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Betrugsstrafverfahren wegen unberechtigter Rechnungen für "Sexhotlines"

  • lto.de (Kurzinformation)

    Betrug ohne Irrtum: Lästige Rechnungen von der Sexhotline

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Betrugsstrafverfahren wegen unberechtigter Sexhotline-Rechnungen eröffnet

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Betrugsstrafverfahren wegen serienmäßig gestellter unberechtigter Rechnungen für Sexhotlines

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betrugsstrafverfahren wegen serienmäßig gestellter unberechtigter Rechnungen für "Sexhotlines" eröffnet - Vorgehen ist als banden- und gewerbsmäßiger Betrug und damit als Verbrechen zu bewerten

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Betrug durch unrechtmäßige Rechnungen für Telefon-Sexhotline

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.02.2017 - 2 StR 573/15

    Betrug (Täuschung: konkludente Täuschung durch Übersendung von Rechnungen,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2018 - 2 Ws 51/17
    Die von den Angeschuldigten möglicherweise erwartete und bezweckte Zahlung der Rechnung beruhe im Weiteren daher nicht auf einem täuschungsbedingtem Irrtum, "zahlen zu müssen", sondern auf dem Wunsch, von den rechnungsstellenden Firmen nicht weiter behelligt zu werden (sog. Zahlung wegen Lästigkeit oder zur Vermeidung von Ärger nach Mahnung; vgl. BGH Beschluss vom 22.02.2017 - 2 StR 573/15 - Einfordern einer nicht bestehenden Forderung, Zahlung wegen Lästigkeit Rn. 33).

    Es ist daher zu prüfen, warum es den Betroffenen "lästig" oder "egal" ist, eine (möglicherweise) nicht bestehende Forderung zu begleichen (vgl. dazu BGH, Beschluss v. 01.10.2015 - 3 StR 102/15 Rn. 12 m.w.N.; BGH, Beschluss v. 04.09.2014 - 1 StR 314/14 Rn. 17ff; BGH, Urteil v. 22.02.2017 - 2 StR 573/15 Rn. 15ff).

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2018 - 2 Ws 51/17
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Großer Senat Beschluß vom 23.03.2001 - BGHSt 46, 321) setzt der Begriff der Bande den Zusammenschluss von mindestens 3 Personen voraus.
  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2018 - 2 Ws 51/17
    Davon ist auszugehen, wenn der Täter die Unwahrheit zwar nicht expressis verbis zum Ausdruck bringt, sie aber nach der Verkehrsanschauung durch sein Verhalten miterklärt (st. Rspr. vgl. nur BGHSt 47, 1, Rn. 10 m.w.N., juris).
  • BGH, 25.07.2017 - 5 StR 46/17

    Konkludente Täuschung gegenüber den Krankenkassen bei ärztlichen Verordnungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2018 - 2 Ws 51/17
    Entscheidend ist, dass der allgemeine Geschäftsverkehr im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Anspruchs, vor allem eine wahrheitsgemäße Darstellung der Tatsachen erwartet und auch erwarten darf, die wesentlich für die Beurteilung des Anspruchs sind und die er aus seiner Situation nicht ohne weiteres überprüfen kann (BGH Urteil v. 10.12.2014 - 5 StR 405/13, NStZ 215, 591, 593; BGH Beschl. v. 25.07.2017 - 5 StR 46/17).
  • BGH, 10.12.2014 - 5 StR 405/13

    Abrechnungsbetrug bei Zytostatika-Lösungen (Eignung zur Irreführung als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2018 - 2 Ws 51/17
    Entscheidend ist, dass der allgemeine Geschäftsverkehr im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Anspruchs, vor allem eine wahrheitsgemäße Darstellung der Tatsachen erwartet und auch erwarten darf, die wesentlich für die Beurteilung des Anspruchs sind und die er aus seiner Situation nicht ohne weiteres überprüfen kann (BGH Urteil v. 10.12.2014 - 5 StR 405/13, NStZ 215, 591, 593; BGH Beschl. v. 25.07.2017 - 5 StR 46/17).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 314/14

    Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht und Beweisanträge auf die Vernehmung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2018 - 2 Ws 51/17
    Es ist daher zu prüfen, warum es den Betroffenen "lästig" oder "egal" ist, eine (möglicherweise) nicht bestehende Forderung zu begleichen (vgl. dazu BGH, Beschluss v. 01.10.2015 - 3 StR 102/15 Rn. 12 m.w.N.; BGH, Beschluss v. 04.09.2014 - 1 StR 314/14 Rn. 17ff; BGH, Urteil v. 22.02.2017 - 2 StR 573/15 Rn. 15ff).
  • BGH, 01.10.2015 - 3 StR 102/15

    Unzureichende Feststellungen zum Beleg der objektiven und subjektiven Merkmale

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2018 - 2 Ws 51/17
    Es ist daher zu prüfen, warum es den Betroffenen "lästig" oder "egal" ist, eine (möglicherweise) nicht bestehende Forderung zu begleichen (vgl. dazu BGH, Beschluss v. 01.10.2015 - 3 StR 102/15 Rn. 12 m.w.N.; BGH, Beschluss v. 04.09.2014 - 1 StR 314/14 Rn. 17ff; BGH, Urteil v. 22.02.2017 - 2 StR 573/15 Rn. 15ff).
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