Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 11.09.2018 - 6 W 33/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 91 Abs. 1 ZPO, § 91 Abs. 2 ZPO
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten des Außenanwalts - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten des Außenanwalts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 1 ; ZPO § 91 Abs. 2
Kostenfestsetzung; Reisekosten; Anwalt; fiktive Reisekosten; Gerichtsbezirk - rechtsportal.de
ZPO § 91 Abs. 1 ; ZPO § 91 Abs. 2
Umfang der Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines außerhalb des Gerichtsbezirks ansässigen Rechtsanwalts - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensrecht/Kostenrecht: Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten des Außenanwalts
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
In welcher Höhe sind die Reisekosten eines auswärtigen Anwalts zu ersetzen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 08.02.2017 - 6 W 91/16
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des für einen Wettbewerbsverband tätigen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2018 - 6 W 33/17
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens 6 W 91/16 hat ebenfalls die Beklagte zu tragen; die Gebühr nach Ziffer 1812 KV GKG wird auf die Hälfte ermäßigt.Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens 6 W 91/16 werden gegeneinander aufgehoben.
Gegen diese Beurteilung hat sich die Beklagte mit der sofortigen Beschwerde (6 W 91/16) gewandt.
Die Kostenentscheidung beruht für das vorliegende Beschwerdeverfahren sowie für das Rechtsbeschwerdeverfahren auf § 91 ZPO, für das Beschwerdeverfahren 6 W 91/16 auf § 92 I ZPO, Ziffer 1812 KV-GKG.
- BGH, 09.05.2018 - I ZB 62/17
Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht im Bezirk des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2018 - 6 W 33/17
Der Grundsatz, wonach die Reisekosten eines außerhalb des Gerichtsbezirks ansässigen Anwalts in Höhe der (fiktiven) Kosten erstattungsfähig sind, die bei Beauftragung eines Anwalts am weitest entfernt gelegenen Ort innerhalb des Gerichtsbezirks entstanden wären (BGH NJW 2018, 2572 [BGH 09.05.2018 - I ZB 62/17] - Auswärtiger Rechtsanwalt IX), gilt auch für das Berufungsverfahren; abzustellen ist daher auf die Verhältnisse im Bezirk des Berufungsgerichts.Die Kosten des vorliegenden Beschwerdeverfahrens sowie die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens I ZB 62/17 hat die Beklagte zu tragen.
Der BGH hat mit Beschluss vom 9.5.2018 (I ZB 62/17) die Entscheidung des Senats vom 19.6.2017 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen (BGH NJW 2018, 2572 - Auswärtiger Rechtsanwalt IX); dem Senat ist aufgegeben worden, Feststellung dazu zu treffen, ob der Kläger die fiktiven Reisekosten zutreffend berechnet hat.
- OLG Frankfurt, 23.03.2015 - 25 W 17/15
Reisekosten und Abwesenheitsgeld als Kosten zweckentsprechender Rechtsverfolgung
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.09.2018 - 6 W 33/17
Dem Landgericht wurde unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 23.03.2015 (Az. 25 W 17/15) aufgegeben zu prüfen, inwieweit fiktive Reisekosten bis zur Gerichtsbezirksgrenze erstattungsfähig sind.