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   OLG Frankfurt, 13.07.2006 - 1 U 239/05   

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https://dejure.org/2006,6544
OLG Frankfurt, 13.07.2006 - 1 U 239/05 (https://dejure.org/2006,6544)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.07.2006 - 1 U 239/05 (https://dejure.org/2006,6544)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - 1 U 239/05 (https://dejure.org/2006,6544)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 839 Abs 1 S 2 BGB, § 839 Abs 3 BGB, § 21 Abs 1 FinDAG, § 80 Abs 5 VwGO, Art 34 GG
    Amtshaftung wegen eines rechtswidrigen Abberufungs-Aufforderungsbescheides des früheren Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen mit der Folge der Entlassung des Geschäftsleiters einer Bank: Passivlegitimation der heutigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; ...

  • Judicialis

    BGB § 839 I 2; ; BGB § 839 III; ; FinDAG § 21 I; ; VwGO § 80 V

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Amtshaftungsanspruch des Geschäftsleiters einer Bank bei Abberufungsaufforderung durch ehemaliges Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tragweite der Rechtsnachfolge der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bezüglich des früheren Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen hinsichtlich Schadensersatzpflichten aus Amtshaftung; Auslegung des § 21 Abs. 1 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) ...

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 4 O 373/04
  • OLG Frankfurt, 13.07.2006 - 1 U 239/05
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Wahrnehmung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2006 - 1 U 239/05
    Den Entscheidungen des BGH vom 20.1.2005 (III ZR 48/01, NJW 2005, 742 ff.) und vom 2.6.2005 (III ZR 365/03, NJW-RR 2005, 1406 ff.) ist für die Auslegung des § 21 Abs. 1 FinDAG nichts zu entnehmen, weil der BGH jeweils zur Unbegründetheit der Klage mangels Drittgerichtetheit der Amtspflicht kam und deshalb keinen Anlass hatte, sich zur - in beiden Verfahren ersichtlich nicht erörterten - Frage der Passivlegitimation zu äußern.

    Die Amtspflicht zur Einhaltung der durch die Eingriffsnormen des KWG gezogenen Grenzen bestand gerade zugunsten des durch den Eingriff betroffenen Klägers (vgl. BGH NJW 2005, 742, 745; NJW-RR 2005, 1406, 1407).

  • BGH, 08.10.1992 - III ZR 220/90

    Amtshaftung der Gemeinde bei gesetzwidriger Ablehnung eines Bauantrages -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2006 - 1 U 239/05
    Die Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils über die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts bindet auch das mit der anschließenden Amtshaftungsklage befasste Gericht, soweit die Rechtswidrigkeit in Frage steht (st. Rspr., vgl. z. B. BGHZ 113, 17, 20; auch BGHZ 119, 365, 368; 134, 268 ff. [juris-Rn. 22]; BGHZ 161, 33 ff. [juris-Rn. 6]).

    Die Beklagte hätte sich im Sinne eines entschuldbaren Rechtsirrtums entlasten können; dazu hätte sie indessen vortragen müssen, dass die letztlich als unzutreffend erkannte Rechtsmeinung nicht nur vertretbar, sondern auch aufgrund sorgfältiger rechtlicher und tatsächlicher Prüfung gewonnen worden war (vgl. BGH VersR 2005, 1584 ff. [juris-Rn. 19 f.]; BGHZ 119, 365, 370).

  • BGH, 02.06.2005 - III ZR 365/03

    Drittbezogenheit von Amtspflichten der Bankenaufsicht; Haftung gegenüber den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2006 - 1 U 239/05
    Den Entscheidungen des BGH vom 20.1.2005 (III ZR 48/01, NJW 2005, 742 ff.) und vom 2.6.2005 (III ZR 365/03, NJW-RR 2005, 1406 ff.) ist für die Auslegung des § 21 Abs. 1 FinDAG nichts zu entnehmen, weil der BGH jeweils zur Unbegründetheit der Klage mangels Drittgerichtetheit der Amtspflicht kam und deshalb keinen Anlass hatte, sich zur - in beiden Verfahren ersichtlich nicht erörterten - Frage der Passivlegitimation zu äußern.

    Die Amtspflicht zur Einhaltung der durch die Eingriffsnormen des KWG gezogenen Grenzen bestand gerade zugunsten des durch den Eingriff betroffenen Klägers (vgl. BGH NJW 2005, 742, 745; NJW-RR 2005, 1406, 1407).

  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 262/00

    Belehrungspflicht des Notars bei Beurkundung eines rechtlich undurchführbaren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2006 - 1 U 239/05
    Der Geschäftsleiter einer Bank, der von dieser auf Aufforderung des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen abberufen und entlassen worden ist, kann nicht auf eine anderweitige Ersatzmöglichkeit bei der Bank verwiesen werden (Anschluss an BGH NJW-RR 2004, 1704 ff.[juris-Rn. 14]).

    verweisen, weil diese ebenso wie der Kläger in den Schutzbereich der verletzten Amtspflichten einbezogen war (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1704 ff. [juris-Rn. 14]); auch die Bank hatte ein Recht darauf, nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Abberufung ihres Geschäftsleiters aufgefordert zu werden, und könnte bei Inanspruchnahme durch den Kläger Rückgriffsansprüche gegen die Beklagte haben.

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2006 - 1 U 239/05
    Denn die in ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. etwa VersR 1972, 368, 369; MDR 1977, 206 f. [juris-Rn. 27]; BGHZ 78, 274, 280; 132, 13, 27) anerkannten Voraussetzungen für eine Geldentschädigung - ein schweres Verschulden des Schädigers und das Fehlen einer anderweitigen, ausreichenden Wiedergutmachung - liegen im Streitfall nicht vor; verfassungsrechtlich besteht kein zwingendes "Junktim" zwischen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und einer Geldentschädigung (vgl. BVerfG NJW 2006, 1580, 1581 [Rn. 17]).
  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 302/89

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Amtshaftungsverfahren;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2006 - 1 U 239/05
    Die Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils über die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts bindet auch das mit der anschließenden Amtshaftungsklage befasste Gericht, soweit die Rechtswidrigkeit in Frage steht (st. Rspr., vgl. z. B. BGHZ 113, 17, 20; auch BGHZ 119, 365, 368; 134, 268 ff. [juris-Rn. 22]; BGHZ 161, 33 ff. [juris-Rn. 6]).
  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03

    Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2006 - 1 U 239/05
    Die Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils über die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts bindet auch das mit der anschließenden Amtshaftungsklage befasste Gericht, soweit die Rechtswidrigkeit in Frage steht (st. Rspr., vgl. z. B. BGHZ 113, 17, 20; auch BGHZ 119, 365, 368; 134, 268 ff. [juris-Rn. 22]; BGHZ 161, 33 ff. [juris-Rn. 6]).
  • BGH, 16.01.1997 - III ZR 117/95

    Schadensersatzprozeß wegen des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich geht in eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2006 - 1 U 239/05
    Die Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils über die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts bindet auch das mit der anschließenden Amtshaftungsklage befasste Gericht, soweit die Rechtswidrigkeit in Frage steht (st. Rspr., vgl. z. B. BGHZ 113, 17, 20; auch BGHZ 119, 365, 368; 134, 268 ff. [juris-Rn. 22]; BGHZ 161, 33 ff. [juris-Rn. 6]).
  • BVerfG, 27.12.2005 - 1 BvR 1359/05

    Keine Verletzung von Art 1 Abs 1 GG durch Abweisung einer Schadensersatzklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2006 - 1 U 239/05
    Denn die in ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. etwa VersR 1972, 368, 369; MDR 1977, 206 f. [juris-Rn. 27]; BGHZ 78, 274, 280; 132, 13, 27) anerkannten Voraussetzungen für eine Geldentschädigung - ein schweres Verschulden des Schädigers und das Fehlen einer anderweitigen, ausreichenden Wiedergutmachung - liegen im Streitfall nicht vor; verfassungsrechtlich besteht kein zwingendes "Junktim" zwischen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und einer Geldentschädigung (vgl. BVerfG NJW 2006, 1580, 1581 [Rn. 17]).
  • BGH, 25.09.1980 - III ZR 74/78

    Ordentlicher Rechtsweg

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2006 - 1 U 239/05
    Denn die in ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. etwa VersR 1972, 368, 369; MDR 1977, 206 f. [juris-Rn. 27]; BGHZ 78, 274, 280; 132, 13, 27) anerkannten Voraussetzungen für eine Geldentschädigung - ein schweres Verschulden des Schädigers und das Fehlen einer anderweitigen, ausreichenden Wiedergutmachung - liegen im Streitfall nicht vor; verfassungsrechtlich besteht kein zwingendes "Junktim" zwischen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und einer Geldentschädigung (vgl. BVerfG NJW 2006, 1580, 1581 [Rn. 17]).
  • BGH, 21.04.2005 - III ZR 264/04

    Amtshaftung wegen unrichtiger Auskunft über das zukünftige Gehalt eines

  • BGH, 10.01.1972 - III ZR 202/66

    Klage gegen die Bundesbahn auf Schadensersatz wegen Verdienstausfall und

  • BGH, 23.09.1976 - III ZR 121/74
  • BVerfG, 24.11.2015 - 2 BvR 355/12

    In die Umlage der BaFin darf Schadensersatzaufwand wegen einfach fahrlässiger

    Einer auf Feststellung der Schadensersatzpflicht gerichteten Klage des früheren Vorstandsmitglieds gegen die BaFin gab das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 13. Juli 2006 - 1 U 239/05 - statt, weil ein Schadensersatzanspruch aus Amtspflichtverletzung bestehe (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG).
  • VG Frankfurt/Main, 30.09.2010 - 1 K 1059/10

    Keine Reduzierung einer Umlagevorauszahlung der Bundesanstalt für

    Hintergrund dafür sei, dass die BaFin durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 13.7.2006 (Az 1 U 239/05) dem Grunde nach zum Schadenersatz aus § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG an den aufgrund rechtswidrigem Abberufungsverlangen ausgeschiedenen vormaligen Geschäftsleiter eines Instituts verurteilt worden war.
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