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   OLG Frankfurt, 16.07.2013 - 23 W 41/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23485
OLG Frankfurt, 16.07.2013 - 23 W 41/13 (https://dejure.org/2013,23485)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.07.2013 - 23 W 41/13 (https://dejure.org/2013,23485)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Juli 2013 - 23 W 41/13 (https://dejure.org/2013,23485)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zur Bemessung des Gegenstandswertes eines Vergleichs über Vergütungen von Ingenieurleistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien zur Bemessung des Gegenstandswerts eines Vergleichs über die Vergütung von Ingenieurleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; RVG § 33
    Gegenstandswert eines Vergleichs über Architektenhonorar

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ingenieurhonorarprozess: Streitwert richtet sich nach HOAI!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergleich im Ingenieurhonorarprozess: Streitwert richtet sich nach HOAI! (IBR 2014, 1085)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 384
  • NZBau 2013, 717
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2008 - 24 W 17/08

    Zur Bestimmung des Gegenstandswertes eines Prozessvergleichs - Kein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2013 - 23 W 41/13
    Für die Frage der Bemessung des Gegenstandswerts des Vergleichs ist entscheidend, worüber sich die Parteien geeinigt haben, nicht worauf (ständige Rechtsprechung, vgl. nur OLG Düsseldorf, JB 92, 51; OLG Stuttgart, MDR 2009, 1252; OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 1697).
  • OLG Stuttgart, 03.08.2009 - 7 W 48/09

    Streitwertfestsetzung: Wert eines Abfindungsvergleichs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2013 - 23 W 41/13
    Für die Frage der Bemessung des Gegenstandswerts des Vergleichs ist entscheidend, worüber sich die Parteien geeinigt haben, nicht worauf (ständige Rechtsprechung, vgl. nur OLG Düsseldorf, JB 92, 51; OLG Stuttgart, MDR 2009, 1252; OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 1697).
  • OLG Karlsruhe, 30.07.2018 - 15 W 87/18

    Streitwert antragsgemäß festgesetzt: Beschwerdeführer ist beschwert!

    Für die Frage der Bemessung des Gegenstandswerts des Vergleichs ist entscheidend, worüber sich die Parteien geeinigt haben, nicht worauf (OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 23 W 41/13).
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