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   OLG Frankfurt, 17.08.2000 - 3 U 171/98   

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OLG Frankfurt, 17.08.2000 - 3 U 171/98 (https://dejure.org/2000,8098)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.08.2000 - 3 U 171/98 (https://dejure.org/2000,8098)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. August 2000 - 3 U 171/98 (https://dejure.org/2000,8098)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 30 Nr 1 KO
    Konkursanfechtung: Abgrenzung von Zahlungseinstellung und Zahlungsstockung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konkursverfahren; Zahlungseinstellung; Zahlungsstockung; Kreditinstitut ; Kreditnehmer; Unvermögen zur Zahlung

  • Judicialis

    KO § 30 Nr. 1; ; KO § 37; ; KO § 30 Nr. 1 2. Halbsatz; ; KO § 30 Nr. 1 Fall 2; ; KO § 30; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fälligstellung von Krediten - Zahlungseinstellung - Aussicht auf Zufluss weiterer Zahlungsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Gießen - 2 O 618/97
  • OLG Frankfurt, 17.08.2000 - 3 U 171/98
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.04.1995 - IX ZR 147/94

    Vermutung der Kenntnis der Zahlungseinstellung nach Fälligstellung eines Kredits

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2000 - 3 U 171/98
    Eine einzige ernsthafte Zahlungsaufforderung genügt, um eine stillschweigend fortdauernde Kreditgewährung auszuschließen (BGH NJW 1995, 2103).

    a) Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ist zur Überzeugung des Senats davon auszugehen, daß die Beklagte ­ die sich das Wissen ihres Filialleiters, des Zeugen ... zurechnen lassen muß (BGH NJW 1995, 2103, 2105) ­ nicht nur über die der Gemeinschuldnerin eingeräumten Kreditlinien, sondern auch über die Höhe der in Anspruch genommenen Kredite informiert war.

    Ein Kreditinstitut, das nach längeren vergeblichen Konsolidierungsbemühungen einen Kredit in beträchtlicher Höhe fällig stellt, weil es selbst den Schuldner für nicht mehr kreditfähig hält, wird allenfalls bei konkreten Aussichten dieses Schuldners auf einen anderen Kreditgeber davon ausgehen, daß dieser Grund einer Zahlungseinstellung entgegensieht (BGH NJW 1995, 2103 ).

    Nachdem sich die Behauptung der Beklagten, sie habe die Valutierung der Kredite nicht gekannt, als unrichtig erweist, hält der Senat auf der Grundlage der bei der Beklagten anzunehmenden Tatsachenkenntnis einen Irrtum über die wirtschaftlichen Auswirkungen der bekannten Tatsachen und der Kreditkündigung für ausgeschlossen (BGH NJW 1995, 2103, 2105).

  • BGH, 09.01.1997 - IX ZR 47/96

    Stellung des Eintragungsantrags durch den späteren Gesamtvollstreckungsschuldner

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2000 - 3 U 171/98
    1.) Zahlungseinstellung im Sinne von § 30 KO liegt vor, wenn mindestens für die beteiligten Verkehrskreise nach außen hin erkennbar wird, daß der spätere Gemeinschuldner wegen eines voraussichtlich dauernden Mangels an Zahlungsmitteln seine fälligen und vom jeweiligen Gläubiger ernsthaft eingeforderten Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann ( BGH NJW 1995, 2104; ZIP 1997, 423, 425 jeweils mwN; Kilger / K. Schmidt, KO, 16. Aufl. § 30 Anm. 5; Kuhn / Uhlenbruck, KO, 11. Aufl. § 30 Rdnr. 2).
  • BGH, 10.01.1985 - IX ZR 4/84

    Begriff der Zahlungseinstellung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2000 - 3 U 171/98
    Denn es genügt aus Rechtsgründen, wenn die Zahlungseinstellung aufgrund der Nichtbezahlung nur einer ­ nicht unwesentlichen ­ Forderung gegenüber einem einzigen Gläubiger erkennbar wird, sofern es sich um den Anfechtungsgegner handelt (BGH NJW-RR 1999, 273; NJW 1995, 2104; WM 1985, 396).
  • LG Ellwangen/Jagst, 15.05.1998 - 2 O 618/97

    Haftung der Bank im Rahmen einer Immobilienfinanzierung für den Vermittler als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.08.2000 - 3 U 171/98
    2 O 618/97 Landgericht .
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