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OLG Frankfurt, 17.09.2007 - 19 W 57/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3 ZPO, § 41 Abs 5 GKG, § 48 Abs 1 GKG
Streitwert der Besitzstörungsklage eines Mieters - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 41 Abs. 5; GKG § 48 Abs. 1; ZPO § 3
Bestimmung des Streitwertes einer Besitzstörungsklage eines Mieters gegen einen Mitmieter zur Abwehr von Lärm- und Geruchsimmissionen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Bestimmung des Streitwertes einer Besitzstörungsklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bemessung des Streitwertes einer Besitzstörungsklage; Berücksichtigung des wirtschaftlichen Interesses an der Beseitigung der Störung; Störungen wegen Lärmbeeinträchtigungen und Geruchsbeeinträchtigungen durch einen Gaststättenbetrieb
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 28.06.2007 - 10 O 360/04
- OLG Frankfurt, 17.09.2007 - 19 W 57/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 534
- NZM 2008, 822
- NZM 2008, 823
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.04.2000 - V ZR 39/99
Frankfurter Drogenhilfezentrum
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.09.2007 - 19 W 57/07
Die Anwendung des Rechtsgedankens des § 41 Abs. 5 GKG wäre jedenfalls dann geboten, wenn es sich um eine Klage des Mieters gegen den Vermieter als mittelbaren Störer (BGH NJW 2000, 2901, 2902) oder als Zustandsstörer handeln würde. - OLG Frankfurt, 26.09.1985 - 8 W 25/85
Streitwert für Besitzstörung durch Lärmbelästigung durch Waschmaschine
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.09.2007 - 19 W 57/07
Handelt es sich wie hier um eine geltend gemachte Störung von Mieträumen zu Wohnzwecken, erscheint es sachgerecht, das Interesse der klagenden Partei auf der Grundlage der nach der Klage in Betracht kommenden Mietminderung zu bewerten und jedenfalls dann, wenn es sich - wie hier - um eine Besitzstörungsklage eines Mieters gegen einen Mitmieter handelt, den Jahresbetrag der Mietzinsminderung in Anwendung des Rechtsgedankens des § 41 Abs. 5 GKG als maßgebend anzusehen (OLG Frankfurt, WuM 1986, 19; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 09.12.1983 Az. 2 W 21/83; JURIS). - OLG Zweibrücken, 09.12.1983 - 2 W 21/83
Streitwert: Besitzstörung - Abgrenzungsfragen
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.09.2007 - 19 W 57/07
Handelt es sich wie hier um eine geltend gemachte Störung von Mieträumen zu Wohnzwecken, erscheint es sachgerecht, das Interesse der klagenden Partei auf der Grundlage der nach der Klage in Betracht kommenden Mietminderung zu bewerten und jedenfalls dann, wenn es sich - wie hier - um eine Besitzstörungsklage eines Mieters gegen einen Mitmieter handelt, den Jahresbetrag der Mietzinsminderung in Anwendung des Rechtsgedankens des § 41 Abs. 5 GKG als maßgebend anzusehen (OLG Frankfurt, WuM 1986, 19; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 09.12.1983 Az. 2 W 21/83; JURIS).