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   OLG Frankfurt, 19.04.2017 - 2 U 174/16   

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https://dejure.org/2017,10950
OLG Frankfurt, 19.04.2017 - 2 U 174/16 (https://dejure.org/2017,10950)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.04.2017 - 2 U 174/16 (https://dejure.org/2017,10950)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. April 2017 - 2 U 174/16 (https://dejure.org/2017,10950)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 42 ZPO
    Keine Befangenheit des Richters wegen außerdienstlichen Freizeitverhaltens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Befangenheit des Richters wegen außerdienstlichem Freizeitverhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Stadt Frankfurt am Main: Räumungsrechtsstreit über das Rennbahngelände

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Befangenheitsgesuch der Stadt Frankfurt am Main im Räumungsrechtsstreit über das Rennbahngelände zurückgewiesen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Befangenheitsgesuch der Stadt Frankfurt am Main im Räumungsrechtsstreit über das Rennbahngelände zurückgewiesen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2017 - 2 U 174/16
    Auf die Fehlerhaftigkeit der Rechtsauffassung, kommt es nicht an (BGH NJW-RR 2012, S. 61).

    Selbst Verfahrensverstöße im Rahmen der Prozessleitung oder fehlerhafte Entscheidungen sind kein Ablehnungsgrund (BGH NJW-RR 2012, S. 61).

    Die Auslegung des rechtlichen Begehrens ist rechtliche Bewertung und als solche nach den oben dargelegten Gründen kein Ablehnungsgrund (vgl. BGH NJW-RR 2012, S. 61).

    Insoweit ist auf das oben Dargelegte zu verweisen, dass selbst Verfahrensverstöße im Rahmen der Prozessleitung oder fehlerhafte Entscheidungen keinen Ablehnungsgrund darstellen (vgl. BGH NJW-RR 2012, S. 61).

  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2017 - 2 U 174/16
    Die Besorgnis ist anzunehmen, wenn ein Grund besteht, der aus Sicht einer ruhig und vernünftig denkenden Partei in der Person des Ablehnenden unter Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass gibt, an der Unvoreingenommenheit oder Unparteilichkeit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 73, S. 330 (335); BVerfGE 82, S. 30 (38); BVerfG NJW 2000, S. 2808; BGH NJW 2001, S. 1358 (1359)).
  • BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.04.2017 - 2 U 174/16
    Die Besorgnis ist anzunehmen, wenn ein Grund besteht, der aus Sicht einer ruhig und vernünftig denkenden Partei in der Person des Ablehnenden unter Würdigung aller Umstände berechtigten Anlass gibt, an der Unvoreingenommenheit oder Unparteilichkeit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 73, S. 330 (335); BVerfGE 82, S. 30 (38); BVerfG NJW 2000, S. 2808; BGH NJW 2001, S. 1358 (1359)).
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