Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.04.2008 - 20 W 8/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2755
OLG Frankfurt, 21.04.2008 - 20 W 8/07 (https://dejure.org/2008,2755)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.04.2008 - 20 W 8/07 (https://dejure.org/2008,2755)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. April 2008 - 20 W 8/07 (https://dejure.org/2008,2755)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,2755) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 MitbestG, § 5 Abs 3 MitbestG, § 5 MitbestG
    Unternehmensmitbestimmung: Pflicht eines einer Konzernmutter nachgeordneten Unternehmens zur Bildung eines mitbestimmten Aufsichtsrates

  • Betriebs-Berater

    Pflicht zur Bildung eines mitbestimmten Aufsichtsrats

  • Judicialis

    MitbestG § 1; ; MitbestG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MitbestG § 1; MitbestG § 5
    Pflicht zur Bildung eines mitbestimmten Aufsichtsrates

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für das Bestehen einer Pflicht zur Bildung eines mitbestimmten Aufsichtsrates gem. § 5 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG); Anforderungen an die sachliche Zuständigkeit der Kammer für Handelssachen nach § 98 Abs. 1 S. 1 Aktiengesetz (AktG); ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Pflicht zur Bildung eines mitbestimmten Aufsichtsrats

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Gesellschaften können trotz Verlagerung der Konzernleitung zur Bildung eines mitbestimmten Aufsichtsrats verpflichtet sein

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2008, 880
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 30.10.2006 - 26 W 14/06

    Geltung des Mitbestimmungsgesetzes für inländisches Konzernzwischenunternehmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2008 - 20 W 8/07
    Für die Frage der Pflicht zur Bildung eines mitbestimmten Aufsichtsrates gemäß § 5 Abs. 3 MitbestG ist allein die Beherrschung des Konzerns durch Kapitalmehrheit maßgeblich, da aus ihr jederzeit auch Leitungsstrukturen folgen können (Fortführung von OLG Stuttgart NJW-RR 1995, 1057 ff; OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 330 ff; Senatsbeschluss vom 21.04.2008 - 20 W 342/07).

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts sowie der Antragstellerin kommt es hierbei nicht darauf an, dass dieses Unternehmen Leitungsmacht auch tatsächlich ausübt (OLG Stuttgart NJW-RR 1995, 1067 ff.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 330 ff., Müko AktG/Gach § 5 MitbestG, Rn. 39; ebenso Raiser, MitbestG, § 5 Rn. 40; a.A. OLG Celle BB 1993, 959; Ulmer/Habersack/Henssler, aaO, § 5 Rdnr. 70).

  • OLG Frankfurt, 21.04.2008 - 20 W 342/07

    Unternehmensmitbestimmung: Pflicht des inländischen Konzernzwischenunternehmens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2008 - 20 W 8/07
    Für die Frage der Pflicht zur Bildung eines mitbestimmten Aufsichtsrates gemäß § 5 Abs. 3 MitbestG ist allein die Beherrschung des Konzerns durch Kapitalmehrheit maßgeblich, da aus ihr jederzeit auch Leitungsstrukturen folgen können (Fortführung von OLG Stuttgart NJW-RR 1995, 1057 ff; OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 330 ff; Senatsbeschluss vom 21.04.2008 - 20 W 342/07).

    Ziel und Zweck des Gesetzes sprechen ebenfalls nicht für eine solche Kontrolle, da sie die Arbeitnehmerseite gegenüber formalisierten Rechten und Strukturen beständig auf das Feld vergleichender Effizienz verweisen würde (vgl. Senatsbeschluss vom 21.04.2008, 20 W 342/07).

  • BGH, 25.11.1996 - II ZR 352/95

    Haftung im qualifiziert-faktischen GmbH-Konzern nach kurzfristiger Beendigung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2008 - 20 W 8/07
    Als natürliche Person unterfällt Herr Dr. Z nicht den Regelungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG, kann aber als natürliche Person auch ein Unternehmen darstellen (BGH NJW 1997, 943 ff; Hüfer, AktG, 8. Aufl., § 15 Rn. 11 jeweils m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 30.03.1995 - 8 W 355/93

    Rechtsstellung als herrschendes Unternehmen bei ausländischer Konzernmutter;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2008 - 20 W 8/07
    Entgegen der Auffassung des Landgerichts sowie der Antragstellerin kommt es hierbei nicht darauf an, dass dieses Unternehmen Leitungsmacht auch tatsächlich ausübt (OLG Stuttgart NJW-RR 1995, 1067 ff.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 330 ff., Müko AktG/Gach § 5 MitbestG, Rn. 39; ebenso Raiser, MitbestG, § 5 Rn. 40; a.A. OLG Celle BB 1993, 959; Ulmer/Habersack/Henssler, aaO, § 5 Rdnr. 70).
  • OLG Hamm, 02.11.1994 - 20 U 165/94

    Neupreisentschädigung in Leasingfällen - Begriff "serienmäßig" - Höhe des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2008 - 20 W 8/07
    Für die Frage der Pflicht zur Bildung eines mitbestimmten Aufsichtsrates gemäß § 5 Abs. 3 MitbestG ist allein die Beherrschung des Konzerns durch Kapitalmehrheit maßgeblich, da aus ihr jederzeit auch Leitungsstrukturen folgen können (Fortführung von OLG Stuttgart NJW-RR 1995, 1057 ff; OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 330 ff; Senatsbeschluss vom 21.04.2008 - 20 W 342/07).
  • OLG Celle, 22.03.1993 - 9 W 130/92

    Streit um das Herausfallen von Unternehmen aus der Montanmitbestimmung infolge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2008 - 20 W 8/07
    Sofern in der Entscheidung des OLG Celle (BB 1993, 957 ff) von dieser Auffassung abweichend die Meinung vertreten wird, dass die gesetzlich fingierte Teilkonzernspitze noch eine Mindestfunktion besitzen müsse, führt dies nicht zur Vorlagepflicht gemäß § 28 FGG an den Bundesgerichtshof.
  • OLG Stuttgart, 03.05.1989 - 8 W 38/89

    Mitbestimmungspflicht einer arbeitnehmerlosen Konzernspitze, die sich auf die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.2008 - 20 W 8/07
    Der Unternehmensbegriff wird nämlich in den verschiedenen Teilen der Rechtsordnung je nach dem Sachzusammenhang und dem Normzweck unterschiedlich gebraucht, was es erforderlich macht zu gewissen Abweichungen des mitbestimmungsrechtlichen vom aktienrechtlichen Unternehmens- und Konzernbegriff zu kommen (OLG Stuttgart BB 1989, 1005 ff.; Ulmer/Habersack/Henssel, MitbestR, 2. Aufl., § 5 Rn. 11; Raiser, MitbestG, 3. Aufl., § 5 Rz. 5).
  • OLG Hamburg, 04.07.2017 - 11 W 19/17

    Unternehmensmitbestimmung: Einrichtung eines mitbestimmten Aufsichtsrats bei

    So wird in der Literatur vertreten, dass die bloße Beteiligung einer Zwischengesellschaft, deren Aufgabe sich auf das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an weiteren Konzernunternehmen ohne Einflussnahme auf die Geschäftsführung dieser Konzernunternehmen beschränkt, nicht genüge (Oetker in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 17. Aufl. 2017, § 5 Rn. 21 m.w.Nachw.), während es die übereinstimmende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ausreichen lässt, dass die Konzernzwischengesellschaft auf Grund ihrer Beteiligung an nachfolgenden Unternehmen die Leitungsmacht der Konzernspitze vermittelt, eigene Leitungsmacht müsse sie nicht ausüben (OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.04.2008, 20 W 8/07, juris Rn.22; KG Berlin, Beschluss vom 21.12.2015, 14 W 105/15, juris Rn. 12 m.w.Nachw.).

    Es komme nicht darauf an, ob wenigstens Weisungen der Konzernspitze über das Zwischenunternehmen an die nachgeordneten Unternehmen weitergeleitet werden, denn jede rechtstechnische Ausgestaltung der Leitungswege werde durch die bestehenden Mehrheitsverhältnisse ermöglicht und könne jederzeit Änderungen unterliegen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.04.2008, 20 W 8/07, juris Rn. 23; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2006, 26 W 14/06, juris Rn. 25; KG Berlin, Beschluss vom 21.12.2015, 14 W 105/15, juris Rn.14).

  • OLG Frankfurt, 02.11.2010 - 20 W 362/10

    Arbeitnehmermitbestimmung: Durchführung eines Statusverfahrens bei Freiwerden von

    Die Antragsgegnerin vertritt dort die Auffassung, dass bei ihr weder nach Gesetz noch nach Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat zu bilden sei und verweist auf den Beschluss des Senats vom 21.04.2008 (Az. 20 W 8/07).

    Auch der Beschluss des Senats vom 21.04.2008 (Az. 20 W 8/07) ersetzt die Durchführung dieses Statusverfahrens nicht.

  • LAG Hessen, 29.07.2010 - 9 TaBVGa 116/10

    Aufsichtsratswahl - Statusverfahren

    Am 21. April 2008 entschied das OLG Frankfurt am Main (- 20 W 8/07 - BI.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 21. April 2008 (- 20 W 8/07 - BI.

  • BayObLG, 18.05.2022 - 101 ZBR 97/20

    Berechnung der Barabfindung einer Vermögensverwaltungsgesellschaft

    Die Rechtsprechung hat Differenzen in der Größenordnung von 5% und unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls auch über 6% hingenommen; teilweise werden Abweichungen von bis zu 10% diskutiert (vgl. OLG München, AG 2020, 133 [juris Rn. 146 ff.]; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 26. Januar 2015, 21 W 26/13, AG 2015, 504 [juris Rn. 81]; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Januar 2011, 20 W 3/09, AG 2011, 205 [juris Rn. 256 ff.]; Beschluss vom 14. Februar 2008, 20 W 9/06, AG 2008, 504 [juris Rn. 118]; Großfeld/Egger/Tönnes, Recht der Unternehmensbewertung, Rn. 44 f.; Paschos, ZIP 2003, 1017 [1024]).
  • LG Hamburg, 12.08.2016 - 413 HKO 138/15

    SGS Société Générale de Surveillance Holding (Deutschland) GmbH:

    Ausreichend sei vielmehr die Möglichkeit beherrschender Einflussnahme, welche durch die kapitalmäßige Beteiligung gemäß § 17 Abs. 2 AktG vermutet werde (KG, Beschluss vom 21.12.2015 - 14 W 105/15, NZG 2016, 349 Rn. 11; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.04.2008 - 20 W 342/07, NJOZ 2010, 1096; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.04.2008 - 20 W 8/07, OLGReport Frankfurt 2008, 890; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2006 - I-26 W 14/06 AktE, NZA 2007, 707, 709; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.03.1995 - 8 W 355/93, NJW-RR 1995, 1067 Kort NZG 2009, 81, 85; Schilha/Lang EWiR 2016, 401, 402; zur a.A.vgl. Ulmer/Habersack/Henssler, Mitbestimmungsrecht, 3. Auflage 2012, § 5 MitbestG Rn. 69 f. m.w.N.).
  • OLG München, 19.11.2008 - 31 Wx 99/07

    Konzernmitbestimmung: Anforderungen an eine mitbestimmungsrechtliche Zurechnung

    Die Überschreitung des Schwellenwerts kann sich auch daraus ergeben, dass dem Unternehmen Arbeitnehmer anderer Unternehmen nach der Konzernvorschrift des § 5 Abs. 1 Satz 1 MitbestG zuzurechnen sind (vgl. MünchKommAktG/Gach § 5 MitbestG Rn. 22; zum aktienrechtlichen und mitbestimmungsrechtlichen Konzernbegriff aaO. Rn. 11, 17 und 24; Hüffer § 18 Rn. 9; OLG Frankfurt ZIP 2008, 880/881 m.w.N.).
  • KG, 21.12.2015 - 14 W 105/15

    Mitbestimmung bei Zwischengesellschaften: Verpflichtung zur Bildung eines

    Die Antragsgegnerin als Zwischengesellschaft muss nach ganz überwiegender Ansicht der Rechtsprechung für eine Anwendung des § 5 Abs. 3 MitBestG keine eigene Leitungsmacht ausüben (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21. April 2008 - 20 W 342/07, NJOZ 2010, 1096; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. April 2008 - 20 W 8/07, OLGReport Frankfurt 2008, 890; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Oktober 2006 - I-26 W 14/06 AktE, NZA 2007, 707, 709; OLG Stuttgart, Beschluss vom 30. März 1995 - 8 W 355/93, NJW-RR 1995, 1067).
  • OLG Dresden, 15.04.2010 - 2 W 1174/09

    Betriebsrat der Elblandkliniken setzt Aufsichtsrat durch

    KG (vgl. Hüffer, aaO., § 18 Rn. 11; OLG Frankfurt ZIP 2008, 880 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht