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   OLG Frankfurt, 23.11.2017 - 6 U 140/17   

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https://dejure.org/2017,48502
OLG Frankfurt, 23.11.2017 - 6 U 140/17 (https://dejure.org/2017,48502)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.11.2017 - 6 U 140/17 (https://dejure.org/2017,48502)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. November 2017 - 6 U 140/17 (https://dejure.org/2017,48502)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3a UWG, § 1 HeilPrG
    Ausübung der Heilkunde ohne Zulassung als Heilpraktiker ("CranioSacrale Therapie")

  • damm-legal.de

    Zur Ausübung von Heilkunde trotz fehlender Heilpraktikerzulassung ("CranioSacrale Therapie")

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübung der Heilkunde ohne Zulassung als Heilpraktiker ("CranioSacrale Therapie")

  • kanzlei.biz

    Ausübung der Heilkunde auch ohne Zulassung möglich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3a; HeilPrG § 1
    Wettbewerb; Heilpraktiker; CranioSacrale Therapie; Gesundheitsgefährdung; Ärztliche Verordnung

  • rechtsportal.de

    UWG § 3a; HeilPrG § 1
    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung der CranioSacralen Therapie nach Upledger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Ausübung von Heilkunde trotz fehlender Heilpraktikerzulassung ("CranioSacrale Therapie")

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang des Heilpraktikervorbehalts

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 100 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Heilpraktikervorbehalt: "CranioSacraleTherapie" auf Grund ärztlicher Verordnung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 02.03.2004 - 1 BvR 784/03

    Keine Erlaubnispflicht nach dem HeilprG für "Geistheiler"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.2017 - 6 U 140/17
    In den Anwendungsbereich des Heilpraktikervorbehalts fällt eine Ausübung der Heilkunde jedoch - wovon auch das Landgericht zutreffend ausgegangen ist - aus verfassungsrechtlichen Gründen nur dann, wenn von der Behandlung eine zumindest mittelbare Gesundheitsgefährdung ausgeht (BVerfG NJW-RR 2004, 705 [BVerfG 02.03.2004 - 1 BvR 784/03] ).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 - 9 S 1668/18

    Untersagung des Vertriebs und Verpflichtung zum Rückruf eines Präparates mit den

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die für das Arzneimittel ... vorliegenden Informationen nicht ohne Weiteres auf das Produkt der Antragstellerin übertragen werden können, da die beiden Produkte sich in der Dosierung des enthaltenen Melatonins sowie der Zusammensetzung im Übrigen voneinander unterscheiden (vgl. auch VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20.11.2017 - 1 B 145/17 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.05.2018 - 6 U 140/17 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2019 - 9 S 323/19

    Hauptsachenvorbehalt bezüglich der Frage, ob die Craniosacral-Therapie der

    In der Rechtsprechung wird die Frage, ob es sich bei der Craniosacral-Therapie um erlaubnispflichtige Heilkunde im Sinne des § 5 HeilprG handelt, nicht einheitlich beantwortet (vgl. VG Aachen, Beschluss vom 15.08.2012 - 5 L 322/12 -, juris, einerseits und OLG Frankfurt, Urteil vom 23.11.2017 - 6 U 140/17 -, juris, andererseits, allerdings in einem Verfahren auf der Grundlage des UWG).
  • VG Köln, 27.07.2021 - 7 K 15871/17
    In der Rechtsprechung der Zivilgerichte sei anerkannt, dass eine arzneiliche Wirkung nicht von anderen Produkten mit anderer Zusammensetzung und anderer Wirkstoffmenge abgeleitet werden könne (OLG Karlsruhe vom 09.05.2018 - 6 U 140/17 - und vom 10.02.2011 - 4 U 49/10 -).
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