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   OLG Frankfurt, 24.05.2005 - 8 U 129/04   

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https://dejure.org/2005,24169
OLG Frankfurt, 24.05.2005 - 8 U 129/04 (https://dejure.org/2005,24169)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.05.2005 - 8 U 129/04 (https://dejure.org/2005,24169)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Mai 2005 - 8 U 129/04 (https://dejure.org/2005,24169)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 BGB, § 831 BGB, § 847 BGB
    Schmerzensgeld für Geburtsschaden (Leukomalazie) durch Zuführung überhöhter Mengen Tee oder Glucose durch Magensonde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeld für Geburtsschaden (Leukomalazie) durch Zuführung überhöhter Mengen Tee oder Glucose durch Magensonde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Celle, 28.07.1997 - 1 U 19/96

    Haftung des Belegarztes für groben Fehler der Hebamme

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2005 - 8 U 129/04
    Damit ist klargestellt, dass die Fütterung keine allgemeine pflegerische Maßnahme war, sondern auf einer medizinisch indizierten Anweisung beruhte, deren Durchführung und Kontrolle mit der Beklagten zu 4. als der Geburtsleiterin abzustimmen waren (zur Abgrenzung vgl. OLG München VersR 1997, 977; OLG Celle VersR 1999, 486; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 4. Auflage, Kapitel A, Rn 45 - 46 m. w. N.).

    Unter diesen Umständen kann man von der Beklagten zu 4. verlangen, dass sie ihre unbestimmte Anweisung ("übliche Menge") überwacht und prüft, ob auch die erforderliche und zulässige Flüssigkeitsmenge zugeführt wird (vgl. dazu BGH, NJW 1986, 2365; BGH, NJW 1984, 1400; OLG Celle, VersR 99, 486).

    In Anlehnung an die von der Rechtsprechung bislang entschiedenen Fälle, in denen es zumeist um die Zurechnung grob fehlerhaften Verhaltens einer Hebamme für den geburtsleitenden Arzt ging (vgl. BGH VersR 2000, 1146; OLG Celle VersR 1999, 486; OLG Karlsruhe VersR 2003, 116, 118; OLG Koblenz VersR 2001, 897; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 418) vertritt der Senat die Auffassung, dass sich die Beklagte zu 4. das Fehlverhalten der Krankenschwester zurechnen lassen muss.

  • OLG Karlsruhe, 16.05.2001 - 7 U 46/99

    Haftung des Krankenhausträgers - Personalleistungen des Belegarztes - Hebamme als

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2005 - 8 U 129/04
    Der hier streitgegenständliche Behandlungsfehler spricht allerdings dagegen und vielmehr dafür, dass die Krankenschwester für die hier ausgeübte Tätigkeit ungeeignet war (vgl. dazu OLG Karlsruhe VersR 2003, 116, 118).

    In Anlehnung an die von der Rechtsprechung bislang entschiedenen Fälle, in denen es zumeist um die Zurechnung grob fehlerhaften Verhaltens einer Hebamme für den geburtsleitenden Arzt ging (vgl. BGH VersR 2000, 1146; OLG Celle VersR 1999, 486; OLG Karlsruhe VersR 2003, 116, 118; OLG Koblenz VersR 2001, 897; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 418) vertritt der Senat die Auffassung, dass sich die Beklagte zu 4. das Fehlverhalten der Krankenschwester zurechnen lassen muss.

  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.05.2005 - 8 U 129/04
    Erforderlich ist somit, dass künftig weitere, bisher noch nicht erkennbare oder vorhersehbare Leiden auftreten können (Palandt-Thomas, BGB, 61. Auflage, Rn 18 zu § 847 BGB; BGH NJW 2001, 3414).
  • OLG Frankfurt, 25.04.2023 - 8 U 127/21

    Keine Haftung für Aspirationen eines Kleinkindes nach Antibiotikumsgabe (hier:

    cc) Auch die ausgelassenen Erste-Hilfe-Schritte rechtfertigen im Streitfall nicht die Annahme eines groben Behandlungsfehlers und lösen infolgedessen auch keine Beweiserleichterungen zugunsten des Klägers aus (zur Anwendung dieser Beweislastregel auch bei Fehlern von Pflegepersonal vgl. Senatsurteil vom 24. Mai 2005 - 8 U 129/04; OLG Oldenburg, Urteil vom 9. April 1996 - 5 U 158/95; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. April 2019 - III ZR 35/18).
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