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   OLG Frankfurt, 24.11.1999 - 21 U 95/99   

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https://dejure.org/1999,20138
OLG Frankfurt, 24.11.1999 - 21 U 95/99 (https://dejure.org/1999,20138)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.11.1999 - 21 U 95/99 (https://dejure.org/1999,20138)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. November 1999 - 21 U 95/99 (https://dejure.org/1999,20138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhalt eines Bauträgervertrages; Folgen der Fälligstellung der Bezugsfertigkeitsrate durch den Werkunternehmer; Einschränkungen eines Zurückbehaltungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss ein Bauträger das Hausgrundstück übergeben, bevor alle fälligen Raten gezahlt sind? (IBR 2001, 372)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 27.07.2004 - 21 U 17/02

    Bauträgerverträge über Doppelhaushälften: Fälligkeit von "Zahlungsraten" und

    Durch Urteil vom 24.11.1999 - 21 U 95/99 - hat der Senat den Geschäftsführer der Beklagten verurteilt, Zug um Zug gegen Zahlung eines Betrages von 104.580,00 DM das Gebäude ..., Stadt1 an den Kläger zu übergeben (Anlage K 26 zur Klageschrift).

    Hinsichtlich des Vortrags der Parteien im Einzelnen wird auf deren Schriftsätze nebst Anlagen Bezug genommen, des Weiteren auf die beigezogenen und erörterten Akten 2-05 430/98 LG Frankfurt am Main = 21 U 16/00 OLG Frankfurt am Main, 2-12 O 360/98 LG Frankfurt am Main = 21 U 95/99 OLG Frankfurt am Main, 2-12 O 411/98 LG Frankfurt am Main.

    Der Senat hat bereits im Urteil vom 24.11.1999 - 21 U 95/99 - mit Rechtskraft gegenüber dem Geschäftsführer der Klägerin, von dem diese ihre Rechte ableitet - den Beklagten zu 1) und 2) einen Anspruch auf Besitzüberlassung Zug um Zug gegen Zahlung von 104.580,- DM zugesprochen; der Senat hat dazu ausgeführt, dass selbst dann, wenn der Klägerin noch weitere Ansprüche zugestanden hätten, es jedenfalls rechtsmissbräuchlich wäre, den Besitz an dem Haus den Beklagten zu 1) und 2) deshalb vorzuenthalten.

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