Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 25.05.2010 - 14 U 84/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Arzthaftung: Zur Haftung des Durchgangsarztes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arzthaftung: Zur Haftung des Durchgangsarztes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Fulda, 26.03.2009 - 2 O 292/06
- OLG Frankfurt, 25.05.2010 - 14 U 84/09
- BGH, 15.03.2011 - VI ZR 182/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02
Begriff des Diagnosefehlers
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2010 - 14 U 84/09
Dies lässt indes nicht den Schluss auf einen Behandlungsfehler zu, weil dieser nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 08.07.2003, Az.: VI ZR 304/02 - zit. nach juris) bei einem Nichterkennen einer erkennbaren Erkrankung nur dann vorliegt, wenn eine vorwerfbare Fehlinterpretation der vorliegenden Befunde gegeben oder aber ein Unterlassen notwendiger (weiterer) Befunderhebungen festzustellen ist. - BGH, 09.03.2010 - VI ZR 131/09
Amtshaftung: Ausübung eines öffentlichen Amtes durch einen Durchgangsarzt
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2010 - 14 U 84/09
Ob sich das Handeln einer Person als Ausübung eines öffentlichen Amts darstellt, bestimmt sich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt Urteil vom 09.03.2010, Az.: VI ZR 131/09 - zit. nach juris) danach, ob die eigentliche Zielsetzung, in deren Sinn der Betreffende tätig wurde, hoheitlicher Tätigkeit zuzurechnen ist und ob zwischen dieser Zielsetzung und der schädigenden Handlung ein so enger äußerer und innerer Zusammenhang besteht, dass die Handlung ebenfalls als noch dem Bereich hoheitlicher Betätigung angehörend angesehen werden muss. - BGH, 04.10.1994 - VI ZR 205/93
Haftung des Arztes wegen Nichterhebung von Befunden; Begriff des groben …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2010 - 14 U 84/09
Denn die unterbliebene Befunderhebung kann lediglich bei zweifelsfrei gebotener Befundung einen schweren Behandlungsfehler darstellen (BGH, Urteil vom 04.10.1994, Az. VI ZR 205/93 - zit. nach juris). - OLG Hamm, 09.11.2009 - 3 U 103/09
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2010 - 14 U 84/09
Vorliegend ist zu beachten, dass die Untersuchung am ....08.2002 keine Erstversorgung im Sinne des § 9 des Vertrages gemäß § 34 Abs. 3 SGB VII war (vgl. hierzu: OLG Hamm, Urteil vom 09.11.2009, Az.: 3 U 103/09 - zit. nach juris).